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   BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84   

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BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84 (https://dejure.org/1985,19286)
BSG, Entscheidung vom 15.05.1985 - 7 RAr 40/84 (https://dejure.org/1985,19286)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84 (https://dejure.org/1985,19286)
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Wird zitiert von ... (359)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    den Stadium des Verfahrens und daher auch im Rahmen einer zulässigen Revision von Amts wegen zu prüfen; einer diesbezüglichen Rüge des Revisionsklägers oder, was hier in Betracht gekommen wäre, einer Gegenrüge des Revisionsbeklagten bedarf es nicht (BSGE 2, 225, 226 f; 2, 2M5, 2ü6; 3, 12ü" 126; u, 70, 72; 21, 292, 294; BSG SOZR 1500 5 147 Nr. 2 und 5 150 Nr. 18).

    Durch die Verwerfung der Berufung als unzulässig wird der Kläger nicht in eine ungünstigere Lage versetzt als durch das angegriffene Berufungsurteil, das seine Berufung als unbegründet zurückgewiesen hat (BSGE 2, 225, 228).

  • BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65

    Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Der Mangel der Belehrung muß hiernach nicht ursächlich für die verspätete Einlegung oder Begründung des Rechtsmittels sein (BSGE 1, 25h, 255 f); es genügt jedenfalls, wenn die abstrakte Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der Unrichtigkeit der Belehrung und einem Rechtsbehelfsverlust besteht (BSG SozR Nr. 31 und 33 zu 5 66 SGG; vgl zu % 58 VwGO: BVerwGE 25, 191, 193 f; 37, 85, 86f; 57, 188, 191), wie das hier der Fall ist.
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Der Mangel der Belehrung muß hiernach nicht ursächlich für die verspätete Einlegung oder Begründung des Rechtsmittels sein (BSGE 1, 25h, 255 f); es genügt jedenfalls, wenn die abstrakte Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der Unrichtigkeit der Belehrung und einem Rechtsbehelfsverlust besteht (BSG SozR Nr. 31 und 33 zu 5 66 SGG; vgl zu % 58 VwGO: BVerwGE 25, 191, 193 f; 37, 85, 86f; 57, 188, 191), wie das hier der Fall ist.
  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 53.70

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Der Mangel der Belehrung muß hiernach nicht ursächlich für die verspätete Einlegung oder Begründung des Rechtsmittels sein (BSGE 1, 25h, 255 f); es genügt jedenfalls, wenn die abstrakte Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der Unrichtigkeit der Belehrung und einem Rechtsbehelfsverlust besteht (BSG SozR Nr. 31 und 33 zu 5 66 SGG; vgl zu % 58 VwGO: BVerwGE 25, 191, 193 f; 37, 85, 86f; 57, 188, 191), wie das hier der Fall ist.
  • BVerwG, 05.07.1957 - Gr. Sen. 1.57

    Hinweis auf die Revisionsbegründungsfrist in einer Rechtsmittelbelehrung einer

    Auszug aus BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 40/84
    Entsprechend ist der Rechtsmittelbelehrung nicht zu entnehmen, daß die Revision beim Bundessozialgericht (BSG) anzubringen ist und dies mit Rücksicht darauf, daß das Rechtsmittel der Revision aus zwei Teilen besteht (vgl BVerwGE 5, 178), dadurch zu geschehen hat, daß die Revision innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich eingelegt und innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils begründet wird.
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Tatsachen, die einen Verstoß gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze begründen könnten (vgl hierzu zB BSG Urteil vom 15.5.1985 - 7 RAr 40/84 - RdNr 18) , sind nicht vorgetragen.
  • BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R

    Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit -

    Sind dagegen verschiedene Schlussfolgerungen denkbar und hält das Gericht eine davon für die allein richtige oder auch nur für die wahrscheinlich richtige, so liegt kein Verstoß gegen die Denkgesetze vor, sondern eine denkgesetzlich zulässige Beweiswürdigung (vgl BSG KOV 1959, 115, 116; BVerwG DVBl 1973, 373; BVerwG Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 51 und 310 § 108 VwGO Nr. 70; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; SozR 3-2200 § 548 Nr. 39; BSG, Urteil vom 15. Mai 1985, - 7 RAr 40/84, JURIS; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 8. Aufl 2005, § 128 RdNr 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2018 - L 11 AL 67/16

    Eintritt einer Sperrzeit aufgrund eines Meldeversäumnisse; Anforderungen an eine

    Das Vorliegen von Verfahrensfehlern ist nicht zu prüfen, da konkrete Verfahrensrügen nicht erhoben worden sind (vgl. zum Erfordernis der ausdrücklichen Geltendmachung und Darlegung eines konkreten Verfahrensmangels im Rahmen des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG: BSG, Urteil vom 21. März 1978 - 7/12/7 RAr 41/76, SozR 1500 § 150 Nr. 11; Urteil vom 15. Mai 1985 - 7 RAr 40/84, SozSich 1985, 346; Leitherer, a.a.O., § 144 Rn 36).
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