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   BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88   

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BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88 (https://dejure.org/1989,22923)
BSG, Entscheidung vom 11.01.1989 - 7 RAr 14/88 (https://dejure.org/1989,22923)
BSG, Entscheidung vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 (https://dejure.org/1989,22923)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Eine Fiktion der Arbeitslosmeldung sei vom Gesetzgeber ausschließlich in § 105 Satz 2 AFG vorgesehen, der als Ausnahmevorschrift zu betrachten und einer Übertragung auf andere Sachverhalte nicht zugänglich sei (BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2).

    Eine gleichwohl erfolgte Leistungsgewährung sei rechtswidrig (BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2).

    Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung in BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2 gehe fehl.

    Schon dies schließt, wie der Senat durch Urteile vom 19. März 1986 entschieden hat, einen Verzicht auf das Merkmal der Arbeitslosmeldung aus (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; SozR 1300 § 28 Nr. 1).

    Angesichts dieser Regelung besteht, was der Senat in seinen Urteilen vom 19. März 1986 (aaO) ebenfalls zum Ausdruck gebracht hat, kein Raum mehr für eine Auslegung in dem Sinne, eine verspätete Arbeitslosmeldung könne aus anderen als den in § 105 Satz 2 AFG erwähnten Gründen rückdatiert werden (BSGE 60, 43, 45 f = SozR 4100 § 105 Nr. 2; SozR 1300 § 28 Nr. 1).

    So wäre es, wie der Senat angedeutet hat, denkbar, sonstige Ursachen für eine verspätete Arbeitslosmeldung, die in den Verantwortungsbereich der Beklagten fallen (zB fehlerhafte Auskünfte, Organisationsmängel uä), hierunter zu subsumieren (BSGE 60, 43, 46 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; vgl auch BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1988, § 105 RdNr 3; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl, § 105 Anm 11; Steinmeyer, aaO, § 105 RdNr 14 f).

    So wie das Fehlen der Verfügbarkeit (§ 103 AFG) nicht nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden kann (BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36), kann folglich auch eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung (§ 105 Satz 1 AFG) nicht über den Weg des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden (BSGE 60, 43, 48 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1).

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 17/84

    Rückwirkung einer Antragstellung - Arbeitslosmeldung - Antragstellung -

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Über dieses Rechtsinstitut könnten nur solche Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden, die wegen einer Pflichtverletzung des Versicherungsträgers bislang nicht verwirklicht seien (BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1).

    Schon dies schließt, wie der Senat durch Urteile vom 19. März 1986 entschieden hat, einen Verzicht auf das Merkmal der Arbeitslosmeldung aus (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; SozR 1300 § 28 Nr. 1).

    Angesichts dieser Regelung besteht, was der Senat in seinen Urteilen vom 19. März 1986 (aaO) ebenfalls zum Ausdruck gebracht hat, kein Raum mehr für eine Auslegung in dem Sinne, eine verspätete Arbeitslosmeldung könne aus anderen als den in § 105 Satz 2 AFG erwähnten Gründen rückdatiert werden (BSGE 60, 43, 45 f = SozR 4100 § 105 Nr. 2; SozR 1300 § 28 Nr. 1).

    So wäre es, wie der Senat angedeutet hat, denkbar, sonstige Ursachen für eine verspätete Arbeitslosmeldung, die in den Verantwortungsbereich der Beklagten fallen (zB fehlerhafte Auskünfte, Organisationsmängel uä), hierunter zu subsumieren (BSGE 60, 43, 46 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; vgl auch BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1988, § 105 RdNr 3; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl, § 105 Anm 11; Steinmeyer, aaO, § 105 RdNr 14 f).

    Dem steht, worauf der Senat im Urteil vom 19. März 1986 (BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1) bereits hingewiesen hat, nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Begründung entgegen, die im Gesetzgebungsverfahren für die Einfügung des § 28 in das SGB 10 gegeben worden ist.

    So wie das Fehlen der Verfügbarkeit (§ 103 AFG) nicht nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden kann (BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36), kann folglich auch eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung (§ 105 Satz 1 AFG) nicht über den Weg des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden (BSGE 60, 43, 48 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1).

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Im übrigen könne nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ein Anspruch auf Alg im Wege des sog sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auch ohne Antragstellung erwachsen (BSGE 62, 179 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).

    Mit seiner Hilfe lassen sich zwar gewisse sozialrechtliche Voraussetzungen, zB verspätete Anträge, als erfüllt ansehen, wenn sie wegen einer Pflichtverletzung des Versicherungsträgers bislang fehlen (BSGE 62, 179, 182 = SozR 4100 § 125 Nr. 3).

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Rechtserhebliche Tatbestände, die nicht in die Verfügungsmacht der Beklagten fielen, sondern von der tatsächlichen Verhaltensweise des Arbeitslosen abhingen, könnten durch einen Herstellungsanspruch nicht ersetzt werden (BSGE 58, 104 = SozR 4100 § 103 Nr. 36).

    So wie das Fehlen der Verfügbarkeit (§ 103 AFG) nicht nachträglich im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden kann (BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36), kann folglich auch eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung (§ 105 Satz 1 AFG) nicht über den Weg des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden (BSGE 60, 43, 48 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1).

  • BSG, 24.10.1963 - 7 RAr 78/62

    Ablehnung von Arbeitslosengeld wegen Nichteinhaltung der Rahmenfrist hinsichtlich

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    In diesem Zusammenhang hat der Senat schon 1963 entschieden, daß die für die Erfüllung der Anwartschaftszeit maßgebende Rahmenfrist des früheren § 85 Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung -AVAVG- (vgl nunmehr § 104 Abs. 2 AFG) von einem Sonn- oder Feiertag aus zu berechnen ist, wenn die Arbeitslosmeldung wegen mangelnder Dienstbereitschaft des ArbA nicht an einem solchen Tage erfolgen konnte, sie jedoch am nächstfolgenden Werktag bewirkt wird (BSGE 20, 46 = SozR Nr. 7 zu § 85 AVAVG).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Dieser enthält die allgemeine Weisung, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 3, 58, 135; 9, 237, 244; 18, 38, 46).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Er ist nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber nicht die gerechteste oder zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern erst dann, wenn die äußersten Grenzen des Ermessens überschritten sind (BVerfGE 9, 137, 146; 11, 245, 253; 19, 354, 367 f), dh wenn sich ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt (BVerfGE 24, 220, 228; 25, 101, 105; 27, 375, 386).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Dieser enthält die allgemeine Weisung, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 3, 58, 135; 9, 237, 244; 18, 38, 46).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Er ist nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber nicht die gerechteste oder zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern erst dann, wenn die äußersten Grenzen des Ermessens überschritten sind (BVerfGE 9, 137, 146; 11, 245, 253; 19, 354, 367 f), dh wenn sich ein sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt (BVerfGE 24, 220, 228; 25, 101, 105; 27, 375, 386).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
    Dieser enthält die allgemeine Weisung, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 3, 58, 135; 9, 237, 244; 18, 38, 46).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Der Senat hat zwar mehrfach entschieden, daß eine fehlende Arbeitslosmeldung wegen ihrer spezifischen Funktion nicht ersetzbar ist (BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14, S 56; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; Urteil des Senats vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 -, DBlR Nr. 3488a zu § 107 AFG).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 2/00 R

    Wirkung einer Arbeitslosmeldung

    Wie der Senat zuletzt betont hat (Urteil vom 11. Mai 2000 - B 7 AL 54/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 5), dient die Arbeitslosmeldung vornehmlich dazu, das ArbA tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit seinen Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um die Arbeitslosigkeit und damit die Leistungspflicht möglichst rasch zu beenden (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 -, DBlR Nr. 3488a zu § 117 AFG).
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Mangelnde Dienstbereitschaft im engen Sinne (Schließung wegen üblicher Öffnungs- und Arbeitszeiten) lag nicht vor; ob der Begriff der fehlenden Dienstbereitschaft des ArbA einer erweiternden Auslegung für den Fall fehlerhafter Auskunft (jeglicher Art), wie von der Klägerin gerügt, zugänglich ist (offengelassen in: BSGE 60, 43, 46 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 - ), ist zweifelhaft (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1993 - 11 RAr 101/91 - ), bedarf indes keiner Entscheidung.

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß dies für die fehlende Arbeitslosmeldung wegen deren spezifischen Funktion nicht möglich ist (BSGE 60, 43 ff = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; BSG, Urteil vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 - ).

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