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   BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 39/64   

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https://dejure.org/1965,2945
BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 39/64 (https://dejure.org/1965,2945)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1965 - 7 RAr 39/64 (https://dejure.org/1965,2945)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1965 - 7 RAr 39/64 (https://dejure.org/1965,2945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzögerte Bezugsreife einer gemeinsamen ehelichen Wohnung als wichtiger Grund i. S. v. § 80 AVAVG für die Aufgabe einer Arbeitsstelle und zugleich sperrfristwidriger Umstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.07.1964 - 7 RAr 4/64

    Versagung von Arbeitslosengeld bei Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne wichtigen oder

    Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 7 RAr 39/64
    Dort sind - wie der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zum einschlägigen Fragenkreis ausgeführt hat (BSG 21, 205 ff) - die "berechtigten Gründe" zur Arbeitsablehnung - hier zur Arbeitsaufgabe - unter den Nummern 1 bis 6 abschließend und erschöpfend geregelt (vgl. Draeger/Buchwitz/Schönefelder, AVAVG Anm. 8 zu § 80 und Anm. 17 zu § 78).

    Ein "wichtiger Grund" zur Aufgabe der Arbeitsstelle im Sinne des § 80 AVAVG ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BSG 21, 205, 207 = SozR Nr. 3 zu AVAVG § 80; BSG vom 26.8.65 in SozR § 80 Nr. 5 zu AVAVG), die eine ständige Rechtsprechung des RVA fortsetzt, und mit der des Bundesarbeitsgerichts im Arbeitsvertragsrecht übereinstimmt (vgl. BAG in AP Nr. 4, 5, 6, 10 zu § 626 BGB), dann gegeben, wenn Umstände eingetreten sind, die nach verständigem Ermessen dem einen oder anderen Beteiligten des Arbeitsverhältnisses dessen Fortsetzung nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, weil sonst das Interesse des Kündigenden in unbilliger Weise geschädigt würde.

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Entsprechend hat der erkennende Senat noch im Jahre 1964 selbst bei einer ehelichen Gemeinschaft den Zuzug zum Ehegatten nicht als einen wichtigen Grund iS des § 80 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) angesehen (BSGE 21, 205, 206 ff = SozR Nr. 3 zu § 80 AVAVG; BSG, Urteil vom 27. Oktober 1994 - 7 RAr 39/64 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Die Eheschließung und den Zuzug zum Ehemann hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung allein nicht als wichtigen Grund angesehen, und zwar weder für eine außerordentliche (BSG a.a.O.) noch für eine ordentliche Kündigung (Urteil vom 27. Oktober 1964 - 7 RAr 39/64 -).
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