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   BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96   

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BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96 (https://dejure.org/1997,11362)
BSG, Entscheidung vom 05.06.1997 - 7 RAr 58/96 (https://dejure.org/1997,11362)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 7 RAr 58/96 (https://dejure.org/1997,11362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Weiterzahlung von Arbeitslosenhilfe - Verkürzung des Anspruchs auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts - Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts in der Sozialgerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96
    Wie der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 118/95 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) herausgestellt hat, ist es unzulässig, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl zum Zivilprozeß: BVerfGE 84, 366, 369 f [BVerfG 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90]; Jarras/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 Rz 66 mwN); formale Strenge darf im Prozeß nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).
  • BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 16/97

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosenhilfe - Minderung der Dauer des

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96
    Für seine neue Entscheidung wird das LSG vorsorglich auf die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) hingewiesen, wonach die Neuregelung der §§ 135a, 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG mit der Verfassung in Einklang steht (BSG, Urteile vom 29. Januar 1997 - 11 RAr 43/96 - und 23. April 1997 - 7 RAr 16/97 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96
    Wie der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 118/95 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) herausgestellt hat, ist es unzulässig, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl zum Zivilprozeß: BVerfGE 84, 366, 369 f [BVerfG 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90]; Jarras/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 Rz 66 mwN); formale Strenge darf im Prozeß nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl zum Verhältnis dieser Norm zum Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG: BVerfGE 83, 182, 194) [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht (BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]) und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (BVerfGE 78, 123, 126).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl zum Verhältnis dieser Norm zum Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG: BVerfGE 83, 182, 194) [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht (BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]) und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (BVerfGE 78, 123, 126).
  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 43/96

    Übergangsregelung in § 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96
    Für seine neue Entscheidung wird das LSG vorsorglich auf die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) hingewiesen, wonach die Neuregelung der §§ 135a, 242q Abs. 10 Nr. 2 AFG mit der Verfassung in Einklang steht (BSG, Urteile vom 29. Januar 1997 - 11 RAr 43/96 - und 23. April 1997 - 7 RAr 16/97 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96
    Wie der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 118/95 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) herausgestellt hat, ist es unzulässig, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl zum Zivilprozeß: BVerfGE 84, 366, 369 f [BVerfG 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90]; Jarras/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 Rz 66 mwN); formale Strenge darf im Prozeß nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 58/96
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl zum Verhältnis dieser Norm zum Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG: BVerfGE 83, 182, 194) [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht (BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]) und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (BVerfGE 78, 123, 126).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) schon mehrfach unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) herausgestellt hat, sind bei der Auslegung von Verfahrensvorschriften, die das subjektive Interesse der Rechtsuchenden an einem möglichst uneingeschränkten Rechtsschutz durch Gewährung rechtlichen Gehörs in der mündlichen Verhandlung einschränken, die vom BVerfG entwickelten Grundsätze zur Tragweite des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz sowie das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 19 Abs. 4 und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) zu beachten (Senatsurteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 22/98 R - sowie BSG Urteile vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 58/96 - und vom 11. März 1998 - B 9 SB 5/97 R -, jeweils veröffentlicht in JURIS, mwN).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 28/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschluss über Zurückweisung einer Berufung und

    Ohne Bescheidung des Antrags durfte es außerdem vor Ablauf des in diesem genannten Verlängerungszeitraums nicht in der Sache entscheiden (stellv BSG Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 58/96).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 91/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Ohne Bescheidung des Antrags des Klägers vom 29.10.2008 durfte es aber vor Ablauf des in diesem genannten Verlängerungszeitraums nicht in der Sache entscheiden (vgl BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B, Juris RdNr 13; BSG vom 31.7.2002 aaO; BSG vom 5.6.1997 - 7 RAr 58/96, Juris RdNr 12).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96

    Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von

    Sollte das LSG bei seiner erneuten Entscheidung zur Erkenntnis kommen, daß der Beklagten ein Beurteilungsspielraum verbleibt, kann es den angefochtenen Bescheid nicht allein wegen fehlender Begründung aufheben (BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 18.03.2008 - B 8 SO 30/07 B
    Er hat zudem weder vorgetragen, warum er keine Fristverlängerung beantragt hat (vgl zur Verpflichtung des Gerichts, einen Antrag auf Fristverlängerung zeitgerecht zu bescheiden: BSG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 28/02 R; BSG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 58/96), noch, warum kein anderer Anwalt der Kanzlei hätte einspringen können, noch, was zusätzlich vorgetragen worden wäre.
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 34/96

    Lehrgang für Gruppenleiter - Bundesanstalt für Arbeit will Kosten nicht

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  • BSG, 11.03.1998 - B 9 SB 5/97 R

    Rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung - Frist - formale Strenge -

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesvertassungsgerichts (BVerfG) verschiedentlich herausgestellt (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2; Urteil vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 58/96 - SGb 1997, 420), daß es unzulässig ist, durch übermäßig strenge Handhabung vertahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl zum Zivilprozeß: BVerfGE 84, 366, 369 f; Jarras/Pieroth, GG, 3. Aufl 1995, Art. 20 Rz 66 mwN); formale Strenge darf im Prozeß nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1).
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