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   BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88   

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BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88 (https://dejure.org/1989,9017)
BSG, Entscheidung vom 08.06.1989 - 7 RAr 40/88 (https://dejure.org/1989,9017)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 (https://dejure.org/1989,9017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Ermittlung des Bemessungsentgelts - Rückgriff auf ein früher höheres, nach § 112a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) den Rentenerhöhungen angepasstes Bemessungsentgelt - Maßgeblichkeit des Dreijahreszeitraums - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    Das ist anhand der Aufgabe zu beurteilen, die dem Gesetzgeber gestellt war, und der rechtlichen Mittel, der er sich bei der Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125) [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65].
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleichzubehandeln sind (Art. 3 Abs. 1 GG), wäre verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 70, 230, 239 f; 71, 146, 154 f).
  • BSG, 29.01.1975 - 11 RA 200/73

    Versicherter - Leistungsgruppe - Fachschulausbildung - Gleichstellung mit anderer

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    In solchen Fällen müßten besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, die gleichwohl eine andere Auslegung rechtfertigten (vgl BSGE 14, 238, 241 f; 17, 105, 107 f; 39, 91, 93 f = SozR 2200 § 1255a Nr. 1).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Tatbestände evidentermaßen mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise unvereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gewählte Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334, 337; 71, 39, 58 f [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 255, 271).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    Für die Alhi, die der Kläger im Anschluß daran nach dem günstigen Arbeitsentgelt des Alg-Anspruchs bezogen hat, kann er Eigentumsschutz nicht geltend machen; denn der Anspruch auf Alhi unterliegt, wie der Senat wiederholt entschieden hat, nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 2; BSGE 59, 157, 161 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 233 = SozR 4100 § 134 Nr. 29).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleichzubehandeln sind (Art. 3 Abs. 1 GG), wäre verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 70, 230, 239 f; 71, 146, 154 f).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    Das ist anhand der Aufgabe zu beurteilen, die dem Gesetzgeber gestellt war, und der rechtlichen Mittel, der er sich bei der Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125) [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65].
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    Der allgemeine Gleichheitssatz, nach dem alle Menschen vor dem Gesetz gleichzubehandeln sind (Art. 3 Abs. 1 GG), wäre verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112 f; 70, 230, 239 f; 71, 146, 154 f).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Tatbestände evidentermaßen mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise unvereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gewählte Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334, 337; 71, 39, 58 f [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 255, 271).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 47/75

    Verfassungsmäßigkeit - Anspruch auf Arbeitslosengeld - Ausschluß - Vollendung des

    Auszug aus BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88
    Dafür reicht es weder, daß die Gesetzeslage für bestimmte Sachverhalte zu einem nicht befriedigenden Ergebnis führt (vgl BSGE 39, 98, 100 = SozR 2200 § 1268 Nr. 4), noch, daß eine an sich wünschenswerte Ausnahmeregelung fehlt (vgl BSGE 43, 128, 129 = SozR 4100 § 100 Nr. 1).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

  • BSG, 30.06.1971 - 11 RA 149/70

    Gewährung des Unterschiedsbetrags - Verfolgung - Verdrängung aus

  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81

    Bemessung des Arbeitslosengeldes; Maßgebliches Arbeitsentgelt; Geförderte

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 29/86

    Berufliche Tätigkeit - Beitragspflicht - Beitragspflichtige Beschäftigung -

  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/59
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 21/82

    Neubemessung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Dynamisierung -

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 62/88

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - ABM - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld -

    Der für den bisherigen Anspruch auf Alhi maßgebende Bemessungszeitraum ist daher grundsätzlich mit dem für den Anspruch auf Alg maßgebenden Bemessungszeitraum identisch (Urteil des Senats vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 -).
  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des

    In einem derartigen Fall war nach der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Rechtslage weder ein Rückgriff auf das letzte Bemessungsentgelt vor der Maßnahme, noch ein Rückgriff auf das erzielbare Entgelt im Sinne des § 112 Abs. 7 AFG möglich, wie das BSG bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 26. April 1989 - 7 RAr 98/87 - Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 -).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 150/88

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe, Zumutbarkeit der Aufnahme einer

    Folgt Grund und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld aus zumutbarer Halbtagsbeschäftigung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, so rechtfertigt der daraus folgende niedrige Leistungssatz weder einen gesetzlich ausgeschlossenen Rückgriff auf den höheren Leistungssatz einer früheren Arbeitslosenhilfe (§ 112 V Nr. 4 AFG) noch eine fiktive Bemessung nach einer Vollzeittätigkeit gem. § 112 VII AFG, sofern dessen Voraussetzungen als solche nicht vorliegen (Fortführung von BSG, SozR 4100 § 112 Nr. 49; BSG, Urt. v. 8.6. 1989 - 7 RAr 40/88; NZA 1990, 76; 206).
  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

    Dies galt auch, wenn der Arbeitslose aufgrund des in der ABM erzielten niedrigeren Entgelts eine erhebliche Einbuße bei der Höhe des Alg im Verhältnis zu dem vor Eintritt in die Maßnahme erhaltenen Alg oder Alhi hinnehmen mußte (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nrn 49, 51 und 52; BSG, Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 -, DBlR Nr. 3519a zu § 112 AFG; Urteil vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 62/88 -, DBlR Nr. 3519a zu § 112 AFG).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 93/88

    Arbeitslosengeldbemessung nach § 112 Abs. 7 AFG

    Wie der erkennende Senat und der 7. Senat des BSG zu § 112 Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 AFG bereits wiederholt entschieden haben, kann für den Alg-Anspruch im Anschluß an eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nicht auf das höhere Bemessungsentgelt für davor bezogene Leistungen zurückgegriffen werden (§ 112 Abs. 5 Nr. 4 Satz 1 AFG ), wenn dieses seinerseits auf einem Bemessungsstichtag i.S. von § 112 Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 AFG beruht, der länger als drei Jahre zurückliegt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 51; Urteil vom 5. Dezember 1989 - 11 RAr 61/88 - BSG SozR 4100 § 112 Nr. 49; Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 -).
  • BSG, 30.07.1998 - B 7 AL 126/97 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsgrundlage -Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - älterer

    Der Senat hält an der Rechtsprechung des BSG zu § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG fest (BSGE 54, 110 = SozR 4100 § 112 Nr. 21; Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 - SozR 4100 § 112 Nr. 51 S 243 und Nr. 52 S 255).
  • BSG, 28.01.1992 - 11 RAr 63/91

    Zur Höhe der Arbeitslosenhilfe für Arbeitslose mit Kind - Vorliegens der

    Auch diese Vorschrift dient - wie der 7. Senat des BSG und der erkennende Senat in mehreren Entscheidungen dargelegt haben - der Aktualisierung des Bemessungsentgelts nach Ablauf einer angemessenen Zeit (vgl BSG SozR 4100 § 112 Nrn 49, 51 sowie nicht veröffentlichte Urteile vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 - und 5. Dezember 1989 - 11 RAr 61/88 -).
  • BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 61/88
    In einem derartigen Fall ist, wie das BSG wiederholt entschieden hat, nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ein Rückgriff auf das letzte Bemessungsentgelt vor der Maßnahme nicht möglich (vgl BSG Urteil vom 26. April 1989 - 7 RAr 98/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1989 - 11 RAr 79/89 - noch nicht veröffentlicht).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 99/89
    Wie der erkennende Senat und der 7. Senat des BSG zu § 112 Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 AFG bereits wiederholt entschieden haben, kann für den Alg-Anspruch im Anschluß an eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nicht auf das höhere Bemessungsentgelt für davor bezogene Leistungen zurückgegriffen werden (§ 112 Abs. 5 Nr. 4 Satz 1 AFG), wenn dieses seinerseits auf einem Bemessungsstichtag iS von § 112 Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 AFG beruht, der länger als drei Jahre zurückliegt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 51; Urteil vom 5. Dezember 1989 - 11 RAr 61/88 - BSG SozR 4100 § 112 Nr. 49; Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 40/88 -).
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