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   BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93   

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BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93 (https://dejure.org/1994,2696)
BSG, Entscheidung vom 06.05.1994 - 7 RAr 68/93 (https://dejure.org/1994,2696)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 (https://dejure.org/1994,2696)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 176
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 83/81

    Rechtsweg bei Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 10 Abs 2 Schwb

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93
    Notwendig könnte die Beiladung allenfalls sein, wenn die Hauptfürsorgestelle bei Erlaß ihres Bescheides über rückständige Ausgleichsabgaben (§ 11 Abs. 2 SchwbG) an Feststellungsbescheide der Beklagten nach § 13 Abs. 2 S 2 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) gebunden wäre (vgl zu dieser Überlegung BSGE 54, 117, 118 = SozR 3870 § 10 Nr. 1).

    Die gesetzliche Regelung macht deutlich, daß der Arbeitgeber seine Ausgleichsabgabe vollinhaltlich selbst berechnet; der Hauptfürsorgestelle steht allerdings eine Prüfungspflicht und ein Prüfungsrecht anhand der von der Arbeitsverwaltung übermittelten Anzeigen zu (Wiegand, Komm zum SchwhG, Stand Juni 1993, RdNr 9 zu § 11; Cramer, SchwbG, 4. Aufl, RdNr 14 zu § 11; vgl zum früheren Recht BSGE 54, 117, 120 = SozR 3870 § 10 Nr. 1).

    Dies hätte einer eindeutigen Formulierung vornehmlich deshalb bedurft, weil die Gesetzesänderung eine Reaktion auf ein Urteil des Senats (BSGE 54, 117 ff = SozR 3870 § 10 Nr. 1) aus dem Jahre 1982 war (Dörner, SchwbG, Stand September 1993, Anm III zu § 13).

    In der zitierten Entscheidung hat der Senat nämlich entschieden, daß es der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gebiete, den einzelnen von unnötigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu verschonen (BSGE 54, 117, 120 = SozR 3870 § 10 Nr. 1).

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93

    Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93
    Sieht man einmal von der Gefahr ab, daß der Inhalt des ArbA-Bescheides gemäß § 418 Zivilprozeßordnung (ZPO) als bewiesen angesehen wird (vgl zur Wirkung des § 418 Zivilprozeßordnung (ZPO) in anderem Zusammenhang BSG, Urteil vom 9. Februar 1994 - 11 RAr 49/93 -, unveröffentlicht), kann der Arbeitgeber noch bei einem Rechtsbehelf gegen den Bescheid der Hauptfürsorgestelle die Unrichtigkeit der Feststellungen im Bescheid des ArbA geltend machen.
  • BVerwG, 01.02.1985 - 5 B 155.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93
    Zwar ist die Klägerin als Personengesamtheit (vgl BSG SozR 3-3870 § 9 Nr. 2) und Verleiherin Arbeitgeber iS der Vorschrift (vgl Wiegand, aaO, RdNr 9 zu § 7; Weber, aaO, Anm 2 zu § 11 unter Hinweis auf den unveröffentlichten Beschluß des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 1. Februar 1985 - 5 B 155.83; Gröninger, SchwbG, Stand Mai 1993, RdNr 4 zu § 7; Dörner, aaO, Anm II 1 zu § 7; Großmann ua, aaO, RdNrn 53 f zu § 7).
  • BSG, 29.07.1993 - 11 RAr 41/92

    Auszubildende und zur Ausbildung Beschäftigte iS des SchwbG - Beamtenanwärter

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93
    Gegen die Bescheide wehrt sich die Klägerin mit der isolierten Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 S 1 SGG; vgl BSG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 11 RAr 41/92 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90

    Berechnung der Umlage zur Produktiven Winterbauförderung, Rückname von

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93
    Soweit es die Jahre 1987 und 1988 betrifft, wird das Landessozialgericht (LSG) außerdem zu beachten haben, daß mit dem Bescheid vom 4. Mai 1990 die Zahlen des früheren Bescheides vom 29. Januar 1990 zu Ungunsten der Klägerin abgeändert wurden; die Berechtigung hierzu würde sich bei rechtswidrig zu niedrig angesetzten Zahlen im Bescheid vom 29. Januar 1990 an § 45 SGB X messen lassen müssen (vgl in anderem Zusammenhang BSGE 70, 117, 120 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 11).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz -

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93
    Zwar ist die Klägerin als Personengesamtheit (vgl BSG SozR 3-3870 § 9 Nr. 2) und Verleiherin Arbeitgeber iS der Vorschrift (vgl Wiegand, aaO, RdNr 9 zu § 7; Weber, aaO, Anm 2 zu § 11 unter Hinweis auf den unveröffentlichten Beschluß des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 1. Februar 1985 - 5 B 155.83; Gröninger, SchwbG, Stand Mai 1993, RdNr 4 zu § 7; Dörner, aaO, Anm II 1 zu § 7; Großmann ua, aaO, RdNrn 53 f zu § 7).
  • BSG, 12.10.1988 - 8 RK 19/86

    Krankenhaus - Beiladung - Angehöriger - Aufenthalt - Pflege

    Auszug aus BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93
    Durch eine Sachentscheidung würden nämlich möglicherweise nicht gleichzeitig, unmittelbar und zwangsläufig Rechte der Hauptfürsorgestelle gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben (vgl zu dieser Voraussetzung nur BSG SozR 1500 § 75 Nr. 71).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12

    Arbeitsplatzbegriff, schwerbehindertenrechtlicher -; Arbeitsverhältnis;

    Die "Stelle" hat allerdings für das Entstehen der Beschäftigungspflicht nach § 71 SGB IX und für die Erhebung der Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX primär die Funktion einer Bezugs- und Rechengröße (BSG, Urteil vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - BSGE 74, 176 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - 12 A 4737/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Feststellungsbescheids bezüglich

    A.A. BSG, Urteil vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - , BSGE 74, 176 (178 ff.), wonach die Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nicht gebunden sei.

    So BSG, Urteil vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 -, a.a.O.

    Zur Begründung des in dieser Entscheidung zu Grunde gelegten Rechtssatzes, die Hauptfürsorgestelle sei bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide des Arbeitsamts nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG nicht gebunden, wird ausschließlich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - verwiesen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - L 16 (1) AL 21/09

    Arbeitslosenversicherung

    Soweit die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 122, 322) und des Bundessozialgerichts (BSG) (BSGE 74, 176; 85, 246; a.A. OVG Münster NZA - RR 2002, 632) zum früheren Schwerbehindertenrecht entschieden hat, dass Festellungsbescheide des (damaligen) Arbeitsamtes keine Bindung für die Entscheidung der (früheren) Hauptfürsorgestelle entfalten, ist dieser Rechtsprechung durch § 80 Abs. 3 SGB IX der Boden entzogen.

    Da somit der Bescheid der Beklagten auch den Beigeladenen bindet, kann die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen (zweifelnd BSGE 74, 176).

    Diese sowohl höchstrichterlich (BSGE 74, 176; BVerwGE 115, 112; s. a. LSG Baden-Württemberg, a.a.O.) als auch in der Literatur (vgl. Goebel, a.a.O., Rn. 15; Joussen/Düwell, a.a.O. Rn. 27; Knittel, SGB IX-Kommentar, 4. Aufl. § 73 Rdn. Zb) unbestrittene Zuordnung wird von der Klägerin auch grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 70.03

    Ärzte im Praktikum, Stellen für - bei Berechnung der Ausgleichsabgabe nach dem

    Der erkennende Senat hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - (BSGE 74, 176 ; die dort begründete Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht inzwischen fortgeführt, vgl. Urteil vom 19. Januar 1999 - B 7 AL 62/98 R - und vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 26/99 R - ) entschieden, dass die Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG nicht gebunden ist (Urteil vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 53.01 - ).
  • BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 1/19 R

    Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen - Berechnung der

    Denn von der im vorliegenden Verfahren ergehenden Sachentscheidung wird das Integrationsamt nicht unmittelbar in eigenen Rechten berührt; die Frage der Rechtmäßigkeit des Feststellungsbescheides der Beklagten wäre allenfalls Vorfrage für einen möglichen Bescheid über die Ausgleichsabgabe durch das Integrationsamt (vgl BSG vom 6.5.1994 - 7 RAr 68/93 - BSGE 74, 176, 180, 181 = SozR 3-3870 § 13 Nr. 2 S 6, 7, juris RdNr 25) .
  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 26/99 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausgleichsabgabe - Anzeigepflicht des Arbeitgebers -

    Der Senat hat jedoch bereits klargestellt, daß der Feststellungsbescheid nach § 13 Abs. 2 des SchwbG (idF der Bekanntmachung vom 26. August 1986) nicht nur keine Bindungswirkung gegenüber der Hauptfürsorgestelle erzeugt, sondern daß über die Ausgleichsabgabe, also auch über die Berechnung der Pflichtquote, erst von der Hauptfürsorgestelle zu entscheiden ist (BSGE 74, 176, 178 ff = SozR 3-3870 § 13 Nr. 2; BSG SozR 3-3870 § 13 Nr. 3 S 12 f).

    Wie der Senat bereits früher entschieden hat, erschöpft sich der Regelungscharakter (§ 31 Satz 1 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - ) des Feststellungsbescheids der Beklagten darin, daß die "Verfügung" des Arbeitsamtes an die Stelle der Anzeige des Arbeitgebers tritt und deren Funktion als Beweismittel, nunmehr in Form einer öffentlichen Urkunde (§ 418 ZPO), übernimmt (BSGE 74, 176, 179 = SozR 3-3870 § 13 Nr. 2).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 26.01

    Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -;

    Das Bundessozialgericht und das Schrifttum haben sich dem angeschlossen (vgl. BSGE 74, 176 ; Cramer, SchwbG, 5. Auflage 1998, § 7 Rn. 10; Thieler, SchwbG 1987, § 7 Rn. 8; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl. 1999, § 7 Rn. 23; Weber, SchwbG , § 11 Anm. 2; Gröninger/Thomas, SchwbG , § 7 Rn. 4; Großmann, in: GK-SchwbG, 2. Aufl. 2000, § 7 Rn. 53 f.; Wiegand, SchwbG ; Dörner, SchwbG, , § 7 Rn. 11).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person,

    Diese Entscheidung ist für das Verfahren nach § 11 SchwbG nicht vorgreiflich; denn die Hauptfürsorgestelle ist bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nach § 13 Abs. 2 Satz 2 SchwbG nicht gebunden (BSG, Urteil vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - BSGE 74, 176 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 12 A 4737/01

    Schwerbehindertenrecht - Rückständige Beträge der Ausgleichsabgabe hier:

    A.A. BSG, Urteil vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - , BSGE 74, 176 (178 ff.), wonach die Hauptfürsorgestelle bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe an Feststellungsbescheide der Bundesanstalt für Arbeit nicht gebunden sei.

    So BSG, Urteil vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 -, a.a.O.

  • BVerwG, 14.04.2021 - 5 C 13.19

    Bindungswirkung des Feststellungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit bei der

    Rechtsfragen könne ein solches Beweismittel nicht beantworten (BSG, Urteile vom 6. Mai 1994 - 7 RAr 68/93 - BSGE 74, 176 und vom 20. Januar 2000 - B 7 AL 26/99 R - BSGE 85, 246 ; BVerwG, Urteile vom 26. September 2002 - 5 C 53.01 - Buchholz 436.61 § 7 SchwbG Nr. 5 S. 6 und vom 16. Dezember 2004 - 5 C 70.03 - BVerwGE 122, 322 ).
  • BSG, 19.01.1999 - B 7 AL 62/98 R

    Anzeigen nach § 13 Abs. 2 SchwbG

  • BSG, 29.03.2022 - B 11 AL 30/21 R

    Schwerbehindertenrecht - Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber - Anrechnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 101/18

    Zur Festsetzung der Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht

  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058

    Ausgleichsabgabe; Transfergesellschaft; Begriff des Arbeitsplatzes;

  • VG Düsseldorf, 16.11.1999 - 17 K 6934/97
  • VG Düsseldorf, 07.07.2014 - 13 L 433/14

    Ausgleichsabgabe; Bindungswirkung des Feststellungsbescheides der Arbeitsagentur

  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 13.01

    Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -;

  • VG Magdeburg, 27.03.2018 - 6 A 292/16

    Bindungswirkung des Integrationsamts an vollziehbare Entscheidungen der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - L 2 AL 85/08

    Anrechnung eines schwerbehinderten Fremdgeschäftsführers auf einen

  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 22.01

    Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 14 AL 294/10

    Gleichstellung zum Erhalt des Arbeitsplatzes - Gleichstellung zur Erlangung eines

  • OVG Saarland, 28.10.2010 - 3 B 180/10

    Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte bei Beschäftigung ausländischer

  • BSG, 31.03.1999 - B 7 AL 170/98 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

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