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   BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85   

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BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85 (https://dejure.org/1987,6638)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1987 - 7 RAr 90/85 (https://dejure.org/1987,6638)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 7 RAr 90/85 (https://dejure.org/1987,6638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Rechtsfolgenbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 289
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81

    Sperrzeit; Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85
    zur Rechtslage vor dem 1. Januar BSGE 109 : SozR 4100 5 119 Nr. 8; zur Rechtslage seit 1. Januar 1982 ebenfalls offengelassen in BSGE 54, 41, 43 : SozR ü100 % 119 Nr. 20).
  • BSG, 31.05.1978 - 5 RJ 76/76

    Rentenbescheid - Bindungswirkung - Umfang - Rentenhöhe - Veränderung - Absehen

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85
    Diese Rechtsauffassung begegnet Bedenken, weil Bindungswirkung iS des 5 77 SGG nur für den Entscheidungssatz des Verwaltungsaktes eintreten kann, nicht aber für dessen Gründe (vgl BSGE 46, 236, 237 : SozR 1500 % 77 Nr. 29; BSG SozR 1500 $ 77 Nr. 56, jeweils mwN).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85
    Der Senat hat schon früher aus dieser Rechtsentwicklung gefolgert, daß es Ziel dieser Regelung war, den Verlust des Alg- oder Alhi-Anspruchs nur nach Entstehen des konkreten Anspruchs und nach einer Belehrung über die Rechtsfolgen zu ermöglichen (BSGE 47, 101, 103, 105 : SozR 4100 3 119 Nr. 5).
  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85
    Das Risiko der Unwissenheit über die Folgen bestimmten Verhaltens iS des 5 119 Abs. 3 AFG besteht zwar nicht bei der Ablehnung von Arbeitsangeboten des Arbeitsamtes während fortbestehender Arbeitslosigkeit; denn in diesen Fällen ist das Arbeitsamt schon nach 5 119 Abs. 1 Nr. 2 AFG ausdrücklich zu einer jeweils konkreten Rechtsfolgenbelehrung verpflichtet, die im gegebenen Falle auch die Konsequenzen nach 8 119 Abs. 3 AFG umfassen muß, um dessen Rechtsfolgen auszulösen (BSGE 97, 101, 105 : SozR A100 % 119 Nr. 5; BSGE 53, 13, 15 : SozR 4100 % 119 Nr. 18).
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Es ist Zweck des Erfordernisses der Rechtsfolgenbelehrung, dem Arbeitslosen die sich aus seinem Verhalten ergebenden Konsequenzen vor Augen zu führen und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen (BSGE 61, 289, 293 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).

    Vielmehr liegt eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nur vor, wenn sie konkret, richtig und vollständig ist und dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutert, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen aus dem versicherungswidrigen Verhalten resultieren (vgl zur Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung BSGE 53, 13, 15 = SozR 4100 § 119 Nr. 18; BSGE 61, 289, 294 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Diese strengen Anforderungen ergeben sich aus der Funktion der Rechtsfolgenbelehrung, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hinreichend über die gravierenden Folgen des § 31 Abs. 1 SGB II (Absenkung der für ihn maßgebenden Regelleistung um 30 % und Wegfall des Zuschlags nach § 24 SGB II) zu informieren und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen (vgl BSG, Urteil vom 10.12.1981 - 7 RAr 24/81 = SozR 4100 § 119 Nr. 18 S 87; BSG, Urteil vom 13.5. 1987 - 7 RAr 90/85, BSGE 61, 289, 293 = SozR 4100 § 119 Nr. 31).
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 17/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeitzeitdauer - wiederholtes

    § 161 Abs. 1 Nr. 2 SGB III entspricht § 147 Abs. 1 Nr. 2 SGB III in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung und geht zurück auf § 119 Abs. 3 AFG, wonach ebenfalls ein schriftlicher Bescheid über eine erste Sperrzeit erforderlich war, wenn der Anspruch auf Alg wegen einer erneuten Sperrzeit erlöschen sollte (im Einzelnen zur Rechtsentwicklung Voelzke in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 453; vgl auch BSG vom 13.5.1987 - 7 RAr 90/85 - BSGE 61, 289, 292 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 31 S 150 ff, juris RdNr 21 ff) .
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