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   BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90   

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https://dejure.org/1991,9453
BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90 (https://dejure.org/1991,9453)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1991 - 7 RAr 20/90 (https://dejure.org/1991,9453)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 20/90 (https://dejure.org/1991,9453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld - Formelle Voraussetzungen bei Revisionseinlegung - Arbeitsausfall auf Grund betrieblicher Strukturveränderungen - Arbeitsausfall wegen eines unabwendbaren Ereignisses - Verkehrsunfall als unabwendbares ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.02.1958 - 9 RV 986/56

    Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) - Fristgerechte Klageerhebung -

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90
    Dazu reicht die Einlegung der Revision durch Telegramm jedenfalls dann aus, wenn dieses - wie hier - das angefochtene Urteil nach Gericht, Datum, Aktenzeichen sowie Namen und Anschrift des Klägers, seines Prozeßbevollmächtigten und der Beklagten angibt (vgl hierzu etwa BSGE 1, 243, 245; 5, 3, 4; 7, 16, 17; BSG SozR 1500 § 151 Nr. 11; BAG DB 1984, 1688; BVerwG 310 § 81 VwGO Nr. 6; BFHE 143, 517; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 3. Aufl, 1987, § 90 Rz 5, § 151 Rz 3, § 164 Rz 4a; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, Stand September 1989, § 164 Anm 1j jeweils mwN).
  • BFH, 14.06.1985 - III R 265/84

    Revision - Einlegung durch Telegramm

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90
    Dazu reicht die Einlegung der Revision durch Telegramm jedenfalls dann aus, wenn dieses - wie hier - das angefochtene Urteil nach Gericht, Datum, Aktenzeichen sowie Namen und Anschrift des Klägers, seines Prozeßbevollmächtigten und der Beklagten angibt (vgl hierzu etwa BSGE 1, 243, 245; 5, 3, 4; 7, 16, 17; BSG SozR 1500 § 151 Nr. 11; BAG DB 1984, 1688; BVerwG 310 § 81 VwGO Nr. 6; BFHE 143, 517; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 3. Aufl, 1987, § 90 Rz 5, § 151 Rz 3, § 164 Rz 4a; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, Stand September 1989, § 164 Anm 1j jeweils mwN).
  • BGH, 15.01.1957 - VI ZR 135/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger bei

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90
    Dazu habe der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß er in derselben Weise wie der Begriff der höheren Gewalt iS des § 2 Abs. 3 Nr. 3 Haftpflichtgesetz ausgelegt werden müsse (BGHZ 23, 90, 96) [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56].
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87

    Aufhebung eines Anerkennungsbescheids auf Kurzarbeitergeld,

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90
    Die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts lassen keine abschließende Entscheidung darüber zu, ob den im Betrieb des Klägers tätigen Arbeitnehmern, für die der Kläger als Prozeßstandschafter auftritt (BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 94/87 - SozR 3-4100 § 63 Nr. 1), für den hier streitigen Zeitraum (1. Dezember 1987 bis 29. Februar 1988) Anspruch auf Kug zusteht oder nicht.
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 42/87

    Berufung - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90
    Dazu reicht die Einlegung der Revision durch Telegramm jedenfalls dann aus, wenn dieses - wie hier - das angefochtene Urteil nach Gericht, Datum, Aktenzeichen sowie Namen und Anschrift des Klägers, seines Prozeßbevollmächtigten und der Beklagten angibt (vgl hierzu etwa BSGE 1, 243, 245; 5, 3, 4; 7, 16, 17; BSG SozR 1500 § 151 Nr. 11; BAG DB 1984, 1688; BVerwG 310 § 81 VwGO Nr. 6; BFHE 143, 517; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 3. Aufl, 1987, § 90 Rz 5, § 151 Rz 3, § 164 Rz 4a; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, Stand September 1989, § 164 Anm 1j jeweils mwN).
  • BSG, 13.10.1955 - 1 RA 65/55
    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90
    Dazu reicht die Einlegung der Revision durch Telegramm jedenfalls dann aus, wenn dieses - wie hier - das angefochtene Urteil nach Gericht, Datum, Aktenzeichen sowie Namen und Anschrift des Klägers, seines Prozeßbevollmächtigten und der Beklagten angibt (vgl hierzu etwa BSGE 1, 243, 245; 5, 3, 4; 7, 16, 17; BSG SozR 1500 § 151 Nr. 11; BAG DB 1984, 1688; BVerwG 310 § 81 VwGO Nr. 6; BFHE 143, 517; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 3. Aufl, 1987, § 90 Rz 5, § 151 Rz 3, § 164 Rz 4a; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, Stand September 1989, § 164 Anm 1j jeweils mwN).
  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 424/81

    Berufungsschrift

    Auszug aus BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90
    Dazu reicht die Einlegung der Revision durch Telegramm jedenfalls dann aus, wenn dieses - wie hier - das angefochtene Urteil nach Gericht, Datum, Aktenzeichen sowie Namen und Anschrift des Klägers, seines Prozeßbevollmächtigten und der Beklagten angibt (vgl hierzu etwa BSGE 1, 243, 245; 5, 3, 4; 7, 16, 17; BSG SozR 1500 § 151 Nr. 11; BAG DB 1984, 1688; BVerwG 310 § 81 VwGO Nr. 6; BFHE 143, 517; Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 3. Aufl, 1987, § 90 Rz 5, § 151 Rz 3, § 164 Rz 4a; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, Stand September 1989, § 164 Anm 1j jeweils mwN).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 3/14 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - unabwendbares Ereignis -

    Dieses Begriffsverständnis hat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts übernommen (BSG Urteil vom 21.2.1991 - 7 RAr 20/90 - DBlR 3827, AFG/§ 64) .

    Deshalb kann hier dahinstehen, ob daran festzuhalten ist, dass eine durch ein zeitlich abgrenzbares äußeres Ereignis, zB eine durch Unfall verursachte Arbeitsunfähigkeit, anders zu beurteilen wäre (vgl dazu BSG Urteil vom 21.2.1991 - 7 RAr 20/90) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 16 AL 154/10

    Kein Kurzarbeitergeldanspruch mangels Arbeitsausfall durch ein unabwendbares

    Dies könne nach der Entscheidung des BSG vom 21.02.1991 (B 7 RAr 20/90) auch ein Krankheitsfall bedingt durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall sein.

    Als Beispiel sind hier etwa ein Brand oder eine Explosion im Betrieb zu nennen (vgl. BSG, Urteil v. 21.02.1991 - 7 RAr 20/90).

    Nach der Entscheidung des BSG vom 21.02.1991 (B 7 RAr 20/90) kann auch ein Krankheitsfall bedingt durch einen auch durch äußerste nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt nicht zu vermeidenden Verkehrsunfall sein.

    Das LSG Sachsen-Anhalt beruft sich lediglich auf die Entscheidung des BSG vom 21.02.1991 (7 RAr 20/90), denkt aber nicht, dass der dort zugrunde liegende (unverschuldete) Verkehrsunfall sich jedoch als "von außen einwirkendes" Ereignis verstehen lässt.

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Auch dieser Begriff wird in den §§ 63 ff AFG nicht näher definiert; unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (BT-Drucks V/2291 S 70 zu § 79 Abs. 1 Nr. 1 ) hat der Senat allerdings als unabwendbares Ereignis jedes objektiv feststellbare Ereignis angesehen, das selbst durch äußerste, nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt nicht abzuwenden war (Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 20/90 -, DBlR Nr. 3827 zu § 64 AFG).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 20/90 - (DBlR Nr. 3827 zu § 64 AFG) ausgeführt hat, können unter den Begriff des unabwendbaren Ereignisses aber auch solche Vorkommnisse fallen, die auf menschlicher Tätigkeit beruhen oder mitberuhen (vgl hierzu den Kug-Sammelerlaß der Beklagten, Stand Februar 1989, Rz 9.31 zu § 64), selbst wenn der Gesetzgeber davon ausgegangen sein sollte, daß es sich bei dem unabwendbaren Ereignis in der Regel um einen allgemeinen Notstand handelt (Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm zum AFG, Rz 19 zu § 64).

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96

    Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch

    Deshalb steht auch das Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1981 (7 RAr 20/90 - DBIR Nr. 2529 zu § 151 AFG) zur vorerwähnten Rechtsauffassung des Senats nicht in Widerspruch.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2016 - L 20 AL 92/14

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld; Anforderungen an das Vorliegen eines erheblichen

    Die zweite Alternative des § 170 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III a.F. (unabwendbares Ereignis) erfasst jedes objektiv feststellbare Ereignis, das auch durch äußerste, nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt nicht abzuwenden ist (vgl. BSG, Urteil vom 21.02.1991 - 7 RAr 20/90 Rn. 20).
  • SG Landshut, 20.10.2023 - S 16 AL 196/21

    Kein Kurzarbeitergeld bei Realisierung des allgemeinen Betriebs- und

    Das gilt sowohl hinsichtlich der Entstehung wie in Bezug auf das Fortbestehen des Arbeitsausfalls (vgl. BSG, Urteil vom 21.02.1991 - 7 RAr 20/90, Rn. 22 - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.04.2009 - L 2 AL 45/06
    Auch der Verkehrsunfall des Betriebsleiters kann diesen Erfordernissen genügen (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 20/90 - zitiert nach juris).
  • SG Dortmund, 29.07.2005 - S 22 (35) AL 246/04

    Arbeitslosenversicherung

    vgl. den Regierungsentwurf zum Arbeitsförderungsgesetz (BT-Drs.V/2291, S. 70 zu § 59 Nr. 1); ferner BSG, Urteil vom 21.02.1991, Az.: 7 RAr 20/90 -.
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