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   BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 68/94   

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https://dejure.org/1995,15753
BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 68/94 (https://dejure.org/1995,15753)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1995 - 7 RAr 68/94 (https://dejure.org/1995,15753)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1995 - 7 RAr 68/94 (https://dejure.org/1995,15753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg) und Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Stammrechts - Zubilligung des konkreten Anspruchs auf Zahlung der Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 68/94
    Das LSG wird dies unter Beachtung der vom Bundessozialgericht (BSG) entwickelten Kriterien zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses und zum sog Ehegatten-Arbeitsverhältnis (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 mwN) nachzuholen haben.
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsaufhebung - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 68/94
    Insoweit schließt sich der Senat der Entscheidung des 11. Senats vom 8. Dezember 1994 (11 RAr 41/94, zur Veröffentlichung vorgesehen) an; danach begründet der Bewilligungsbescheid kein sog Stammrecht; vielmehr ist dieses "Stammrecht" nur Grundlage bzw Begründungselement der jeweiligen Bewilligung.
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 68/94
    Dabei wird es zu beachten haben, daß die Anwartschaftszeit nicht allein durch die Zahlung von Beiträgen bzw die Feststellung der Beitragspflicht durch die Einzugsstelle ersetzt werden kann (BSGE 70, 81 ff = SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • SG Berlin, 01.04.2011 - S 70 AL 3145/10

    Arbeitslosengeldgeld - Anspruchsdauer bei Wiederbewilligung - maßgebliches

    Dieses Stammrecht ist abzugrenzen von dem Zahlungsanspruch auf Arbeitslosengeld, der durch die jeweiligen Bewilligungsbescheide konkretisiert wird (BSG, Urteil v. 09. August 1990, 11 RAr 141/88, zitiert nach juris; Urteil v. 08.12.1994, 11 RAr 41/94, zitiert nach juris; Urteil v. 18.05.1995, 7 RAr 68/94, zitiert nach juris; SG Aachen, Urteil vom 26. September 2006, S 11 AL 34/06, zitiert nach juris; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse v. 22.07.2009, 1 BvL 9/07 und 1 BvL 10/07, zitiert nach juris).

    Das Stammrecht, das dem Zahlungsanspruch zugrunde lag, wurde dagegen durch den Aufhebungsbescheid nicht berührt (BSG, Urteil v. 08.12.1994, 11 RAr 41/94, zitiert nach juris; Urteil v. 18.05.1995, 7 RAr 68/94, zitiert nach juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 22.07.2009, 1 BvL 10/07, zitiert nach juris Rn. 29).

  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 97/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Minderung der Anspruchsdauer - Bindungswirkung

    Die mit Bindungswirkung versehene Zubilligung des Anspruchs auf Zahlung der Leistung wurde dadurch wieder beseitigt, daß der Wiederbewilligungsbescheid wegen der Zwischenbeschäftigung des Klägers vom 11. Juli bis 31. August 1994 (nach § 48 SGB X) aufgehoben wurde (vgl BSGE 75, 235, 237 = SozR 3-4100 § 100 Nr. 5; BSG Urteil vom 18. Mai 1995 - 7 RAr 68/94 - DBlR § 100 AFG Nr. 4214a).
  • LSG Brandenburg, 17.01.2002 - L 8 AL 2/00

    Keine abhängige Beschäftigung für einen Regisseur (§ 7 Abs. 1 SGB IV)

    Anlässlich der erneuten Arbeitslosigkeit des Klägers ab 22. August 1997 und seines Antrages auf Arbeitslosengeld ab diesem Zeitpunkt waren die materiellen Anspruchsvoraussetzungen im Sinne des § 100 AFG erneut zu prüfen; dies hat die Beklagte mit den hier angefochtenen Bescheiden auch zutreffend getan (vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 100 Nr. 5; BSG Urteil vom 18. Mai 1995 - 7 RAr 68/94 - in DBlR 4214 a, AFG/§ 100).
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