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   BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72   

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BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72 (https://dejure.org/1974,667)
BSG, Entscheidung vom 29.08.1974 - 7 RAr 17/72 (https://dejure.org/1974,667)
BSG, Entscheidung vom 29. August 1974 - 7 RAr 17/72 (https://dejure.org/1974,667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 94
  • BB 1975, 283
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.07.1971 - 7 RAr 30/68

    Schlechtwettergeld - Ausfallanzeige - Ablehnung aus betrieblichen Gründen -

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72
    Aus allem muß entnommen werden, daß das Arbeitsamt bei dem Verfahren zur Gewährung des Kug grundsätzlich mit dem Arbeitgeber zu tun haben soll, während sich der einzelne Arbeitnehmer wegen des Kug - ebenso wie wegen des Arbeitslohns, an dessen Stelle das Kug tritt - nur an seinen Arbeitgeber halten soll (s. für die gleichartige Regelung des Schlechtwettergeldes BSG 33, 64 ff).

    Der Ausschluß der Klagebefugnis der vom Lohnausfall betroffenen Arbeitnehmer und die sich daraus ergebende Folge, daß sie nicht zu den notwendig Beizuladenden gehören, verstößt nicht gegen Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG.); insoweit greifen dieselben Erwägungen durch, welche der Senat bereits zum Ausschluß der Klagebefugnis des Arbeitnehmers beim Schlechtwettergeld angestellt hat (vgl. BSG 33, 64, 67).

  • BSG, 12.03.1974 - 2 S 1/74

    Revision - Verfahrensmangel - Notwendige Beiladung

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72
    Ein solcher Verfahrensfehler ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachten (BSG, Beschluß vom 12. März 1974 - 2 S 1/74 -).
  • BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 80.68

    Erledigung der Hauptsache aufgrund der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72
    Das BVerwG hat in einem Rechtsstreit, der von dem gesetzlichen Vertreter geführt wurde, die Beiladung des Wehrpflichtigen verneint, weil es den Wehrpflichtigen nicht als Dritten im Sinne des § 65 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angesehen hat (BVerwGE 35, 247).
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72
    Ist aber der Arbeitgeber - hier die Klägerin - Subjekt des Verwaltungsverfahrens und haben die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer insoweit keine Befugnis, ihre Rechte zu verfolgen, so ist die Klägerin Prozeßstandschafterin ihrer Kurzarbeit leistenden Arbeitnehmer (vgl. BSG 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG; BSG SozR Nr. 5 zu § 143 1 AVAVG).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Bescheide der BA über die Gewährung von Kurzarbeitergeld können nur vom Arbeitgeber und gegebenenfalls von der Betriebsvertretung, nicht aber von einem betroffenen Arbeitnehmer mit Widerspruch und Klage angefochten werden (Bestätigung und Fortführung der st Rspr, ua BSG vom 29.8.1974 - 7 RAr 17/72 = BSGE 38, 94 = SozR 1500 § 75 Nr. 4 und vom 29.8.1974 - 7 RAr 35/72 = BSGE 38, 98 = SozR 4100 § 69 Nr. 1).

    Aus den Befugnissen des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, hat die Rechtsprechung des BSG - schon unter der Geltung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das ähnliche Vorschriften enthielt - gefolgert, dass der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; ebenso die gleichartige Rechtsprechung zum Schlechtwetter- oder Wintergeld: BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 143l AVAVG; BSGE 68, 67, 72 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1; BSGE 82, 183, 185 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).

    Über die Ansprüche auf Kug, deren betriebliche Voraussetzungen für das Kollektiv aller betroffenen Arbeitnehmer insgesamt festgestellt werden, soll in einem überschaubaren Verfahren zügig entschieden werden (vgl ua BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4).

    In der Rechtsprechung ist bereits darauf hingewiesen worden, dass sich die Prozessführungsbefugnis nur auf den geltend gemachten Anspruch als ganzen beziehen kann, nicht aber auf einzelne Elemente seiner Begründung (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; SozR 4100 § 86 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin führt (vgl dazu: BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Blatt Da11 Rücks; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11 und SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10), ist der Bescheid vom 25.4.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.12.2005, gegen den sich die Klägerin mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 4, § 56 SGG) wehrt.
  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 18/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld

    Allerdings ist im Verfahren über die Gewährung von Kug grundsätzlich die Betriebsvertretung notwendig beizuladen, weil die Entscheidung auch ihr gegenüber nur einheitlich ergehen kann (§ 75 Abs. 2 Alternative 1 SGG; BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4).
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