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   BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 66/97   

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BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 66/97 (https://dejure.org/1997,7854)
BSG, Entscheidung vom 04.12.1997 - 7 RAr 66/97 (https://dejure.org/1997,7854)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 7 RAr 66/97 (https://dejure.org/1997,7854)
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  • BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 62/97

    Urlaubsabgeltung als zuschußfähiges Arbeitsentgelt im Rahmen einer anerkannten

    Auszug aus BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 66/97
    Insbesondere war weder die Bundesrepublik Deutschland noch das Land Berlin gemäß § 75 Abs. 2 1. Alt SGG notwendig beizuladen, obwohl auch Zuschüsse aus deren Haushaltsmitteln streitbefangen sind; eine Beiladung im Revisionsverfahren gemäß § 168 Satz 2 SGG (in der seit 1. März 1993 geltenden Fassung) scheidet somit aus (vgl die Entscheidung des Senats vom selben Tag - 7 RAr 62/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SGG) zulässig (vgl hierzu die Entscheidung des Senats vom selben Tag - 7 RAr 62/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wortlaut und historische Entwicklung dieser Vorschriften belegen, daß nur das Arbeitsentgelt für geleistete und allenfalls noch für solche Stunden zuschußfähig ist, in denen die Arbeit ausgefallen ist, nicht jedoch - wie vorliegend - das Entgelt, das als Surrogat für - aus welchen Gründen auch immer - nicht genommenen Urlaub gezahlt worden ist (vgl die ausführliche Begründung in der Entscheidung des Senats vom selben Tag - 7 RAr 62/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Aus ihnen kann weder unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (Art. 3 Grundgesetz) noch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden (vgl die nähere Begründung im Senatsurteil vom selben Tag - 7 RAr 62/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LSG Berlin, 11.04.1997 - L 4 Ar 98/95

    Urlaubsabgeltung; Förderungszeitraum; Arbeitsbeschaffungsmaßnahme; Arbeitszeit;

    Auszug aus BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 66/97
    Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 11. April 1997 - Az: L 4 Ar 98/95 - und das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 2. August 1995 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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