Rechtsprechung
   BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1842
BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82 (https://dejure.org/1984,1842)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1984 - 7 RAr 15/82 (https://dejure.org/1984,1842)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 7 RAr 15/82 (https://dejure.org/1984,1842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reparatur und Unterhaltung eines KFZ - Übernahme der Kosten - Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers - Berufsfördernde Leistungen - Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den Kfz-Richtlinien

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Damit soll erreicht werden, daß schon im Verfahren gegen den ersten ablehnenden Bescheid widersprechenden Entscheidungen vorgebeugt wird (BSGE 9, 67, 69; 50, 111, 115 = SozR 1500 § 181 Nr. 1; BSGE 49, 143, 145 = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 50, 111, 113 = SozR 1500 § 181 Nr. 1) bedeutet der Gebrauch des Wortes "sofern" in § 57 AFG n.F. anders als das in § 57 AFG a.F. gebrauchte Wort "soweit", daß Leistungen der BA bei Zuständigkeit eines anderen Trägers vollständig ausgeschlossen sein sollen.

    Einer Verurteilung der Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG steht auch nicht entgegen, daß es sich bei dem vom Kläger ursprünglich gegen die Beklagte gerichteten Anspruch auf berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation gemäß §§ 56 ff. AFG um einen Rechtsanspruch handelt, während die Leistungen der Beigeladenen gemäß § 13 Abs. 1 AVG Ermessensleistungen sind (vgl. BSGE 50, 111, 112 = SozR 1500 § 181 Nr. 1).

    Dem steht zunächst gemäß § 77 SGG die Rechtsverbindlichkeit des Bescheides vom 25. Mai 1976 entgegen (BSGE 50, 111, 114 = SozR 1500 § 181 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 38).

    Der erkennende Senat hat in seinem vorstehend aufgeführten Urteil vom 21. Mai 1980 (BSGE 50, 111) die Auffassung vertreten, der nach 5 75 Abs. 2 SGG beigeladene Versicherungsträger sei trotz Vorliegens eines bindenden Bescheides gem. § 75 Abs. 5 SGG zu verurteilen, wenn der Kläger einen Anspruch auf Erteilung eines Zugunstenbescheides habe.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1980 (BSGE 50, 111, 115) bereits ausgeführt hat, bestimmt nach dieser Vorschrift i.V.m. § 180 Abs. 4 SGG das Gericht den leistungspflichtigen Versicherungsträger, wenn es die Klage gegen einen Versicherungsträger ablehnen will, weil es einen anderen Versicherungsträger für leistungspflichtig hält.

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Damit soll erreicht werden, daß schon im Verfahren gegen den ersten ablehnenden Bescheid widersprechenden Entscheidungen vorgebeugt wird (BSGE 9, 67, 69; 50, 111, 115 = SozR 1500 § 181 Nr. 1; BSGE 49, 143, 145 = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

    Deshalb ist es auch unerheblich, ob in der nach § 75 Abs. 5 SGG eröffneten Möglichkeit zur Verurteilung eines Beigeladenen im Ergebnis eine bedingte Klageerhebung zu sehen ist (BSGE 49, 143, 147 = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

    Voraussetzung ist nach dem mit § 75 Abs. 5 SGG verfolgten Zweck, daß die Klage gegen den Beklagten keinen Erfolg haben kann (BSGE 49, 143, 145 = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

    Es muß also eine Wechselwirkung zwischen den beiden Ansprüchen bestehen (BSGE 49, 143, 145 = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Dem steht zunächst gemäß § 77 SGG die Rechtsverbindlichkeit des Bescheides vom 25. Mai 1976 entgegen (BSGE 50, 111, 114 = SozR 1500 § 181 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 38).

    Dieser Auffassung hat der 11. Senat des BSG in seinem Urteil vom 13. August 1981 (SozR 1500 § 75 Nr. 38) widersprochen, weil sie nicht im Einklang mit der Systematik der §§ 75 Abs. 5, 180, 181 SGG stehe.

    Kann hiernach der Kläger sein ursprüngliches Klageziel gegenüber der Beigeladenen - Erteilung eines Bescheides über die Erstattung der Kfz-Kosten für 1975 - nicht mehr erreichen, dann fehlt es in dem hier anhängigen Verfahren auch an der Grundlage für eine alleinige Entscheidung über die Rücknahme der früheren Bescheide gem. § 44 Abs. 1 SGB 10. § 75 Abs. 5 SGG setzt, wie der 11. Senat zutreffend dargelegt hat (SozR 1500 § 75 Nr. 38), neben dem besonderen Sachverhalt einer widerstreitenden Zuständigkeit auch noch die offene Möglichkeit einer Klage gegen den Beigeladenen voraus.

  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 148/74

    Die Rehabilitation Behinderter durch die BA beschränkt sich nicht nur auf die

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Zur Frage, ob und in welchem Umfang der Rentenversicherungsträger verpflichtet ist, Kosten für die Reparatur und Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges als berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation zu übernehmen (Abgrenzung zu BSGE 41, 241 = SozR 4100 § 57 Nr. 2 und Fortführung von BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 24).

    Diese Auslegung würde auch Ziffer 7 der Kfz-RL nicht entgegenstehen, wenn man unter den Kosten des Betriebes und der Instandhaltung, die vom Betreuten zu tragen seien, nur die Kosten verstehe, die das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 11. März 1976 (BSGE 41, 241 = SozR 4100 § 57 Nr. 2) nicht zu den die technische Funktionsfähigkeit des Kfz betreffenden Kosten gerechnet habe, sondern zu den Wartungs- und Unterhaltungskosten im weitesten Sinne.

    Zu Unrecht legt es der Auslegung der Ziffer 7 der Kfz-RL der Beigeladenen deshalb die Grundsätze zugrunde, die der Senat zur Anwendung des § 57 AFG in seinen Urteilen vom 11. März 1976 7 RAr 148/74 - (BSGE 41, 241, 244 ff. = SozR 4100 § 57 Nr. 2) und 7 RAr 45/75 - (SozSich 1976, 186) aufgezeigt hat.

  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Außerdem steht die anderweitige Rechthängigkeit einer Verurteilung der Beigeladenen auch deshalb nicht entgegen, weil § 75 Abs. 5 SGG ebenso wie § 94 SGG das Ziel hat, die Gefahr widersprechender Entscheidungen zu vermeiden (BSG SozR 2200 § 1239 Nr. 2).

    Andernfalls würde der mit § 75 Abs. 5 SGG verfolgte Zweck - möglichst schnell zu einer Entscheidung in der Sache zu kommen und widersprechenden Entscheidungen vorzubeugen - vereitelt werden (BSG SozR Nr. 23 zu § 96 SGG; SozR 2200 § 1239 Nr. 2).

  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Dennoch findet sie nach der Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 15. Dezember 1982 (BSGE 54, 223 = SozR 1300 § 44 Nr. 3) auch Anwendung, wenn - wie hier - Leistungen für vorhergehende Zeiten streitig sind und der bestandskräftige Verwaltungsakt, dessen Aufhebung begehrt wird, vor dem 1. Januar 1981 erlassen worden ist.
  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Insofern genügt es, daß dem Kläger rechtliches Gehör zur Einlassung auf die veränderten Gesichtspunkte gewährt wird (BSGE 17, 79, 84).
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RA 33/79

    Sozialrechtsverhältnis - Beitragsnachentrichtung - Versicherungsamt

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Diese Pflichtverletzung muß außerdem ursächlich für einen Schaden des Versicherten gewesen sein (BSGE 50, 88, 91).
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 45/75

    Zur Frage, wer die Erhaltungskosten eines für den Behinderten erforderlichen Pkw

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Zu Unrecht legt es der Auslegung der Ziffer 7 der Kfz-RL der Beigeladenen deshalb die Grundsätze zugrunde, die der Senat zur Anwendung des § 57 AFG in seinen Urteilen vom 11. März 1976 7 RAr 148/74 - (BSGE 41, 241, 244 ff. = SozR 4100 § 57 Nr. 2) und 7 RAr 45/75 - (SozSich 1976, 186) aufgezeigt hat.
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82
    Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß die Beigeladene bei der Ausübung ihres Ermessens durch Richtlinien, denen im Regelfall nur verwaltungsinterne Bedeutung ohne normative Wirkung zukommt, die Gleichbehandlung der Versicherten möglichst gewährleisten will (BSGE 50, 33, 37 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 37).
  • BSG, 27.06.1967 - 1 RA 381/65

    Zahnersatzzuschüsse des Rentenversicherungsträgers

  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 18/81

    Ermessensausübung durch Richtlinien - verspätete Antragstellung für

  • BSG, 31.01.1969 - 2 RU 234/66

    Rentenbescheid - Streitiger Gewährungszeitraum - Nachschieben von Gründen -

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 34/78

    Berufsfördernde Maßnahme - Zuschuß zum Erwerb eines Kfz -

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 107/78

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

  • BSG, 19.09.1979 - 11 RA 90/78

    Rentenbescheid - Vormerkung von Zeiten - Gegenstand des Verfahrens - Widerspruch

  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
  • BSG, 06.12.1983 - 11 RA 72/82

    Keine Kostenübernahme für Untersuchungen zur Fahrtüchtigkeitsüberwachung von

  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Damit soll auch bei anderweitiger Rechtshängigkeit (§ 94 SGG) erreicht werden, dass bei im Wesentlichen denselben Tat- und Rechtsfragen schon in einem ersten Verfahren widersprechende Entscheidungen vermieden werden (vgl BSGE 57, 1, 2 = BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 25 S 71; BSG SozR 2200 § 1239 Nr. 2 S 9) .
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VS 2/09 R

    Soldatenversorgung - Soldat auf Zeit - Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienst -

    Diese Vorschrift gibt den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit aus prozessökonomischen Gründen nur die Befugnis, in Fällen, in denen der Kläger einen nicht passiv legitimierten Leistungsträger verklagt, den in Wirklichkeit passiv legitimierten, aber nicht verklagten Leistungsträger nach Beiladung zu verurteilen, um einen neuen Rechtsstreit und damit auch die Möglichkeit sich praktisch widersprechender Urteile verschieden besetzter Spruchkörper zu vermeiden (vgl BSGE 9, 67, 69; BSGE 49, 143, 145 = SozR 5090 § 6 Nr. 4; BSGE 57, 1, 2 = SozR 2200 § 1237a Nr. 25; BSG, Urteil vom 8.5.2007 - B 2 U 3/06 R - SozR 4-2700 § 136 Nr. 3 RdNr 26).
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 6/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit zwischen Bürger und Krankenkasse

    Bei einer (entsprechenden) Anwendung des § 75 Abs. 5 SGG träte dem umstrittenen Versicherungsstatus im Sinne der hierzu vorliegenden Rechtsprechung (vgl BSGE 49, 143, 146 = SozR 5090 § 6 Nr. 4 S 5; BSGE 57, 1, 3 = SozR 2200 § 1237a Nr. 25 S 72) im Sozialhilferecht kein sozialversicherungsrechtlich bedeutsamer oder ihm entsprechender Status mit der Qualität gegenüber, dass sich solche Verhältnisse gegenseitig ausschlössen, also nicht nebeneinander bestehen könnten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht