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   BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 83/85   

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https://dejure.org/1986,11730
BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 83/85 (https://dejure.org/1986,11730)
BSG, Entscheidung vom 26.11.1986 - 7 RAr 83/85 (https://dejure.org/1986,11730)
BSG, Entscheidung vom 26. November 1986 - 7 RAr 83/85 (https://dejure.org/1986,11730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sperrzeit - Seemann - Heuerverhältnis - Seeschiffahrt - Überbrückungsgeld - Seemannskasse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 83/85
    Ein wichtiger Grund zur Aufgabe eines Arbeitsplatzes iS des S 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Be- rücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl BSGE 51, 70, 71 : SozR H100 5 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 : SozR "100 S 119 Nr. 19; BSGE 58, 97, 100 : SozR "100 S 119 Nr. 26).
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 83/85
    Ein wichtiger Grund zur Aufgabe eines Arbeitsplatzes iS des S 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Be- rücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl BSGE 51, 70, 71 : SozR H100 5 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 : SozR "100 S 119 Nr. 19; BSGE 58, 97, 100 : SozR "100 S 119 Nr. 26).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83

    Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei - Eintritt einer Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 83/85
    Ein wichtiger Grund zur Aufgabe eines Arbeitsplatzes iS des S 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer unter Be- rücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl BSGE 51, 70, 71 : SozR H100 5 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 : SozR "100 S 119 Nr. 19; BSGE 58, 97, 100 : SozR "100 S 119 Nr. 26).
  • BSG, 15.02.1979 - 7 RAr 69/78

    Bestandskraft von Verwaltungsakten - Verfassungsmäßigkeit des AFGHStruktG

    Auszug aus BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 83/85
    Der Kläger verfolgt sein Begehren zu Recht im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage (% 54 Abs. 1, 4 SGG); denn die Beklagte hat eine Alg-Bewilligung für die streitige Zeit bisher wirksam nicht ausgesprochen, wie das LSG festgestellt hat (vgl BSGE 48, 33, 34 : SozR 4100 5 NH Nr. 19).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

    Zu Recht hat die Klägerin eine Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 4 SGG erhoben; eine Beschränkung auf eine Anfechtungsklage wäre un- zulässig gewesen, da die Beklagte für die streitige Zeit eine Alg-Bewilligung nicht ausgesprochen, sondern den Antrag wegen sperrzeitbedingten Ruhens abgelehnt hatte (vgl BSG SozR 4100 § 119 Nr. 29; BSGE 61, 158, 160 = SozR 4100 § 119 Nr. 30).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Es ist deshalb auch zu prüfen, ob dem Arbeitslosen die Aufgabe seiner Beschäftigung zu einem späteren Zeitpunkt zumutbar war (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 29 und 34).
  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

    Es ist deshalb stets zu prüfen, ob dem Arbeitslosen die Aufgabe seiner Beschäftigung zu einem späteren Zeitpunkt zumutbar war (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 29).

    Dem Arbeitslosen wird nur die Wahl des richtigen Zeitpunktes für die Aufgabe seiner Tätigkeit zugemutet; das Fehlen von Bemühungen um einen Anschlußarbeitsplatz während des Laufs der Kündigungsfrist allein führt nicht zu einer Sperrzeit (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 29 auf S 135).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 50/08

    Keine Sperrzeit für Arbeitnehmer, der durch Eigenkündigung seine Arbeitslosigkeit

    Diese Interessen können allenfalls verlangen, die Wahl des Zeitpunktes der Beendigung einer Beschäftigung als Voraussetzung für den Rentenanspruch so zu gestalten, dass eine dadurch bedingte und einen Leistungsanspruch in der Arbeitslosenversicherung auslösende Arbeitslosigkeit vermieden oder jedenfalls auf das unumgängliche Maß beschränkt wird (BSG, Urteil vom 26.11.1986 - 7 RAr 83/85 -, SozR 4100 § 119 Nr. 29).
  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. November 1986 - 7 RAr 83/85 -.

    Eine solche Rechtsauslegung ergebe sich auch aus der Entscheidung des BSG vom 26. November 1986 - 7 RAr 83/85 -.

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 127/88
    Zwar führt allein das Unterbleiben der rechtzeitigen Einschaltung der Arbeitsvermittlung nicht zu einer Sperrzeit, denn dem Arbeitslosen wird nur die Wahl des richtigen Zeitpunktes für die Aufgabe seines Arbeitsplatzes zugemutet (vgl BSG aaO; SozR 4100 § 119 Nr. 29).
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