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BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 71/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 106/81
Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Zurückgekehrte Ausländer; Wartezeiten und …
Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 71/81
Wie der Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 23. Juni 1982 (7 RAr 106/81) entschieden hat, ist im Sinne dieser Vorschrift nur eine bestandskräftig erlaubte Beschäftigung ordnungsgemäß, nicht aber eine Beschäftigung, die dem türkischen Arbeitnehmer aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung vorläufig erlaubt werden ist. - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70
Bebauungspläne
Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 71/81
Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, die auch für Ausländer gilt (BVerfGE 35, 382, 401), gewährt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 31, 364, 368) nicht ein Verfahren, das dem Charakter der beanstandeten Maßnahme angepaßt ist. - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 71/81
Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG, die auch für Ausländer gilt (BVerfGE 35, 382, 401), gewährt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 31, 364, 368) nicht ein Verfahren, das dem Charakter der beanstandeten Maßnahme angepaßt ist. - BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 39/81
Arbeitserlaubnis; Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Ermächtigung
Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 71/81
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Beklagte, sofern nicht andere Bedenken - zB solche aufenthaltsrechtlicher Art - entgegenstehen (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 18. Februar 1982 - 7 RAr 39/81 -), die AE zu erteilen, wenn Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles die angestrebte Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt erlauben. - BSG, 27.01.1977 - 12 RAr 83/76
Ausländischer Arbeitsloser - Keine Arbeitserlaubnis - Verfügbarkeit - …
Auszug aus BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 71/81
Befristung und der Beschränkung der AE auf bestimmte Betriebe, Berufsgruppen, Wirtschaftsgruppen und Bezirke ist der Beklagten nach der Rechtsprechung ein Ermessen eingeräumt (vgl BSGE 43, 153, 155 = SozR 4100 5 19 Nr. 2;… BSGE 44, 82, 87 = SozR 4100, S 19 Nr. 3;… SozR 4100 S 19 Nr. 9;… SozR 4210 5 2 Nr. 9).
- BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89
Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung
Wenn der Ausländer hierüber eine Überprüfung herbeiführen will, dann muß er den hierfür gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg einschlagen (…vgl BSG SozR 4210 § 5 Nr. 1;… SozR 4100 § 103 Nr. 44; Urteile vom 11. November 1982 - 7 RAr 71/81 - und vom 29. September 1987 - 7 RAr 10/87). - BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 70/97 R
Arbeitserlaubnis - türkischer Arbeitnehmer - Anwendung des Art 6 EWGAssRBes 1/80
Sie nimmt Bezug auf die angefochtenen Urteile und weist unter Bezugnahme auf eine im Jahre 1982 ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. November 1982 - 7 RAr 71/81 - erneut darauf hin, daß aufenthaltsrechtliche Auflagen bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis zu beachten seien. - BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88
Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers
Das hat zur Folge, daß im Arbeitserlaubnisverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen ist, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde von ausländerrechtlichen Vorschriften gedeckt ist und insoweit auf zutreffenden Erwägungen beruht; will der Ausländer insoweit eine Überprüfung herbeiführen, muß er den hierfür gemäß § 40 VwGO vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg einschlagen (…vgl BSG SozR 4210 § 5 Nr. 1; Urteil vom 11. November 1982 - 7 RAr 71/81 - Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 10/87 -).