Rechtsprechung
   BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 44/84   

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 1987, 274



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R  

    Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - minderjährige Kinder -

    1.1 Die laufenden Geldleistungen, die der Beigeladene zu 1. von der Beklagten bezogen hat, waren zur Sicherung des Lebensunterhalts bestimmt (vgl zum Alg ua BSG FamRZ 1987, 274, und zur Alhi ua BSGE 57, 59 = SozR 1200 § 48 Nr. 8).

    Nach der von den Familiengerichten überwiegend angewendeten Düsseldorfer Tabelle, die sich - vorbehaltlich der für das Beitrittsgebiet zu beachtenden Einschränkungen (dazu BSG SozR 3-1200 § 48 Nr. 4) - grundsätzlich als Maßstab für eine pauschalierende Bestimmung des Selbstbehalts eignet (vgl ua BSGE 57, 59 = SozR 1200 § 48 Nr. 8; BSGE 59, 30 = SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 11; BSG FamRZ 1987, 274), belief sich der notwendige Eigenbedarf eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen, der ihm in der Regel auch gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern als Mindestselbstbehalt zu belassen war, im hier maßgeblichen Zeitraum auf 1.300 DM monatlich (Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Juli 1999, Anmerkung 5, abgedruckt ua in NJW 1999, 1845).

    Eine Abzweigung von Sozialleistungen nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I ist nur zulässig, wenn nach den Maßstäben des Zivilrechts für den Leistungsberechtigten eine konkrete Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen besteht, während eine lediglich abstrakte, nur an das Bestehen der Ehe oder an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende Unterhaltsverpflichtung (§§ 1361, 1601 BGB) nicht genügt (stRspr, vgl ua BSGE 57, 59 = SozR 1200 § 48 Nr. 8; BSGE 59, 30 = SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 11; BSG FamRZ 1987, 274; BSG SozR 3-1200 § 48 Nr. 4).

    Zwar trifft es zu, dass das BSG (grundlegend: SozR 1200 § 48 Nr. 3; ebenso ua: BSGE 59, 30 = SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG FamRZ 1987, 274) wiederholt ausgesprochen hat, dass ein rechtskräftiger Unterhaltstitel die gesetzliche Unterhaltspflicht iS des § 48 SGB I bestimmt und - nach oben - begrenzt.

    Vielmehr hat das BSG darauf hingewiesen, dass das Gesetz im Hinblick auf den engsten Familienkreis von einer unterhaltsrechtlichen Gleichbehandlung der gleichrangig Berechtigten sowohl hinsichtlich ihres materiellen Anspruchs als auch bei dessen Durchsetzung ausgeht (BSGE 55, 245 = SozR 1200 § 48 Nr. 7; FamRZ 1987, 274).

    Außerdem hat das BSG wiederholt betont, dass bei der Entscheidung über eine Abzweigung zu Gunsten eines Angehörigen, der weder über einen Unterhaltstitel verfügt noch eine verbindliche Vereinbarung über den zu leistenden Unterhalt vorweisen kann, die Feststellung, ob gegenüber diesem Angehörigen eine Unterhaltspflichtverletzung vorliegt, nach der Rechtslage zu treffen ist, die sich aus den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ergibt (BSGE 57, 59 = SozR 1200 § 48 Nr. 8; BSGE 59, 30 = SozR 1200 § 48 Nr. 10; SozR 1200 § 48 Nr. 11; FamRZ 1987, 274).

    Ferner wird der Frage nachzugehen sein, ob der Eigenbedarf des Beigeladenen zu 1. schematisch (zB anhand der Düsseldorfer Tabelle) bemessen werden darf oder ob das ausnahmsweise unangebracht ist, weil der danach zu belassende Selbstbehalt nach den konkreten Umständen des Falles unzureichend wäre (vgl dazu ua BSG FamRZ 1987, 274, mwN).

  • LSG Berlin, 23.10.2002 - L 9 KR 11/00  
    Nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 44/84 - abgedruckt in FamRZ 1987, 274) sei insoweit vielmehr die Düsseldorfer Tabelle heranzuziehen, die ihm einen Selbstbehalt in Höhe von 1.500,- DM einräume.

    Soweit das BSG in diesem Zusammenhang eine Heranziehung der Anlage zu § 850 c ZPO abgelehnt und stattdessen einen Rückgriff auf die Düsseldorfer Tabelle für angezeigt gehalten hat, weil es insoweit nicht um eine Frage der Vollstreckung, sondern eine solche des Familienrechts geht (vgl. z.B. BSG SozR 1200 § 48 Nr. 8, 10 und 11 sowie das vom Kläger mit der Berufung angeführte Urteil des BSG in FamRZ 1987, 274), hat dies für den hiesigen Fall keine Bedeutung.

    Das von ihm zum Beleg für seine Auffassung zitierte Urteil des BSG vom 26. Juni 1986 (FamRZ 1987, 274) ist nicht einschlägig.

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 34/07 R  

    Arbeitslosengeld II - Abzweigung - Vorliegen eines Unterhaltstitels - keine

    Dabei wird sie etwa zu berücksichtigen haben, dass die ab Juni 2005 entstandenen Kosten der Unterkunft nicht in vollem Umfang übernommen wurden (vgl für den Fall, dass die tatsächliche Miete den pauschalierten Anteil der Miete in dem Richtwert der Düsseldorfer Tabelle überschreitet: BSG, Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 44/84 - FamRZ 1987, 274, 276 f).
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  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 13/86  
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  • BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95  

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Unterhaltsanspruch; Aufrechnung mit mehr

    Die Arbeitslosenhilfe hat (ebenso wie das Arbeitslosengeld, vgl. BSG Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 Ar 44/84 = FamRZ 1987, 274 , Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. Rdn. 470) Lohnersatzfunktion (Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 36/86 = FamRZ 1987, 456, 458 m.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06  

    Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht -

    Eine Abzweigung von Sozialleistungen nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I setzt weiter voraus, dass nach den Maßstäben des Zivilrechts für den Leistungsberechtigten eine konkrete Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen besteht, während eine lediglich abstrakte, nur an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende Unterhaltsverpflichtung (§ 1601 BGB) nicht genügt (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 20. Juni 1984 - 7 RAr 18/83 - BSGE 57, 59; Urteil vom 23. Oktober 1985 - 7 RAr 32/84 - BSGE 59, 30; Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 44/84 - FamRZ 1987, 274; Urteil vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 13/86 - SozR 1200 § 48 Nr. 11; Urteil vom 29. August 2002 - B 11 AL 95/01 R - SozR 3-1200 § 48 Nr. 4; Urteil vom 7. Oktober 2004 - B 11 AL 13/04 R - BSGE 93, 203).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - L 8 AL 685/02  

    Ausübung des Ermessens bei einer Abzweigungentscheidung

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann sich das AA auf eine Bindung an einen vorliegenden rechtskräftigen Unterhaltstitel nur hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 SGB I zum Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflicht berufen (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.1986 - 7 RAr 44/84).
  • LSG Hessen, 13.10.2004 - L 6 AL 465/02  

    Abzweigung von Unterhaltsgeld - Verletzung der Unterhaltspflicht - Höhe des

    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung (vgl. BSGE 59, 30 sowie BSG vom 26. Juni 1986 - 7 RAr 44/84 - und vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 13/86 -) entschieden hat, kann die Beklagte bei der Abzweigung hinsichtlich der Beträge, die dem in Anspruch genommenen Leistungsberechtigten - hier der Klägerin - nach Maßgabe des gesetzlichen Unterhaltsrechts zur Deckung des eigenen angemessenen oder des eigenen notwendigen Bedarfes zu belassen sind, grundsätzlich schematisierte Werte zugrunde legen.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01  
    Für die Beurteilung, ob ein Obsiegen der Klägerin im Anfechtungsprozess wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen, ist auf die Sach- und Rechtslage bei Bekanntgabe des Widerspruchbescheides vom 18. Juli 2001 sowie des Bescheides vom 20. Juli 2001 abzustellen, denn dies ist auch der für die Anfechtungsklage maßgebliche Zeitpunkt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 32/82 - in DBlR 2877 a, AFG/§ 134; BSG, Urteil vom 26. Juli 1986 - 7 RAr 44/84 - in FamRZ 1987, 274, 275; BSG SozR 3 - 1500 § 54 Nr. 18; BSGE 79, 223, 225 f).
  • LSG Bayern, 27.08.2009 - L 10 AL 102/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Das Alg, das der Beigeladene von der Beklagten bezog, war zur Sicherung des Lebensunterhalts bestimmt (vgl BSG FamRZ 1987, 274).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2001 - L 13 AL 3481/00  

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses durch den Arbeitgeber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4594/96  
  • SG Koblenz, 02.11.2010 - S 16 AS 1246/09  

    Leistungsabzweigung bei Nichtvorliegen eines Unterhaltstitels

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