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   BSG, 19.12.1961 - 7 RAr 19/60   

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BSG, 19.12.1961 - 7 RAr 19/60 (https://dejure.org/1961,9804)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1961 - 7 RAr 19/60 (https://dejure.org/1961,9804)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 7 RAr 19/60 (https://dejure.org/1961,9804)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 16, 56
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Die Rechtsprechung des BSG geht davon aus, dass nur derjenige einer selbstständigen und mithin unternehmerischen Tätigkeit nachgeht, der das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit, nämlich Gewinn und Verlust, selbst trägt (BSGE 16, 56, 59; BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17); das wirtschaftliche Ergebnis der Tätigkeit muss demjenigen, der sie verrichtet, unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereichen (vgl BSGE 39, 152 = SozR 5750 Art. 2 § 52 Nr. 1; SozR 3-5420 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R

    Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs

    Tätigkeiten, die nur aus Liebhaberei oder zum Zeitvertreib verrichtet werden, scheiden damit ebenso aus wie reine Vorbereitungshandlungen, um eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen (vgl BSG, Urteile vom 28.10.1987, 7 RAr 28/86, SozR 4100 § 102 Nr. 7, vom 16.9.1999, B 7 AL 80/98 R, SozR 3-4100 § 101 Nr. 10 mwN, vgl auch Urteil vom 19.12.1961, 7 RAr 19/60, BSGE 16, 56 = SozR Nr. 6 zu § 75 AVAVG).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 80/98 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit -

    Eine Tätigkeit als Selbständiger liegt also nur vor, wenn sie zu Erwerbszwecken ausgeübt wird (BSGE 16, 56, 58 f = SozR Nr. 6 zu § 75 AVAVG).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 AL 4390/08

    Existenzgründungszuschuss - enger Zusammenhang zwischen Bezug von

    Die selbständige Tätigkeit zeichnet sich typischerweise durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, den Einsatz eigener Betriebsmittel, die Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft aus (vgl. u. a. BSGE 16, 56, 59; 39, 152, 153; 45, 199, 200).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AL 4485/05

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Beendigung

    Die selbständige Tätigkeit zeichnet sich typischerweise durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, den Einsatz eigener Betriebsmittel, die Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft aus (vgl. BSGE 16, 56, 59; 39, 152, 153; 45, 199, 200 = SozR 2200 § 1227 Nr. 8).
  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 28/86

    Kurzzeitigkeitsgrenze - Umsatz - Selbständige Nebentätigkeit - Zeitliche

    Ausgenommen sind Verrichtungen, die nur aus Liebhaberei, zum Zeitvertreib, aus Gründen der körperlichen Ertüchtigung, aus Nächstenliebe oder ähnlichen Motiven vorgenommen werden (BSGE 16, 56, 58 : SozR Nr. 6 zu 5 75 AVAVG; nicht 1983.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2009 - L 1 KR 311/07
    Die Rechtsprechung des BSG geht davon aus, dass nur derjenige einer selbstständigen und mithin unternehmerischen Tätigkeit nachgeht, der das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit, nämlich Gewinn und Verlust selbst trägt (BSGE 16, 56, 59; BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17).
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74

    Selbstständiger - Selbstständige Erwerbstätigkeit - Tätigkeit auf eigene Rechnung

    Er muß die Einnahmen aus seiner Tätigkeit erhalten und für die durch diese Tätigkeit entstehenden Verluste aufzukommen haben (BSGE 14, 142, 145; 16, 56, 59; BSG, Urteil vom 26. Januar 1972 - 10 RV 216/70 - BVBl 1972, 46).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 52/09
    Die Rechtsprechung des BSG geht davon aus, dass nur derjenige einer selbständigen und mithin unternehmerischen Tätigkeit nachgeht, der das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit, nämlich Gewinn und Verlust, selbst trägt (BSGE 16, 56, 59; BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 102/09
    Die Rechtsprechung des BSG geht davon aus, dass nur derjenige einer selbstständigen und mithin unternehmerischen Tätigkeit nachgeht, der das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit, nämlich Gewinn und Verlust selbst trägt (BSGE 16, 56, 59; BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 222/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 1 KR 190/05
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