Rechtsprechung
   BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 22/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,22366
BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 22/84 (https://dejure.org/1985,22366)
BSG, Entscheidung vom 15.05.1985 - 7 RAr 22/84 (https://dejure.org/1985,22366)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84 (https://dejure.org/1985,22366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,22366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 15.05.1975 - BT-Drs 7/3640
    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 22/84
    beitslosenhilfe erhalten (BT-Drucks 7/3640 S 8).
  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 12/83

    Arbeitszeitbeschränkung - Arbeitsschutz - Versagung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 22/84
    wöchentliche Arbeit32eit von weniger als 20 Stunden ergibt, ist auf den Durchschnitt der Wochenarbeitszeit abzustellen (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 22. August 1984 -7 RAr 12/83 - demnächst SozR u1oo S 102 Nr. 6; Urteil 1980 1M/79 - USK.
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

    Ist die Vereinbarung einer Monatsarbeitszeit von vornherein auf eine Überschreitung der wöchentlichen Zeitgrenze von unter 15 Stunden angelegt, handelt es sich um keine kurzzeitige Beschäftigung; dies gilt auch dann, wenn die Wochenarbeitszeit bezogen auf die Gesamtdauer der Beschäftigung im Durchschnitt unterhalb der Kurzzeitigkeitsgrenze bleibt (Fortführung von und Abgrenzung zu BSG vom 22.8.1984 - 7 RAr 12/83 = SozR 4100 § 102 Nr. 6 sowie BSG-Urteile vom 15.5.1985 - 7 RAr 22/84 -und vom 15.6.1988 - 7 RAr 12/87 = Die Beiträge 1988, 286).

    Die aus der Monatsarbeitszeit errechnete Wochenarbeitszeit (vgl BSG, Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84) ändert jedoch nichts daran, dass nach den bindenden Feststellungen des LSG gerade keine durchschnittliche Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden vereinbart worden war.

    Nach dieser zu § 102 Abs. 1 AFG entwickelten Rechtsprechung kommt es bei der Beurteilung der Kurzzeitigkeit einer Beschäftigung mit schwankenden Arbeitszeiten, bei denen es sich nicht nur um gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer (§ 102 Abs. 1 Satz 2 AFG) handelt, auf den voraussichtlichen Durchschnitt der Wochenarbeitszeit an (vgl BSG, Urteil vom 22. August 1984 - 7 RAr 12/83 = SozR 4100 § 102 Nr. 6; BSG, Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84; BSG, Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 - jeweils veröffentlicht in juris).

    Diese Entscheidungen betrafen Beschäftigungsverhältnisse, in denen - anders als hier - entweder die Vereinbarung von Woche zu Woche schwankende oder wechselnde Arbeitszeiten vorsah (vgl BSG, Urteil vom 22. August 1984, aaO und BSG, Urteil vom 15. Mai 1985, aaO - jeweils zur wissenschaftlichen Hilfskraft) oder keine Vereinbarungen über die Arbeitszeit existierten, aber eine Beschränkung der Beschäftigung der "Natur der Sache nach" (vgl § 102 Abs. 1 Satz 2 AFG), dh der Art und dem Umfang der anfallenden Verrichtungen nach, in Betracht kam (vgl BSG, Urteil vom 15. Juni 1988, aaO - zur Verkäuferbeschäftigung).

  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 52/07 R

    Arbeitslosigkeit - Überschreitung der Kurzzeitigkeitsgrenze des § 118 Abs 2 SGB

    Die noch zu § 102 AFG im Zusammenhang mit der Erfüllung der Anwartschaftszeit ergangene Rechtsprechung (vgl BSG, Urteil vom 22. August 1984 - 7 RAr 12/83 = SozR 4100 § 102 Nr. 6; BSG, Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84; BSG, Urteil vom 15. Juni 1988 - 7 RAr 12/87 - jeweils veröffentlicht in juris) betraf Beschäftigungsverhältnisse, in denen entweder vereinbarungsgemäß von Woche zu Woche schwankende oder wechselnde Arbeitszeiten vorgesehen waren (vgl BSG, Urteil vom 22. August 1984, aaO; BSG, Urteil vom 15. Mai 1985, aaO - jeweils zur wissenschaftlichen Hilfskraft) oder gar keine Vereinbarungen über die Arbeitszeit existierten und stattdessen eine Beschränkung der Beschäftigung der "Natur der Sache nach" (vgl § 102 Abs. 1 Satz 2 AFG) in Betracht kam (vgl BSG, Urteil vom 15. Juni 1988, aaO - zur Verkäuferbeschäftigung).
  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 39/87

    Nichtgleichstellung des Bezuges von Unterhaltsgeld mit dem Bezug von

    Das Erlöschen hat somit zur Folge, daß - obschon die Leistungsvoraussetzungen wie Arbeitslosigkeit, Verfügbarkeit und Bedürftigkeit wieder gegeben sind - nicht mehr auf die früher verwirklichte Anwartschaft (§ 134 Abs. 1 Nr. 4 AFG) zurückgegriffen werden kann (BSG vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84 - Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand August 1988, § 135 Anm 1 ff; Schmidt in Ambs ua, Gemeinschaftskommentar zum AFG, § 135 RdNr 2; Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm zum AFG, Stand März 1988, § 135 RdNr 3).

    Auf den Grund für den Nichtbezug kommt es nicht an (BSG SozR 4100 § 134 Nr. 15; BSG vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84 - Hennig/Kühl/Heuer, aaO, § 135 Anm 4; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl, § 135 RdNr 7; Schmidt, aaO, § 135 RdNr 6).

    Dem Erlöschenstatbestand des § 135 Abs. 1 Nr. 2 AFG liegt die Erwägung zugrunde, daß die Anwartschaftsvoraussetzungen - die gewährleisten sollen, daß nur der derjenige Alhi erhält, der eine relativ enge Beziehung zum Arbeitsmarkt aufweist - ihre Funktion nicht mehr erfüllen, wenn der Berechtigte ein Jahr lang (früher zwei Jahre) nicht gezwungen war, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen und von Alhi zu leben (BSG vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2006 - L 28 AL 165/04

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Arbeitszeit

    Erst wenn Vereinbarungen hinsichtlich der Arbeitszeit nicht bestehen, ist darauf abzustellen, ob die Beschäftigung der Natur der Sache nach auf weniger als 15 Stunden wöchentlich beschränkt zu sein pflegt (vgl. Urteil des BSG vom 15. Juni 1988, Az.: 7 RAr 12/87 = Die Beiträge 1988, 286-292; Urteil vom 15. Mai 1985, Az.: 7 RAr 22/84, zitiert nach Juris).

    Da § 118 Abs. 2 SGB III a. F. auf die wöchentliche Arbeitszeit abstellt, die der Arbeitnehmer in einer gewöhnlichen Arbeitswoche erbringen soll und die ihm vom Arbeitgeber zu vergüten ist, muss die Wochenarbeitszeit aus der Monatsarbeitszeit entwickelt werden (BSG, Urteil vom 15. Mai 1985, Az.: 7 RAr 22/84 a. a. O.).

    Das Bundessozialgericht hat ausgeführt, es erscheine - sofern bei der Eingehung des Beschäftigungsverhältnisses Besonderheiten wie z. B. eine zeitliche Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht erkennbar sind - sachgerecht, einen Zwölf-Monats-Zeitraum zu Grunde zu legen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1985, a. a. O., und vom 15. Juni 1988 a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - L 28 AL 155/04

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Überschreitung der

    Erst wenn Vereinbarungen hinsichtlich der Arbeitszeit nicht bestehen, ist darauf abzustellen, ob die Beschäftigung der Natur der Sache nach auf weniger als 15 Stunden wöchentlich beschränkt zu sein pflegt (vgl. Urteil des BSG vom 15. Juni 1988, Az.: 7 RAr 12/87 = Die Beiträge 1988, 286-292; Urteil vom 15. Mai 1985, Az.: 7 RAr 22/84, zitiert nach Juris).

    Da § 118 Abs. 2 SGB III a. F. auf die wöchentliche Arbeitszeit abstellt, die der Arbeitnehmer in einer gewöhnlichen Arbeitswoche erbringen soll und die ihm vom Arbeitgeber zu vergüten ist, muss die Wochenarbeitszeit aus der Monatsarbeitszeit entwickelt werden (BSG, Urteil vom 15. Mai 1985, Az.: 7 RAr 22/84 a.a.O.).

    eine zeitliche Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht erkennbar sind - sachgerecht, einen Zwölf-Monats-Zeitraum zu Grunde zu legen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1985, a.a.O, und vom 15. Mai 1985 a.a.O.).

  • BSG, 13.01.2012 - B 11 AL 100/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Arbeitslosigkeit - kurzzeitige

    Diese "Rechtsauffassung" hält sie für unvereinbar mit der Aussage im Urteil des BSG vom 15.5.1985 (7 RAr 22/84) , wonach es bei der Beurteilung der Kurzzeitigkeit einer Beschäftigung mit schwankenden Arbeitszeiten auf den Durchschnitt der Wochenarbeitszeit ankomme.

    Dasselbe gilt für das von der Klägerin zitierte Urteil vom 15.5.1985 (7 RAr 22/84) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 18 AL 215/10

    Aufhebung von Alg/ Alhi-Bewilligung; kurzzeitige Beschäftigung; schwankende

    Die aus der Monatsarbeitszeit von 64, 9 Stunden errechnete Wochenarbeitszeit (vgl BSG, Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84 - juris) ändert nichts daran, dass gerade keine durchschnittliche Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden vereinbart worden war.
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 12/87

    Erfüllung der für die Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfegewährung

    Erst wenn Vereinbarungen hinsichtlich der Arbeitszeit nicht bestehen, ist maßgebend, ob die Beschäftigung der Natur der Sache nach auf weniger als 20 Stunden wöchentlich beschränkt zu sein pflegt (BSG SozR 4100 § 102 Nrn 3 und 4; Urteile vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - USK 80292 = Dienstblatt R der Beklagten - DBlR 2652a AFG/§ 104, vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84 - (unveröffentlicht) sowie vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 28/86 - (demnächst in SozR 4100 § 102 Nr. 7); Eckert in Ambs u.a., Gemeinschaftskommentar zum AFG, Stand Juni 1987, § 102 RdZiff 8f; Gagel/Steinmeyer, Komm zum AFG, Stand Juli 1987, § 102 RdZiff 6; Knigge/Ketelsen/ Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 1984, § 102 RdZiff 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2012 - L 8 AL 253/07

    Arbeitslosenversicherung - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Arbeitszeit -

    Die aus der Monatsarbeitszeit von 64, 9 Stunden errechnete Wochenarbeitszeit (vgl BSG, Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 22/84 - juris) ändert nichts daran, dass gerade keine durchschnittliche Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden vereinbart worden war.
  • BSG, 12.04.2013 - B 11 AL 140/12 B
    6 Dem Vorbringen, das LSG sei bei der "fehlerhaften Feststellung der Arbeitszeit" von zwei Entscheidungen des BSG (Urteile vom 15.5.1985 - 7 RAr 22/84 - und vom 15.6.1988 - 7 RAr 12/87) abgewichen, kann nicht entnommen werden, das LSG habe dem BSG im Grundsätzlichen widersprochen.
  • BSG, 28.02.2011 - B 7 AL 103/10 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2004 - L 12 AL 190/03

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 10.04.2014 - B 11 AL 126/13 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht