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   BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93   

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https://dejure.org/1994,11188
BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93 (https://dejure.org/1994,11188)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1994 - 7 RAr 26/93 (https://dejure.org/1994,11188)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 26/93 (https://dejure.org/1994,11188)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Anwendung der Manteltarifverträge (MTV) für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte im Tarifgebiet Hamburg und Umgebung, Stand: Juli 1984 (MTV) - Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Montagearbeitern bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 18/90

    Anspruch auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Berufungsentscheidungen bei

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    Auf die Revision des Klägers hat das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen (Urteil vom 14. September 1990 - 7 RAr 18/90 -, DBlR BA Nr. 3750 zu § 112 AFG).
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 38/87

    Arbeitslosengeld - Bemessungszeitraum - Lohnabrechungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    "Abgerechnet" ist ein Lohnabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgeber das für den maßgebenden Zeitraum erarbeitete Arbeitsentgelt vollständig errechnet hat, so daß es aufgrund der Berechnung dem Arbeitnehmer ohne weitere Rechenoperationen ausgezahlt oder überwiesen werden kann (BSGE 64, 179, 180 f [BSG 23.11.1988 - 7 RAr 38/87] = SozR 4100 § 112 Nr. 43 mwN).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 139/90

    Prüfungspflicht - Sozialleistungsträger - PfÜB - Zustellung

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    Es spricht nichts dafür, daß er sein Klagebegehren durch Nichtmehreinbeziehen dieses Bescheides zwischenzeitlich modifizieren wollte (vgl hierzu etwa BSG SozR Nr. 8 zu § 102 SGG; BSGE 53, 44, 46 = SozR 2200 § 1397 Nr. 2; BSG vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 139/90 -, SozR 3-1200 § 54 Nr. 1, insoweit nicht abgedruckt).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    Darauf hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 14. September 1990 (S 9 des Umdrucks) als auch anderenorts schon mehrfach hingewiesen (vgl etwa BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 8; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5 und § 138 Nrn 14 und 24).
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 7/54

    Gewährung freier Station als Teil des Arbeitsentgelts; Bewertungssätze für

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    Denn dieser Tarifvertrag erstreckt sich über den Bereich des Schleswig-Holsteinischen LSG hinaus (vgl hierzu etwa BSGE 6, 41, 43; BSGE 50, 121, 123 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 14).
  • BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 135/90

    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    Hierunter sind - im Unterschied zu fortlaufend gezahltem Arbeitsentgelt - Lohnbestandteile zu verstehen, die als Gegenleistung für die Arbeit in mehreren Lohnabrechnungszeiträumen in einer Summe gezahlt werden, so daß der Entgeltbestandteil nicht in jedem Lohnabrechnungszeitraum, in dem er erarbeitet wurde, auch zur Verfügung steht (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 11; vgl auch BSG SozR 3-7825 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 82/89

    Regelbemessung - Arbeitslosengeld - Teilzeitarbeit

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    Denn das gemäß § 112 Abs. 2 AFG zu berücksichtigende Arbeitsentgelt umfaßt auch solche Vergütungen, die die Anwesenheit des Arbeitnehmers an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort sowie besondere Nachteile abgelten (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 22; SozR 3-4100 § 112 Nr. 2).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88

    Nachzahlung - Rückwirkend vereinbarte Lohnerhöhung - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    Hierunter sind - im Unterschied zu fortlaufend gezahltem Arbeitsentgelt - Lohnbestandteile zu verstehen, die als Gegenleistung für die Arbeit in mehreren Lohnabrechnungszeiträumen in einer Summe gezahlt werden, so daß der Entgeltbestandteil nicht in jedem Lohnabrechnungszeitraum, in dem er erarbeitet wurde, auch zur Verfügung steht (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 11; vgl auch BSG SozR 3-7825 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 42/89

    Gewährung nicht nur geringfügigen Unterhalts iS. von § 138 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    Darauf hat der Senat sowohl in seinem Urteil vom 14. September 1990 (S 9 des Umdrucks) als auch anderenorts schon mehrfach hingewiesen (vgl etwa BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 8; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5 und § 138 Nrn 14 und 24).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93
    Dementsprechend sind die nur vorübergehend in das Ausland entsandten anders als die dauernd im Ausland tätigen Arbeitnehmer oder die nur für das Ausland eingestellten Mitarbeiter dem deutschen Betrieb zuzurechnen (BAGE 64, 117, 125 = AP Nr. 41 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79

    Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen

  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87

    Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag

  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 42/82

    Tariflich regelmäßige Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst - Arbeitsbereitschaft -

  • BSG, 16.12.1981 - 11 RA 39/81

    Feststellung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung - Verneinung fiktiver

  • BSG, 23.09.1980 - 7 RAr 109/79

    Arbeitszeit - Tarifregelung

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind unter (einmaligen oder wiederkehrenden) Zuwendungen iS des § 112 Abs. 1 Satz 2 AFG - im Unterschied zum fortlaufend gezahlten Arbeitsentgelt - Lohnbestandteile zu verstehen, die als Gegenleistung für die Arbeit in mehreren Lohnabrechnungszeiträumen in einer Summe gezahlt werden, so daß der Entgeltbestandteil nicht in jedem Lohnabrechnungszeitraum, in dem er erarbeitet wurde, auch zur Verfügung steht (Urteil vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 26/93 -, DBlR Nr. 4101 zu § 112; Urteil vom 26. November 1992 - 7 RAr 28/92 -, DBlR Nr. 3997 zu § 112; Urteil vom 15. Februar 1990, SozR 3-4100 § 112 Nr. 1; Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 104/87 -, DBlR Nr. 3517 zu § 112; Urteil vom 15. Mai 1985, SozR 4100 § 112 Nr. 25).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 20/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

    Dabei hat es übersehen, daß ein Anspruch, mit dem eine höhere Leistung geltend gemacht wird, unter jeglichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu prüfen ist, worauf der Senat bereits mehrfach hingewiesen hat (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 8; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5 und § 138 Nrn 14 und 24; vgl auch BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 26/93 -, unveröffentlicht).

    Er erstreckt sich also über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus (vgl zu diesem Problemkreis BSGE 6, 41, 43; BSGE 50, 121, 123 = SozR 4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 14; BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 26/93 -, unveröffentlicht).

    Das bedeutet: Um letzte Zweifel auszuräumen, sind ggf die Tarifvertragsparteien selbst zu befragen, welche fachliche Reichweite sie dem MTV II bei Vertragsschluß beigemessen haben (vgl hierzu BSG vom 14. September 1990 - 7 RAr 18/90 - und 25. Januar 1994 - 7 RAr 26/93 -, beide unveröffentlicht).

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