Rechtsprechung
LG Hagen, 12.12.2012 - 7 S 100/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen Abwürgen des Motors
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung eines schuldhaften Verursachungsbeitrags von 25 % i. R. der Bildung einer Haftungsquote nach einem Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Wer abwürgt, der haftet mit
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid - 95 C 76/12
- LG Hagen, 12.12.2012 - 7 S 100/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 31.03.2009 - 42 O 41/09
Auszug aus LG Hagen, 12.12.2012 - 7 S 100/12
Die von der Berufung zitierte Entscheidung des Kammergerichts Berlin (vgl. Urt. v. 31.03.2009 - Az. 42 O 41/09, Schaden-Praxis 2010, 70) ist auf den vorliegenden Fall nicht eins zu eins übertragbar. - LG Mönchengladbach, 28.04.2009 - 5 S 159/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus Parkbuchten ausparkenden …
Auszug aus LG Hagen, 12.12.2012 - 7 S 100/12
Die von der Berufung zitierte Entscheidung des Kammergerichts Berlin (vgl. Urt. v. 31.03.2009 - Az. 42 O 41/09, Schaden-Praxis 2010, 70) ist auf den vorliegenden Fall nicht eins zu eins übertragbar.
- AG Nordhorn, 03.07.2013 - 3 C 385/13
Zur Haftung bei einem Auffahrunfall bei Abwürgen des vorausfahrenden Fahrzeugs …
Hierin kann zwar kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO in der Form eines Abbremsens ohne zwingenden Grund gesehen werden, wohl aber ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO, da die Beklagte durch dieses Fehlverhalten des als Zeugen benannten M. mehr als unvermeidbar behindert wurde (vergl. auch LG Hagen, Beschluss v. 12.12.2012 -7 S 100/12- bei: Juris; OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.10.2003 -I 1 U 28/02- bei: Juris). - AG Frankenthal, 07.09.2017 - 3a C 140/17
Haftung bei Auffahrunfall: Haftungsverteilung bei Liegenbleiben des …
21 Kommt es beim Anfahren nach dem Umschalten der Verkehrsampel auf Grünlicht zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende den Motor des schon rollenden Fahrzeugs aufgrund eines Fahrfehlers "abwürgt" oder der Motor aufgrund eines anderen Umstandes aus geht, ist eine Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 % gerechtfertigt (LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 12.12.2012 - 7 S 100/12 , AG Menden, Urteil vom 12.07.1995 - 4 C 165/95; BGH, Urteil vom 09.01.1959 - VI ZR 202/57 jeweils m.w.N.), da das durch das Abwürgen/Ausgehen des Motors herbeigeführte ruckartige Anhalten des vorausfahrenden Pkw's ohne zwingenden Grund und wegen des Nichtaufleuchtens der Bremslichter zudem ohne deutlich erkennbare Warnung für den nachfolgenden Fahrzeugführer erfolgte. - AG Frankfurt/Oder, 04.01.2018 - 26 C 519/17 In aller Regel bezeichnet diese Rechtsprechung das Abwürgen eines Motors als Pflichtverletzung im Straßenverkehrs gemäß § 1 StVO, die zur Haftungsteilung - meist 75 % zu 25 % - führt (Amtsgericht Nordhorn, Az.: 3 C 385/13; Landgericht Nürnberg 2 S 2609/89; Amtsgericht Chemnitz 12 C 226/01; Amtsgericht Menden 4 C 165/95; Landgericht Hagen 7 S 100/12).