Weitere Entscheidung unten: BSG, 30.07.1993

Rechtsprechung
   BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92   

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https://dejure.org/1993,2572
BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92 (https://dejure.org/1993,2572)
BSG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 7 RAr 86/92 (https://dejure.org/1993,2572)
BSG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 7 RAr 86/92 (https://dejure.org/1993,2572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte - Auflage - Bundesanstalt für Arbeit - Arbeitstrainingsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 32 Abs. 1, 2, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 187
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92
    Der Sinn der Auflage besteht hiernach darin, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung, dh ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen aufzuerlegen, das sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1).
  • Drs-Bund, 03.11.1989 - BT-Drs 11/5529
    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92
    Sicherlich müssen die Werkstätten einen Teil der erzielten Einnahmen zur Deckung des Aufwandes der Sozialhilfeträger wieder einsetzen; zum Teil bemessen Sozialhilfeträger die Pflegesätze von vornherein so niedrig, daß die WfB zusätzliche Erträge erwirtschaften muß, um kostendeckend zu arbeiten (BT-Drucks 11/5529 S 11 ff; Lachwitz, SGb 1986, 547 ff; ders, SozSich 1987, 69 ff).
  • Drs-Bund, 25.06.1976 - BT-Drs 7/5483
    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92
    Fragen der Finanzierung können also mit der in § 55 Abs. 3 vorgesehenen Rechtsverordnung nicht gelöst werden" (BT-Drucks 7/5483 S 2).
  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77

    Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92
    Hiermit stimmt überein, daß § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V und § 1 S 1 Nr. 2 Buchst a SGB VI die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung allein an die Tätigkeit in einer anerkannten WfB knüpfen und es insoweit unerheblich ist, in welchem Umfang Entgelt erzielt wird (Kasseler Komm, Sozialversicherungsrecht, Stand August 1992, Bd I, § 5 SGB V Rz 77; vgl auch BSGE 46, 244, 246 = SozR 4100 § 168 Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 4797/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Arbeitsleben - Beschäftigung im

    Ein solches Leistungsminimum ist gegeben, wenn der behinderte Mensch an der Herstellung der von der WfbM vertriebenen Waren und Dienstleistungen durch nützliche Arbeit beteiligt werden kann, ohne dass es auf ein wirtschaftliches Verhältnis von Personalaufwand und Arbeitsergebnis im Sinne betriebswirtschaftlicher Erwägungen ankommt (BSGE 72, 187, 192 f. = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 ; BSGE 76, 178, 183 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7).
  • BGH, 16.06.2015 - VI ZR 416/14

    Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im

    Die Einbeziehung behinderter Menschen in die Rentenversicherungspflicht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI knüpft - ebenso wie die frühere Vorschrift des § 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 (BGBl. I S. 1061, SVBehindertenG) und entsprechend den Parallelvorschriften in § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V und § 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII - unabhängig von der Leistungsfähigkeit, vom Maß der erbrachten Leistung und von der Erzielung eines Entgelts allein an die Tatsache der Tätigkeit in einer anerkannten Werkstatt an (vgl. BSGE 72, 187, 193; zu § 1 SVBehindertenG vgl. BSGE 62, 149, 151 ff.; BSG, SozR 5085 § 1 Nr. 2 S. 3 ff.; SozR 4100 § 58 Nr. 14 S. 23).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93

    Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich

    Eine positive Prognose ist gerechtfertigt, wenn davon auszugehen ist, daß der Kläger nach der Teilnahme an der Förderung irgendwie am Arbeitsablauf der Werkstatt mitwirken, dh durch nützliche Arbeit beteiligt werden kann, ohne sich oder andere zu gefährden (BSG SozR 4100 § 48 Nr. 14; BSGE 72, 187, 192 f = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsverbot - Hinterlegung eines rückzahlbaren

    Mit der getroffenen Regelung verfolgt die Beklagte den typischerweise mit der Auflage verbundenen Zweck, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung aufzuerlegen, die sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; BSGE 72, 187, 189 = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 24/93

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage -

    Eine positive Prognose ist gerechtfertigt, wenn davon auszugehen ist, daß der Kläger nach der Teilnahme an der Förderung irgendwie am Arbeitsablauf der Werkstatt mitwirken, dh durch nützliche Arbeit beteiligt werden kann, ohne sich oder andere zu gefährden (BSG SozR 4100 § 48 Nr. 14; BSGE 72, 187, 192 f = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95

    Regelungslücke des § 11 Abs. 3 S. 2 und 3 BKGG hinsichtlich vorläufiger

    Damit ist dem Erfordernis des § 32 Abs. 1 SGB X Genüge getan (vgl BSGE 63, 107 = SozR 1300 § 47 Nr. 2; BSG SozR 3-3870 § 54 Nr. 1; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, 1996, § 32 RdNr 7).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Mit der getroffenen Regelung verfolgt die Beklagte den typischerweise mit der Auflage verbundenen Zweck, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung aufzuerlegen, die sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; BSGE 72, 187, 189 = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
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Rechtsprechung
   BSG, 30.07.1993 - 7 RAr 86/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3598
BSG, 30.07.1993 - 7 RAr 86/92 (https://dejure.org/1993,3598)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1993 - 7 RAr 86/92 (https://dejure.org/1993,3598)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1993 - 7 RAr 86/92 (https://dejure.org/1993,3598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behindertenwerkstatt - Auflage der Bundesanstalt für Arbeit - Höhe des Arbeitsentgelts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1993, 517
  • AnwBl 1993, 641
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus BSG, 30.07.1993 - 7 RAr 86/92
    Demgegenüber hat er den Antrag des Trägers einer beruflichen Bildungsmaßnahme, der gegen die BA wegen Förderung der von ihm veranstalteten Lehrgänge einen Rechtsstreit führte, mit der Begründung abgelehnt, der Maßnahmeträger sei nicht als Arbeitgeber iS des § 116 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BRAGebO, sondern als Unternehmer aufgetreten (BSG vom 20. Juni 1978 - 7 RAr 17/76 - DBlR Nr. 2352 zu § 193 SGG).

    Für die Anwendung des § 116 Abs. 2 BRAGebO ist zu beachten, daß es sich um eine Ausnahmevorschrift handelt, die einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich ist (BSG vom 20. Juni 1978 - 7 RAr 17/76 - DBlR Nr. 2352 zu § 193 SGG; BSG vom 27. Mai 1981 - 12 RK 63/79 - DBlR Nr. 2679 zu SonstRecht § 116 BRAGO; vgl auch LSG Schleswig-Holstein; MDR 1980, 1052; LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt 1992, 522).

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59

    Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer

    Auszug aus BSG, 30.07.1993 - 7 RAr 86/92
    Arbeitgeber ist nach dem allgemeinen und juristischen Sprachgebrauch derjenige, dem die Verfügungsmacht über die Arbeitskraft eines oder mehrerer Arbeitnehmer zusteht (BSGE 17, 273, 176 = SozR RVO § 633 aF Bl Aa 2 Nr. 6).
  • BSG, 27.05.1981 - 12 RK 63/79

    Beitragspflicht eines Dritten - Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten - BfA und

    Auszug aus BSG, 30.07.1993 - 7 RAr 86/92
    Für die Anwendung des § 116 Abs. 2 BRAGebO ist zu beachten, daß es sich um eine Ausnahmevorschrift handelt, die einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich ist (BSG vom 20. Juni 1978 - 7 RAr 17/76 - DBlR Nr. 2352 zu § 193 SGG; BSG vom 27. Mai 1981 - 12 RK 63/79 - DBlR Nr. 2679 zu SonstRecht § 116 BRAGO; vgl auch LSG Schleswig-Holstein; MDR 1980, 1052; LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt 1992, 522).
  • BSG, 08.02.1999 - B 3 KR 10/98 R

    Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in Streitigkeiten um die

    Auch die Rechtsprechung hat § 116 Abs. 2 BRAGebO stets als Ausnahmevorschrift angesehen (BSG, Beschlüsse vom 20. Juni 1978, 7 RAr 17/76, DBIR NR 2352 zu § 193 SGG, und 30. Juli 1993, 7 RAr 86/92, SozR 3-1930 § 116 Nr. 5, sowie vom 27. Mai 1981, 12 RK 63/79, DBIR Nr. 2679 zu SonstRecht § 116 BRAGO; außerdem: LSG Schleswig-Holstein, MDR 1980, 1052; LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt 1992, 522), und damit auch eine erweiternde Auslegung auf Fallgestaltungen, in denen es in gleicher Weise wie bei den ausdrücklich aufgeführten Ausnahmen an einer sozialen Schutzbedürftigkeit der Verfahrensbeteiligten fehlt, stets abgelehnt.

    So genügt es für die Anwendung des § 116 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BRAGebO nicht, daß einer der Beteiligten des Rechtsstreits Arbeitgeber ist (BSG, Beschlüsse vom 20. Juni 1978 und 30. Juli 1993, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03

    Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer

    Unter einem Arbeitgeber im Sinne der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird derjenige verstanden, dem die Verfügungsbefugnis über die Arbeitskraft eines oder mehrere Arbeitnehmer zusteht (BSG, Beschluss vom 30.07.1993, 7 RAr 86/92, SozR 3-1930 § 116 Nr. 5 m.w.N.).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen

    Dem läßt sich nicht mit dem Argument begegnen, eine WfB sei - von ihrer gesetzlichen Zielsetzung her - eine Einrichtung zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben (§ 54 Abs. 1 SchwbG); ihre Aufgabe liege - im Unterschied zu einem Betrieb im herkömmlichen Sinne - darin, der unterschiedlichen Art der Behinderung und ihren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Bildung besonderer Gruppen im Arbeitstrainings- und Arbeitsbereich, Rechnung zu tragen (§ 1 Abs. 2 SchwbWV); deshalb sei zB die Klage einer WfB gegen eine Auflage der BA, die die Höhe des an Behinderte im Arbeitsbereich zu zahlenden Arbeitsentgelts betrifft, keine Streitigkeit zwischen Arbeitgebern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts iS des § 116 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGebO), so daß eine Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren nach Gegenstandswert nicht erfolgen dürfe (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 5).
  • LSG Niedersachsen, 29.06.2000 - L 4 B 97/00

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes nach der

    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine Ausnahmevorschrift (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 5).
  • LSG Bayern, 18.10.2000 - L 10 B 185/00

    Ermittlung des Streitwerts aufgrund einer Schätzung - Richtsatzsammlungen des

    Erforderlich ist vielmehr, dass ihn die Streitigkeit gerade in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber betrifft (vgl BSG Beschluss vom 12.07.1994 - 7 RAr 44/93; BSG in SozR 3-1930 § 116 Nr. 5).
  • LSG Hessen, 21.06.2000 - L 14 P 74/00

    Arbeitgeber iS des § 116 Abs 2 S 1 Nr 3 BRAGebO - Personengesellschaft des

    Auch für die Anwendung des § 116 Abs. 2 Nr. 3 BRAGO kommt es deshalb entscheidend darauf an, dass ein Beteiligter den Rechtsstreit in eben "der Eigenschaft als Arbeitgeber" führt (BSG, Beschluss vom 30. Juli 1993 -- 7 RAr 86/92 --, SozR 3-1930 § 116 Nr. 5).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 34/96

    Lehrgang für Gruppenleiter - Bundesanstalt für Arbeit will Kosten nicht

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  • LSG Bayern, 13.02.2003 - L 11 AL 288/00

    Erstattung von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes für erfolgreiches

    Folgend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) geht das BayLSG davon aus, dass eine Arbeitgeberstreitigkeit in diesem Sinne nur dann vorliegt, wenn die Klägerin gerade in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin den Rechtsstreit betreibt (vgl BSG, Beschluss vom 12.07.1974 - 7 RAr 44/93; BSG in SozR 3-1930 § 116 Nr. 5 und 10; BSG vom 13.12.2000 - B 7 AL 58/99 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2000 - L 10 U 2648/00 W-B

    Berechnung der Rechtsanwaltsgebühr im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Berechnung seiner Gebühren nach dem Gegenstandswert kommt nur in den in § 116 Abs. 2 BRAGO vorgesehenen Fällen in Betracht (Bundessozialgericht, Beschluss vom 30. Juli 1993, Az. 7 RAr 86/92, in SozR 3-1930 § 116 BRAGO , Nr. 5 ).
  • LSG Bayern, 19.02.2002 - L 11 AL 249/98
    Die Klägerin hat nicht fürsorglich für ihre Arbeitnehmer Anträge auf Arbeitserlaubnisse gestellt, sondern eigene typische Arbeitgeberinteressen verfolgt (zur Abgrenzung: BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 5).
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