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   BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86   

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BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86 (https://dejure.org/1987,19650)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1987 - 7 RAr 80/86 (https://dejure.org/1987,19650)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 (https://dejure.org/1987,19650)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht zwar mit Beschluß vom 18. November 1986 - 1 BvL 29/83 ua - (BGBl I 1987, 757) festgestellt, daß % 118a Abs. 1 AFG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist, soweit diese Vorschrift für Studenten einer Hochschule oder einer sonstigen Ausbildungsstätte das Ruhen des Anspruches auf Alg anordnet.
  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82
    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
    20. Oktober 1983 7 RAr 9/82 -).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 38/76

    Vorliegen der Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Möglichkeit

    Auszug aus BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
    Er muß sich der Vermittlungstätigkeit des Arbeitsamtes aktuell zur Verfügung halten (vgl BSGE 44, 188, 189 : SozR "000 S 103 Nr. 8).
  • LSG Hessen, 17.10.1990 - L 6 Ar 338/90

    Verfügbarkeit während des Praktikums

    Leistet ein Arbeitsloser ein 4-wöchiges Praktikum ohne Entgelt und ohne subjektive und objektive Bindung, liegt Verfügbarkeit jedenfalls dann vor, wenn er für das Arbeitsamt erreichbar ist und die ernsthafte Bereitschaft zu jederzeitigem Abbruch besteht (Anlehnung an BSG vom 27.7.1989 - 11 RAr 7/88 in ">103%20AFG%20Nr.%2042#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 103 AFG Nr. 42; Abgrenzung zu BSG vom 28.10.1987 - 7 RAr 80/86 in AuB 1989, S. 338 ff. sowie vom 29.11.1989 - 7 RAr 8/89 in ">103%20AFG%20Nr.%2046#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 103 AFG Nr. 46).

    Zwar dürfte dann § 2 der Aufenthaltsanordnung mit der Folge Platz greifen, daß § 103 Abs. 1 Nr. 3 AFG als erfüllt anzusehen sei, jedoch sei der Kläger objektiv nicht verfügbar, wie das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 28. Oktober 1987 (7 RAr 80/86 - DBlR. Nr. 3310 a zu § 103 AFG) bereits entschieden habe.

    Der erkennende Senat sieht insoweit auch keinen Widerspruch zu einem früheren Urteil des BSG vom 28. Oktober 1987 (7 RAr 80/86 in AuB 1989, S. 338 ff.), da dort die objektive Verfügbarkeit insbesondere dann als ausgeschlossen angesehen wurde, wenn es sich um eine Betätigung handelt, die auf längere Dauer angelegt und planvoll gestaltet ist sowie derart betrieben wird, daß sie die für eine Berufstätigkeit erforderlichen Zeiten vollständig in Anspruch nimmt.

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Die Anspruchsvoraussetzungen der Verfügbarkeit greifen aber auch nicht in einer den Art. 2 Abs. 1 GG verletztenden Weise in das Persönlichkeitsrecht desjenigen ein, der Alg oder Alhi in Anspruch nehmen will (BSG Urteile vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr 9/82 - und vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Bayern, 26.03.2009 - L 10 AL 203/06

    Arbeitslosengeldanspruch - objektive Verfügbarkeit - sofortige Arbeitsaufnahme -

    Objektive Verfügbarkeit liegt nur vor, wenn der Arbeitslose an jedem Tag, für den er Arbeitslosengeld begehrt, durch nichts gehindert ist, ohne Verzug eine zumutbare Beschäftigung auszuüben (vgl. BSG 7.Senat vom 28.10.1987, Az: 7 Rar 80/86).

    21 Objektive Verfügbarkeit liegt nämlich nur dann vor, wenn der Arbeitslose an jedem Tag, für den er Arbeitslosengeld begehrt, durch nichts gehindert ist, ohne Verzug eine zumutbare Beschäftigung auszuüben (vgl. BSG 7.Senat vom 28.10.1987, Az: 7 RAr 80/86).

  • BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88

    Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender

    28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 - unveröffentlicht) entschieden, daß ein Student der Arbeitsvermittlung iS des § 103 AFG - der durch Gesetz vom 14. Dezember 1987 eingefügte § 103a AFG ist auf den streitigen Anspruch bis März 1984 nicht anzuwenden - objektiv nicht zur Verfügung steht, wenn er ein reguläres Hochschulstudium so betreibt, daß dadurch jegliche marktübliche Berufstätigkeit von mehr als kurzzeitigem Umfang ausgeschlossen ist.
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90

    Zumutbarkeit iS. von § 103 Abs. 1 AFG , objektive Verfügbarkeit nach § 103 Abs. 1

    So hat er ua herausgestellt, daß ein Arbeitsloser, der an einer vollschichtigen beruflichen Bildungsmaßnahme teilnimmt und kein Unterhaltsgeld bezieht, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und folglich Anspruch auf Alg bzw Alhi haben kann (Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 -, unveröffentlicht; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46).
  • SG Frankfurt/Main, 23.07.2004 - S 33/32 AL 3090/02

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Besondere Probleme ergeben sich zwar im Bereich der Bildungsmaßnahmen (so auch Gagel-Steinmeyer, Komm. z. SGB III, § 119, Rn. 109): So hat der 7. Senat des BSG in diesem Zusammenhang ausgeführt, eine Betätigung stehe jedenfalls dann im Gegensatz zu den Anforderungen der objektiven Verfügbarkeit, wenn sie auf längere Dauer angelegt und planvoll gestaltet sei sowie derart betrieben werde, dass sie die für eine Berufstätigkeit erforderliche Zeit vollständig in Anspruch nehme, die mithin für jeden Tag, an dem sie stattfinde, die Möglichkeit ausschließe, berufstätig zu sein (vgl. BSG v. 28.10.1987, Az.: 7 RAr 80/86 und die Nw. bei Gagel-Steinmeyer, a.a.O., § 120, Rn. 62).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 35/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - stationäres Heilverfahren

    Das hat das BSG für Arbeitslose entschieden, die einem Universitätsstudium (BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39; Urteil vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 -), einer - mit Übernahme der Maßnahmekosten - von der Beklagten geförderten Fortbildung oder Umschulung (SozR 4100 § 103 Nr. 46; Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 -), oder anderen Bildungsmaßnahmen (Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 - Urteil vom 17. Juli 1997 - 7 RAr 12/96 -) nachgingen.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2005 - L 5 AL 1531/04

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Wegfall der Verfügbarkeit bei häufigen

    Die Anspruchsvoraussetzungen der Verfügbarkeit greifen aber auch nicht in einer den Art. 2 Abs. 1 GG verletzenden Weise in das Persönlichkeitsrecht desjenigen ein, der Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen will (BSG Urteile vom 20. Oktober 1983 - 7 RAr 9/82 - und vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Hessen, 28.02.1992 - L 10 Ar 873/90

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit trotz Studiums - Berufsfreiheit

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 - stehe der Arbeitslose nur dann der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, wenn er an jedem Tag, für den er Lohnersatzleistungen begehre, durch nichts gehindert sei, ohne Verzug eine zumutbare Beschäftigung auszuüben.
  • LSG Hamburg, 28.06.2007 - L 5 AL 2/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe aufgrund

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. u.a. Urteile vom 29.9.1987, 7 RAr 15/86 = SozR 4100 § 103 Nr. 39 S. 91 ff.; vom 28.10.1987, 7 RAr 80/86 = AuB 1989, S. 338 ff.; vom 29.11.1989, 7 RAr 8/89 = SozR 4100 § 103 Nr. 46 S. 127 f.; vom 24.4.1997, 11 RAr 39/96, Rn. 11 - juris; vom 17.7.1997, 7 RAr 12/96, Rn. 15 - juris und 7 RAr 106/96, Rn. 14 - juris; vom 8.2.2001, B 11 AL 111/99 R, Rn. 12 f. - juris; vom 18.3.2004, B 11 AL 59/03 R = SozR 4-4300 § 53 Nr. 1 Rn. 7 f. und vom 31.1.2006, B 11a AL 15/05 R, Rn. 19 - juris sowie Beschluss vom 16.3.2005, B 11a/11 AL 231/04 B, Rn. 6 f. - juris) sowie der jüngeren Rechtsprechung der Landessozialgerichte (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 10.6.2004, L 8 AL 20/02 - juris; Bayer. LSG, Urteil vom 26.8.2005, L 8 AL 497/04, Rn. 26 - juris und LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.3.1996, L 7 Ar 333/94 - juris).
  • LSG Saarland, 31.07.1997 - L 6/1 Ar 96/96

    Zulassung der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstandes; Aufhebung der

  • LSG Hessen, 14.09.1988 - L 6 Ar 1094/86

    Verwaltungsakt; Bescheid; Erlaß; Ausfertigung; Wirksamwerden; Zeitpunkt;

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/92
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