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   BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84   

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BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84 (https://dejure.org/1985,1769)
BSG, Entscheidung vom 25.07.1985 - 7 RAr 33/84 (https://dejure.org/1985,1769)
BSG, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 33/84 (https://dejure.org/1985,1769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung als einmalige Leistung - Ablehnung der vermittlerischen Betreuung - Verwaltungsakt - Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 291
  • NZA 1986, 69
  • BB 1986, 1366
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    die Beklagte hat damit in Ablehnung eines konkreten anderslautenden Antrags auf dem Gebiet des ihr übertragenen öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereichs der Arbeitsvermittlung (§§ 3 Abs. 2 Nr. 2, 13 ff. AFG; vgl. BVerfGE 21, 245, 254) die Regelung eines Einzelfalles getroffen, die unmittelbare Außenwirkung besitzt (§ 31 Satz 1 SGB 10); denn ihre - auch erklärte - Folge ist, daß der Kläger bei den vom BFW zu bearbeitenden Arbeitsangeboten keine Berücksichtigung findet, jedenfalls nicht diejenige, die bei einer unmittelbaren Betreuung durch das BFW stattfinden würde.

    Die Beklagte nimmt die Aufgaben der Arbeitsvermittlung zwar als hoheitliche Aufgabe wahr (BVerfGE 21, 245, 251); deren inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung erfolgt jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen.

    Ihre Monopolisierung bei der Beklagten (§ 4 AFG) ist wegen des hohen Gemeinschaftswertes ihrer Funktion auch verfassungsrechtlich begründet (BVerfGE 21, 245, 251 ff.).

    Sinnvolle Arbeitsvermittlung erfordert deshalb arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in großem Umfange und auf weite Sicht (BVerfGE 21, 245, 252).

  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 7/73

    Zur Förderungsfähigkeit (ehemaliger) Beamter nach AFG § 42

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    Nach der Rechtsprechung des BSG gilt dies sogar in bestimmten Fällen dann, wenn der unbestimmte Rechtsbegriff in einer Rechtsanspruehsnorm enthalten ist (BSGE 38, 138, 143 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 38, 278, 289 = SozR 4100 § 42 Nr. 5; BSGE 43, 153, 158 ff. = SozR 4100 § 19 Nr. 2).

    Die Kontrolle der Gerichte ist in diesem Bereich auf die Frage begrenzt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes abstrakt ermittelte Grenzen beachtet und eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. BSGE 38, 278, 289 = SozR 4100 § 42 Nr. 5).

  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 17/73

    Förderungsfähigkeit Selbständiger - Arbeitsmarkt - Beziehung zur Lage und

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    Nach der Rechtsprechung des BSG gilt dies sogar in bestimmten Fällen dann, wenn der unbestimmte Rechtsbegriff in einer Rechtsanspruehsnorm enthalten ist (BSGE 38, 138, 143 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 38, 278, 289 = SozR 4100 § 42 Nr. 5; BSGE 43, 153, 158 ff. = SozR 4100 § 19 Nr. 2).

    Die Kontrolle der Gerichte ist in diesem Bereich auf die Frage begrenzt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes abstrakt ermittelte Grenzen beachtet und eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. BSGE 38, 278, 289 = SozR 4100 § 42 Nr. 5).

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 42/77

    Anspruch gegen das Arbeitsamt auf Gewährung eines "Pendler"-Darlehens für den

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    Der Umstand, daß der Auskunftsanspruch einen in die Vergangenheit ragenden Zeitraum von zwölf Monaten umfaßt, ändert nichts daran, daß der Kläger nur ein einmaliges Tätigwerden der Beklagten verlangt hat, welches für sich gesehen keine Folgewirkung in die Zukunft besitzt (vgl. BSGE 42, 212, 214 = SozR 1500 § 144 Nr. 5; BSGE 47, 35, 37).

    Für beide kann der mit dem Berufungsausschluß verfolgte Zweck gelten, die Überprüfung von Bagatellstreitigkeiten auf eine Gerichtsinstanz zu beschränken, wobei die im Einzelfalle vorhandene wirtschaftliche Bedeutung einer einmaligen Leistung ohne Belang ist (vgl. BSGE 47, 35, 37); ein ausreichender Ausgleich besteht ohnedies in der Möglichkeit, die Berufung nach § 150 Nr. 1 SGG zuzulassen.

  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    Der Umstand, daß der Auskunftsanspruch einen in die Vergangenheit ragenden Zeitraum von zwölf Monaten umfaßt, ändert nichts daran, daß der Kläger nur ein einmaliges Tätigwerden der Beklagten verlangt hat, welches für sich gesehen keine Folgewirkung in die Zukunft besitzt (vgl. BSGE 42, 212, 214 = SozR 1500 § 144 Nr. 5; BSGE 47, 35, 37).

    In der Literatur wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG erfasse nur die Sach- oder Barleistungen des ist Sozialrecht zuständigen Trägers (vgl. die Nachweise in BSGE 42, 212, 214); dem vermag der Senat jedoch nicht zuzustimmen.

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    Hieran ist stets festgehalten worden (vgl. BSG SozR 1500 § 144 Nr. 26; zuletzt: Urteil vom 22. Mai 1985 -1 RS 1/84-).

    Als Leistungen i.S. des § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG werden jedoch alle Sozialleistungen zugunsten des einzelnen angesehen, ob sie nun als "Sozialleistungsansprüche" (BSGE 11, 102, 107 = SozR SGG § 144 Nr. 16) oder als "typische Sozialleistungen" (SozR 1500 § 144 Nr. 26; Urteil vom 22. Mai 1985 -1 RS 1/84-) bezeichnet wurden.

  • BSG, 26.07.1979 - 8b RKg 11/78

    Zugelassene Revision - Zulässigkeit - Gerügter Verfahrensmangel

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    Das Revisionsgericht hat in jedem Falle die Frage der Zulässigkeit der Berufung auch ohne ausdrückliche Rüge von Amts wegen zu prüfen, da es sich hierbei um eine unverzichtbare Prozeßvoraussetzung handelt, die in jeder Lage des gerichtlichen Rechtsmittelverfahrens gegeben sein muß (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18 m.w.N.).

    Diese Umstände, die der Senat, da sie eine Prozeßvoraussetzung betreffen, selbst und gegebenenfalls abweichend vom LSG feststellen kann (vgl. BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18; Urteil vom 12. April 1984 -7 RAr 28/83-), erhellen, daß der Kläger wie vor dem SG auch noch im Zeitpunkt der Berufungseinlegung nur die Verurteilung der Beklagten zur Erteilung einer einzigen Auskunft erstrebte, für die sich lediglich datumsmäßig täglich die Zeitspanne verschieben müßte, die der Auskunftsanspruch umfassen sollte.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    Die Einschränkung der Berufsausübung ist jedoch schon nach dem Wortlaut des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG möglich und - wie schon ausgeführt - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) immer zulässig, soweit vernünftige Gründe des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen (seit dem Apotheken-Urteil - BVerfGE 7, 377 ff. - herrschende Meinung; vgl. Maunz/Dürig/Herzog, a.a.O., Art. 12 Rdnr. 319; Leibholz/Rinek, Komm z GG, 1984, Art. 12 Anm. 8; Schmitt/Bleibtreu/Klein, Komm z GG, b. Aufl. 1983, Art. 12 S. 293 RdNrn. 11, 12; Hesselberger. Das Grundgesetz - Kommentar für die politische Bildung - 4. Aufl. 1983, Art. 12 I S. 107 f.; Model/Müller, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 9. Aufl. 1981, Art. 12 S. 160 f; von Mönch, GG-Kommentar Bd 1, 2. Aufl. 1981, S. 492 ff.).
  • BGH, 22.12.1983 - III ZR 204/82

    Vergleichbarkeit der Tätigkeit der Arbeitsämter mit der der freiberuflichen

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    Der Senat folgt insoweit der, soweit ersichtlich, einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. z.B. BGH vom 22. Dezember 1983 - III ZR 204/82 - im Ausschluß an OLG Nürnberg vom 7. Juli 1982 - 4 U 3362/81 - abgedruckt im Dienstblatt R der Beklagten, § 14 AFG Nr. 2910a; Gagel, Komm z AFG, RdNr 1 zu § 14 mwN; Hennig/Kühl/Heuer, Komm z AFG, Anm. 2 und 3 zu § 14 mwN; Schönefelder/Kranz/Wanka, Komm z AFG, Rdnr. 44 zu § 14).
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
    Nach der Rechtsprechung des BSG gilt dies sogar in bestimmten Fällen dann, wenn der unbestimmte Rechtsbegriff in einer Rechtsanspruehsnorm enthalten ist (BSGE 38, 138, 143 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 38, 278, 289 = SozR 4100 § 42 Nr. 5; BSGE 43, 153, 158 ff. = SozR 4100 § 19 Nr. 2).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
  • OLG Nürnberg, 07.07.1982 - 4 U 3362/81
  • BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76

    Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit -

  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Die Entscheidung über ein Vermittlungsbegehren erfolge durch Ausübung und im Rahmen eines durch das Gesetz eingeräumten Ermessens, wie durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ([BSG], Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 33/84) bereits geklärt sei.

    Letzteres ist durch die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291, 298 = SozR 4100 § 14 Nr. 5 S 7) bereits zu der Vorgängervorschrift des § 14 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25. Juni 1969 (BGBl I 582) entschieden worden.

    Wie das BSG bereits in seiner Entscheidung vom 25. Juli 1985 (BSGE 58, 291, 297 = SozR 4100 § 14 Nr. 5) ausgeführt hat, nimmt die Beklagte die Aufgaben der Arbeitsvermittlung als hoheitliche Aufgabe wahr (BVerfGE 21, 245, 251) und ist sie bei der Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens gehalten, eine sozial gerechte, aber auch arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisch sinnvolle und sachgerechte Arbeitsvermittlung zu betreiben.

  • BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 24/16 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit - arbeitsuchender Künstler - Anspruch

    Mit diesem aus § 35 SGB III folgenden Auftrag der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung nimmt die Beklagte hoheitliche Aufgaben wahr, deren inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen hat (so zur Vorgängerregelung in § 14 AFG bereits BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 29).

    Dieses Recht verwirklicht sich grundsätzlich zwar nicht in der Form der Erfüllung eines Rechtsanspruchs auf eine nur allein richtige (gesetzmäßige) Handlung, sondern durch die der Beklagten im Rahmen der Ermessensausübung verbleibenden Wahl der dafür geeignetsten Maßnahme, ggf unter mehreren je für sich jeweils gesetzmäßigen Möglichkeiten (vgl BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 30; BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 14) .

    Insbesondere unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit, die die berufliche Tätigkeit insgesamt umfasst und Schutz gegen alle berufsbezogenen Regelungen gewährt (Wieland in Dreier, Grundgesetzkommentar Bd 1, 3. Aufl 2013, Art. 12 RdNr 28; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 14. Aufl 2016, Art. 12 RdNr 9 f; vgl auch BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 37 f; BSG vom 6.5.2009 - B 11 AL 11/08 R - BSGE 103, 134 = SozR 4-4300 § 35 Nr. 1, RdNr 25), ist es der Beklagten verwehrt, Arbeitsuchende, die einen gleichwertigen Berufsabschluss erworben haben, nicht in eine solche Kartei aufzunehmen.

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 25.7.1985 (7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5) zugrunde lag.

    Die Kontrolle durch die Gerichte wäre im Kontext einer solchen Eignungsfeststellung wegen des Beurteilungsspielraums der Beklagten auf die Frage begrenzt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelte Grenzen beachtet und eingehalten hat, sowie, ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 33/84 - BSGE 58, 291 = SozR 4100 § 14 Nr. 5, juris RdNr 36) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - L 18 AL 7/15

    ZAV-Künstlerkartei - Schauspielerin - Vermittlung - Ermessen -

    Das im Wege der statthaften kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG; vgl BSG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 33/84 - juris Rn 26 f.) geltend gemachte Begehren der Klägerin, unter Aufhebung des angefochtenen Bescheides die Beklagte zu verpflichten, sie in die ZAV-Künstlervermittlung Schauspiel/Bühne aufzunehmen, hilfsweise im Wege der Bescheidungsklage (vgl § 54 Abs. 1 iVm § 131 Abs. 3 SGG), ihren entsprechenden Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden, ist unbegründet.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) folgt hieraus, dass derjenige Arbeitsuchende, der, wie die Klägerin, Vermittlung durch die Agentur für Arbeit begehrt, ein subjektiv-öffentliches Recht auf Tätigwerden der Agentur für Arbeit hat (grundlegend: BSG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 33/84 - aaO Rn 30 zur Vorgängervorschrift § 14 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz [AFG] vom 25. Juni 1969; vgl auch BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 11/08 R - juris Rn 14).

    Die Entscheidung über ein konkretes Vermittlungsbegehren einschließlich der Ablehnung eines besonderen Vermittlungswunsches erfolgt jedoch im Rahmen eines durch das Gesetz eingeräumten Ermessens der Beklagten (BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, aaO Rn 14), dessen Grenzen von dem gesetzlichen Auftrag und seiner inhaltlichen Ausgestaltung bestimmt werden (BSG, Urteil vom 25. Juli 1985, aaO Rn 29).

    Als Rechtsfolge hat die Klägerin aber keinen Anspruch auf eine allein gesetzmäßige Handlung der Beklagten im Sinne einer bestimmten Vermittlungstätigkeit, sondern lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine geeignete Vermittlungsdienstleistung, und zwar ggf. auch unter mehreren je für sich ebenfalls gesetzmäßigen Möglichkeiten (vgl BSG, Urteil vom 25. Juli 1985, aaO Rn 30).

    Bei der Frage der Eignung ist der Beklagten, wie vom BSG bereits entschieden ist, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juli 1985, aaO Rn 35).

    Der Beurteilungsspielraum ist, da in einer Ermessensvorschrift enthalten, unter den gleichen Voraussetzungen zu prüfen, wie die Ermessensentscheidung als solche (BSG, Urteil vom 25. Juli 1985, aaO Rn 35 mwN).

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