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   BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78   

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BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78 (https://dejure.org/1979,2329)
BSG, Entscheidung vom 04.09.1979 - 7 RAr 51/78 (https://dejure.org/1979,2329)
BSG, Entscheidung vom 04. September 1979 - 7 RAr 51/78 (https://dejure.org/1979,2329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch den Eintritt der Arbeitslosigkeit - Umfang der Rahmenfrist bei Ansprüchen auf Arbeitslosengeld - Gerichtliche Entscheidung über einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld - Wegfall oder Fehlen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Der Kläger war ab 1. Oktober 1975 faktisch beschäftigungslos, ein Zustand, den der Senat schon bisher dem gesetzlichen Begriff der Arbeitslosigkeit in § 101 AFG gleichgesetz hat (vgl. BSGE 41, 229, 230 = SozR 4100 § 101 Nr. 1; BSGE 42, 76, 80, 81 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; vgl. auch BAG in AP Nr. 5 zu § 111 AVAVG aF) und dem auch die Literatur ungeachtet des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses diesen Begriffsinhalt beimißt (vgl. Hennig/Kühl/Heuer, aaO, Anm. 4 zu § 101; Schönefelder/Kranz/Wanka, aaO, Anm. 10 zu § 101; Draeger/Buchwitz/Schönefelder, aaO, Anm. 9 ff zu § 56).
  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 50/75

    Jurist - Erstes Staatsexamen - Vorbereitungsdienst - Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Der Kläger war ab 1. Oktober 1975 faktisch beschäftigungslos, ein Zustand, den der Senat schon bisher dem gesetzlichen Begriff der Arbeitslosigkeit in § 101 AFG gleichgesetz hat (vgl. BSGE 41, 229, 230 = SozR 4100 § 101 Nr. 1; BSGE 42, 76, 80, 81 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; vgl. auch BAG in AP Nr. 5 zu § 111 AVAVG aF) und dem auch die Literatur ungeachtet des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses diesen Begriffsinhalt beimißt (vgl. Hennig/Kühl/Heuer, aaO, Anm. 4 zu § 101; Schönefelder/Kranz/Wanka, aaO, Anm. 10 zu § 101; Draeger/Buchwitz/Schönefelder, aaO, Anm. 9 ff zu § 56).
  • BSG, 22.11.1960 - 7 RAr 109/58

    Ablehnung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der

    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung den schon nach früherem Recht anerkannten Grundsatz klarstellen, daß ein und dieselbe Beschäftigung nicht mehrmals zur Erfüllung einer Anwartschaft dienen kann (vgl. BT-Drucks V/2291, Begründung zu § 95 Abs. 3 zweiter Halbsatz - S 80 - ferner BSG SozR Nr. 5 zu § 90 AVAVG und Schönefelder/Kranz/Wanka, aaO, sowie Hennig/Kühl/Heuer, aaO, jeweils Anm. 9 zu § 104, beide unter Hinweis auf BSGE 13, 155 = SozR Nr. 3 zu § 85 AVAVG).
  • BSG, 20.04.1961 - 4 RJ 217/59
    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Dabei kann es, wie das LSG zutreffend erkannt hat, im vorliegenden Falle dahinstehen, ob sich aus der vom Kläger nicht angefochtenen und damit bindend feststehenden Rechtsfolge der Alg- Bewilligung (§ 77 SGG) ab 1. Oktober 1975 - dem Verfügungssatz - auch in Bezug auf die Frage der Erfüllung der Anwartschaftszeit als einer Rechtsvoraussetzung hierfür entsprechende Bindungswirkungen für den Leistungsfall ab 1. März 1976 ergeben, so daß sich eine sachliche Prüfung zu dieser Frage erübrigte (vgl. dazu BSGE 26, 267, 269 mwN, auch BSGE 14, 154 und SozR Nr. 44 zu § 77 SGG, ferner BSG SozR 1500 § 77 Nr. 29).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Der Kläger war zwar im Januar und Februar 1976 bei der Fa.Z. in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden, so daß bei seiner erneuten Arbeitslosigkeit ab 1. März 1976 ein neuer Leistungsfall eingetreten war (vgl. BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Auf den Fortbestand des Arbeitsvertrages und dessen (rückwirkende) Feststellung durch das Arbeitsgericht kommt es in diesem Zusammenhang nicht an; denn Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung knüpfen, wie allgemein in der Sozialversicherung (vgl. BSG Großer Senat in BSGE 37, 10, 13 = SozR RVO § 1259 Nr. 62), nicht an den Wegfall oder das Fehlen des Arbeitsverhältnisses, sondern des Beschäftigungsverhältnisses an.
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59
    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Insoweit unterscheidet sich die Bindungswirkung aus § 77 SGG von der Rechtskraftwirkung von Urteilen (vgl. dazu BGH LM § 322 ZPO Nr. 78; ferner BSGE 18, 84, 88; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, Anm. 2 und 5 zu § 77; Peters-Sautter-Wolft, Kommentar zum SGG, Anm. 5 zu § 77; Miesbach-Ankenbrank-Hennig-Danckwerts, Kommentar zum SGG, Anm. 3 zu § 77, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72

    Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Er hat ihn nicht etwa unter Fortzahlung des Gehalts lediglich von der Arbeitsleistung freigestellt (vgl. BSGE 36, 161, 164).
  • BSG, 23.05.1967 - 11 RA 280/65

    Rentenanpassung - Neue Rentenformel - Berechnungsgrundlage - Fehlerhafte

    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Dabei kann es, wie das LSG zutreffend erkannt hat, im vorliegenden Falle dahinstehen, ob sich aus der vom Kläger nicht angefochtenen und damit bindend feststehenden Rechtsfolge der Alg- Bewilligung (§ 77 SGG) ab 1. Oktober 1975 - dem Verfügungssatz - auch in Bezug auf die Frage der Erfüllung der Anwartschaftszeit als einer Rechtsvoraussetzung hierfür entsprechende Bindungswirkungen für den Leistungsfall ab 1. März 1976 ergeben, so daß sich eine sachliche Prüfung zu dieser Frage erübrigte (vgl. dazu BSGE 26, 267, 269 mwN, auch BSGE 14, 154 und SozR Nr. 44 zu § 77 SGG, ferner BSG SozR 1500 § 77 Nr. 29).
  • BSG, 31.05.1978 - 5 RJ 76/76

    Rentenbescheid - Bindungswirkung - Umfang - Rentenhöhe - Veränderung - Absehen

    Auszug aus BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
    Dabei kann es, wie das LSG zutreffend erkannt hat, im vorliegenden Falle dahinstehen, ob sich aus der vom Kläger nicht angefochtenen und damit bindend feststehenden Rechtsfolge der Alg- Bewilligung (§ 77 SGG) ab 1. Oktober 1975 - dem Verfügungssatz - auch in Bezug auf die Frage der Erfüllung der Anwartschaftszeit als einer Rechtsvoraussetzung hierfür entsprechende Bindungswirkungen für den Leistungsfall ab 1. März 1976 ergeben, so daß sich eine sachliche Prüfung zu dieser Frage erübrigte (vgl. dazu BSGE 26, 267, 269 mwN, auch BSGE 14, 154 und SozR Nr. 44 zu § 77 SGG, ferner BSG SozR 1500 § 77 Nr. 29).
  • BSG, 12.05.2021 - B 11 AL 6/20 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Rechtsreferendar - Zweites Juristisches

    Diese Regelung hat den Zweck, den Bezug der Lohnersatzleistung Alg neben dem gleichzeitigen Bezug von Lohn (Doppelbezug) zu verhindern (BSG vom 14.2.1978 - 7 RAr 57/76 - BSGE 46, 20 [29] = SozR 4100 § 117 Nr. 2 S 18 - juris RdNr 67; BSG vom 4.9.1979 - 7 RAr 51/78 - juris RdNr 24, jeweils zu § 117 Abs. 1 AFG) .
  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 58/80

    Beiträge während Kündigungsschutzprozeß - Ende durch Vergleich

    Es würde auch nicht hinreichend beachtet werden, daß die Versicherungspflicht nach § 155 AFG durch die Gewährung von Alg nach § 117 Abs. 4 AFG ausgelöst wird, durch eine Leistung also, die nur der Überbrückung dient und später durch Erstattungen rückabgewickelt wird (§ 160 AFG; s dazu auch die Entscheidung des BSG vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268, nach der Leistungen nach § 117 Abs. 4 AFG, die erstattet wurden, nicht auf die Bezugsdauer des Alg anzurechnen sind.
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02

    Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger

    Nach den Regeln des Arbeitsförderungsrechts kommt es für die das Arbeitslosengeld anspruchsauslösende "Arbeitslosigkeit" deshalb allein auf das Fehlen eines Beschäftigungsverhältnisses, nicht auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsvertrages an (BSG 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268; 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 - 28. September 1993 - 11 RAr 69/92 - BSGE 73, 126).
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Das gilt selbst dann, wenn der frühere Arbeitgeber in Höhe des gezahlten Algs das Arbeitsentgelt an das Arbeitsamt abgeführt hat (vgl Urteil des Senats vom 4.1979 - 7 RAr 51/78 79268).

    Der Senat hat eine entsprechende Praxis, die auch die Fälle des S 117 Abs. 1 AFG nicht ausschließt, unter Hinweis auf die einhellige Kommentarliteratur gebilligt (Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268; Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1986, % 117 Rdz 203; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand April 1986, S 110 Anm 2 und S 117 Anm 10; Knigge/Ketelsen/Marschall/ Wittrock" Komm zum AFG, % 117 Rdz 37; Schönefelder/Kranz/Wanka, 17.

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 59/86

    Arbeitsloser - Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Dauer - Fortbestand des

    September 1979 7 RAr 51/78 - -.

    Infolgedessen sei ein Arbeitnehmer regelmäßig von dem Zeitpunkt an arbeitslos, zu dem der Arbeitgeber aufgrund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung das Arbeitsverhältnis als beendet ansieht und weitere Dienste nicht annimmt, auch wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich weiterbesteht (Urteil des BSG vom A. September 1979 7 RAr 51/78 USK 79268; - -.

    Bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft bleibt infolgedessen die Dauer des bisherigen Anspruches maßgebend (vgl dazu Urteile des Senats vom u. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268 - und vom 11. Juni 1987 - (BSG SozR 9100 $ 117 Nr. 19).

  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 1979 Nr. 79268; BSG, SozR 4000 AFG 4100 § 117 Nr. 16, 18, 19, 20) kann ein Arbeitnehmer auch im ungekündigten Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn die Arbeitskraft des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht mehr angenommen wird, also keine weitere Verfügungsgewalt beansprucht wird.
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 97/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Minderung der Anspruchsdauer - Bindungswirkung

    Entgegen der Auffassung der Revision ist allerdings die Rechtsprechung des BSG, wonach die Dauer des Anspruch auf Alg nicht um die Tage der Gleichwohlgewährung gemäß § 110 Abs. 1 Nr. 1 AFG gemindert bleibt, wenn und soweit die Beklagte für ihre Aufwendungen Ersatz erlangt (Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - DBlR § 104 AFG Nr. 2547a; BSGE 60, 168, 173 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; vgl auch SozR 4100 § 117 Nr. 18; BSGE 64, 199, 200 = SozR 4100 § 117 Nr. 23; Urteil vom 9. August 1990 - 7 RAr 104/88 - DBlR § 117 AFG Nr. 3752a), auf die hier vorliegende Fallgestaltung zu übertragen.

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen hat die Beklagte in ihrer früheren Verwaltungspraxis deshalb zu Recht abhängig von der Höhe der Erstattungsleistung ganz oder teilweise davon abgesehen, den Anspruch auf Alg zu mindern, soweit Erstattungsleistungen durch den Rentenversicherungsträger erbracht wurden (RdErl 138/70, DBl BA 1970, 379; vgl auch BSG Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - DBlR § 104 AFG Nr. 2547a und BSGE 60, 168, 174 = SozR 4100 § 117 Nr. 16).

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86

    Arbeitslosengeld

    beitnehmer nicht mehr beansprucht, und daß infolgedessen ein Arbeitnehmer regelmäßig von dem Zeitpunkt an arbeitslos ist, zu dem der Arbeitgeber aufgrund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung das Arbeitsverhältnis als beendet ansieht und weitere Dienste nicht annimmt, auch wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich weiterbesteht (Urteil des BSG vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268; Urteil des BSG vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 - Dienstblatt -DB 1- R der BA Nr. 2755a zu § 125 AFG).

    Urteil des Senats vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86 -).

  • BSG, 14.08.1980 - 7 RAr 88/79
    173 = SozR 4100 5 134 Nr. 3; ferner Urteil des Senats vom 4° September 1979 - 7 RAr 51/78 - ), sie hatte auch eine neue Anwartschaftszeit erfüllt; denn der von Uhg Bezug.

    Erfüllte aber die Klägerin neben allen übrigen Voraussetzungen mit ihrem Antrag vom 260 April 1976 auch die Anwartschaftszeit iSd @ 104 AFG, so war damit zu ihren Gunsten ein (vollständig) neuer Anspruch auf Alg entstanden (vgl BSG vom 4° September 1979 - 7 RAr 51/78 -).

    verbrauchte günstigere Restdauer des alten Anspruchs (vgl BSG vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 -.

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 104/88
    Der Senat hat angenommen, daß ein Beschäftigungsverhältnis iS des § 101 Abs. 1 Satz 1 AFG endet, wenn der Arbeitgeber eine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer nicht mehr beansprucht, und daß infolgedessen ein Arbeitnehmer regelmäßig von dem Zeitpunkt an arbeitslos ist, zu dem der Arbeitgeber aufgrund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung das Arbeitsverhältnis als beendet ansieht und weitere Dienste nicht annimmt, auch wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich weiterbesteht (Urteile vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - und 13. Mai 1981 - 7 RAr 39/80 - Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 40/86 - SozR 4100 § 117 Nr. 19).

    Bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft bleibt mithin nicht nur das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Bemessung des bisherigen Anspruchs zugrunde zu legen war (Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19), sondern auch die Dauer des Anspruchs (SozR 4100 § 117 Nr. 20).

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 40/86

    Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld - Erwerb einer neuen Anwartschaft - Neuer

  • LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 107/09

    Minderung der Anspruchsdauer nach Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld -

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 14/81

    Mitpfändung künftiger Bezüge; Arbeitslosengeld; Erwerben einer Anwartschaft

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 46/07

    Bestehenbleiben eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld im Falle der sog.

  • LSG Hessen, 16.08.1989 - L 8 KR 1211/87

    Zur Beitragspflicht zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag von Abfindungen (§ 14

  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 61/80

    Zwischenbeschäftigung während eines Arbeitslosengeld-Bezuges

  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 1/81

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung von Sonderzahlungen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - L 2 AL 79/08

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bei dessen Gleichwohlgewährung

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 54/86

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Revision

  • LSG Berlin, 24.06.1986 - L 14 Ar 85/85

    Arbeitslosengeld; Kündigung; Anwartschaft; Anspruchsdauer; Arbeitslosmeldung ;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2012 - L 11 AL 121/08
  • BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 14/80
  • SG Osnabrück, 29.06.2010 - S 16 AL 153/09
  • SG Frankfurt/Main, 18.10.2004 - S 1 AL 125/03
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