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   BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79   

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https://dejure.org/1980,1139
BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79 (https://dejure.org/1980,1139)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1980 - 7 RAr 13/79 (https://dejure.org/1980,1139)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 13/79 (https://dejure.org/1980,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des AFG § 152 Abs 1

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückzahlungsverpflichtung - Änderungen der leistungserheblichen Verhältnisse - Unterlassen der Anzeige

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Wird zitiert von ... (48)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 10 R 3025/17

    Rückwirkende Aufhebung eines Witwenrentenbescheides wegen unterbliebener

    An dieser gesetzlichen Verpflichtung als solcher würde der Umstand, dass der Versicherungsträger bereits Kenntnis von der mitzuteilenden Tatsache hat, nichts ändern (BSG, Urteil vom 12.02.1980, 7 RAr 13/79 in SozR 4100 § 152 Nr. 10).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, weil schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt worden sind und das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Beschluss vom 18. März 2009 - BVerwG 5 B 10.09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14; s.a. - zu § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG - Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81; s.a. BSG, Urteile vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 - BSGE 42, 184, vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 13/79 - SozR 4100 § 152 Nr. 10, vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - BSGE 62, 32 und vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - FEVS 52, 494).
  • LSG Hessen, 20.03.2023 - L 5 R 293/21

    Rentenversicherung

    Das ist der Fall, wenn er aufgrund einfachster und ganz naheliegender Überlegungen sicher die Rechtswidrigkeit hätte erkennen können (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 1987, 11a RA 30/86) oder er das nicht beachtet hat, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1980, 7 RAr 13/79).

    Für die sich aus § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I) ergebende Pflicht zur Mitteilung von Änderungen in den für die Leistungsgewährung wesentlichen Verhältnissen, auf welche die Klägerin im Bescheid vom 19. November 1996 hingewiesen worden ist, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1980, 7 RAr 13/79 = SozR 4100 § 152 Nr. 10; Urteil vom 29. November 1989, 7 RAr 138/88 = BSGE 66, 103) nicht darauf an, ob der Rentenversicherungsträger bereits auf anderem Wege - hier durch die unter der eigenen Versicherungsnummer der Klägerin erfolgte Bewilligung der Altersrente - Kenntnis von der Änderung der Verhältnisse hatte.

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