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   BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86   

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https://dejure.org/1988,5785
BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86 (https://dejure.org/1988,5785)
BSG, Entscheidung vom 11.02.1988 - 7 RAr 55/86 (https://dejure.org/1988,5785)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 55/86 (https://dejure.org/1988,5785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung eines unrichtig gewordenen Verwaltungsaktes - Atypischer Fall - Ermessensausübung - Volle gerichtliche Überprüfbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 707
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86
    Das Ermessen erstrecke sich nur auf die Frage, was im Ausnahmefall zu geschehen habe (BSG Urteil vom 2". März 1983 - 10 RKg 17/82 - Urteil vom 6. November 1985 - 10 RKg 3/84 - Urteil vom 19. Februar 1986 - 7 RAr 55/8" -), so daß die Beurteilung, ob ein typischer oder atypischer Fall vorliege, der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliege.

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 59, 111, 115 : SozR 1300 5 48 Nr. 19; SozR 1300 Art. 2 3 40 Nr. 8; SozR 1300 5 48 Nrn 21, 22, 24, 25; BSGE 60, 180, 185 : SozR 1300 5 48 Nr. 26; SozR 1300 3 48 Nr. 30) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl BVerwG Buchholz 436.36 5 53 BAföG Nr. 5 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 17. September 1987 26.84 Urteile.

    Aus diesen Gründen hat es schon der 10. Senat des BSG in seinem grundlegenden Urteil vom 6. November 1985 (BSGE 59, 111 : SozR 1300 % M8 Nr. 19) ausdrücklich abgelehnt, die Frage, ob ein Ausnahmefall vorliegt, als Teil der (nur beschränkt überprüfbaren) Ermessensentscheidung anzusehen.

    Erforderlich für einen atypischen Fall ist, daß die Umstände des Einzelfalles im Hinblick auf die mit der rückwirkenden Aufhebung des Verwaltungsaktes verbundenen Nachteile von den Normalfällen der Tatbestände des 5 48 Abs. 1 Satz 2 Nrn 1 - U SGB 10 signifikant abweichen, so daß der Leistungsempfänger in besondere Bedrängnis gerät (vgl BSGE 59, 111, 116 : SozR 1300 5 48 Nr. 19).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86
    Der 3 US Abs. 1 Satz 2 SGB 10 sei nämlich eine sogenannte Koppelungsvorschrift, die der Behörde auf der Rechtsfolgenseite Ermessensfreiheit ge- währe, diese Ermächtigung aber nicht an die Erfüllung eindeutig fixierbarer Sachverhaltsvoraussetzungen knüpfe, sondern im Tatbestand einen unbestimmten Rechtsbegriff enthalte, der seinerseits nicht ohne wertende Erwägungen ausgefüllt werden könne (vgl Gemeinsamer Senat BVerwGE 39, 355).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86
    Diese Sondervorschrift für den Steuerklassenwechsel von Eheleuten schließt die Anwendung des Satzes 2 (BSG SozR M100 S 113 Nr. 1) und des Satzes 3 (BSGE 61, 45, 53 : SozR "100 3 113 Nr. 5) von 5 113 Abs. 1 AFG aus; sie gilt also auch, wenn Eheleute für ein neues Kalenderjahr eine andere Steuerklassenkombination wählen 10.
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85

    Rückwirkende Ruhen eines Anspruchs - Ermessensausübung - Aufhebung und

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 59, 111, 115 : SozR 1300 5 48 Nr. 19; SozR 1300 Art. 2 3 40 Nr. 8; SozR 1300 5 48 Nrn 21, 22, 24, 25; BSGE 60, 180, 185 : SozR 1300 5 48 Nr. 26; SozR 1300 3 48 Nr. 30) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl BVerwG Buchholz 436.36 5 53 BAföG Nr. 5 und das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 17. September 1987 26.84 Urteile.
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86
    Eine Ermessensentscheidung und die erwogenen Gründe können nach Abschluß des Vorverfahrens, also während des gerichtlichen Verfahrens, wohl noch verdeutlicht, nach den Vorschriften der 55 35 Abs. 1 Satz 2, 41 Abs. 2 SGB 10 aber nicht mehr nachgeschoben werden, worauf der Senat schon hingewiesen hat (BSGE 59, 157, 172 = SOZR 1300 3 45 Nr. 19).
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

    Auszug aus BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86
    Das Ermessen erstrecke sich nur auf die Frage, was im Ausnahmefall zu geschehen habe (BSG Urteil vom 2". März 1983 - 10 RKg 17/82 - Urteil vom 6. November 1985 - 10 RKg 3/84 - Urteil vom 19. Februar 1986 - 7 RAr 55/8" -), so daß die Beurteilung, ob ein typischer oder atypischer Fall vorliege, der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliege.
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    Ein Gericht muss, wenn der Leistungsträger einen Regelfall angenommen hat, selbst prüfen, ob ein solcher vorliegt; es darf den angefochtenen Bescheid wegen fehlender Ermessensausübung nur aufheben, wenn die Prüfung einen atypischen Fall ergibt (vgl BSG Urteil vom 11.2.1988 - 7 RAr 55/86 - SozR 1300 § 48 Nr. 44 S 125; Waschull in Diering/Timme/Waschull aaO § 48 RdNr 55; Fichte in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 4. Aufl 2015, § 48 SGB X RdNr 48).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefalle zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 78, 101 , BSGE 59, 111 sowie BSG, Urteile vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 55/86 - und vom 3. Juli 1991 - 9 b RAr 2/90 - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2014 - L 16 R 575/11

    Arbeitseinkommen i.S.v. § 15 SGB IV - Einkünfte aus Kommanditisten-Anteilen -

    Vielmehr ist dies stets nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu bestimmen und hängt maßgebend von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl BSG, Urteil vom 11. Februar 1988 = 7 RAr 55/86 = SozR 1300 § 48 Nr. 44).
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