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   VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 7 S 1162/01   

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https://dejure.org/2003,4192
VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 7 S 1162/01 (https://dejure.org/2003,4192)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.2003 - 7 S 1162/01 (https://dejure.org/2003,4192)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 2003 - 7 S 1162/01 (https://dejure.org/2003,4192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Form der pauschalierten Bekleidungshilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Bekleidungshilfe als Geldleistung; Ausgabe von Gutscheinen zur Einlösung bei einem bestimmten Kleidershop; Einschränkung der Dispositionsfreiheit der Sozialhilfempfänger; Ermessensfehlerhafte Form der Sozialhilfegewährung; Pauschalierung der ...

  • Judicialis

    BSHG § 3 Abs. 2 Satz 1; ; BSHG § 3 Abs. 2 Satz 3; ; BSHG § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe einschließlich Landesblindenhilfe - Bekleidungshilfe, Geldleistung, Pauschalierung, Sachleistung, Wünsche des Hilfeempfängers

  • rechtsportal.de

    Sozialhilfe einschließlich Landesblindenhilfe - Bekleidungshilfe, Geldleistung, Pauschalierung, Sachleistung, Wünsche des Hilfeempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 742 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 7 S 2308/97

    Hilfe zum Lebensunterhalt: Geldleistung - Sachleistung - Wertgutscheine bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 7 S 1162/01
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG (Urt. vom 14.03.1991 - 5 C 70/86 - NJW 1991, 2305 = NDV 1991, 260) und des erkennenden Senats (Beschl. vom 23.06.1998 - 7 S 2308/97 - VBlBW 1999, 34).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 7 S 1162/01
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG (Urt. vom 14.03.1991 - 5 C 70/86 - NJW 1991, 2305 = NDV 1991, 260) und des erkennenden Senats (Beschl. vom 23.06.1998 - 7 S 2308/97 - VBlBW 1999, 34).
  • BVerwG, 02.09.2004 - 5 B 30.04

    Auswahlermessen des Sozialhilfeträgers im Hinblick auf Hilfealternativen -

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Gründen seines Beschlusses auf sein in einem Parallelverfahren ergangenes Urteil vom 3. November 2003 - 7 S 1162/01 - verwiesen; dort ist er im Zusammenhang mit seinen Erwägungen zu entstehenden Mehrkosten (§ 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG) "nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und des vom Verwaltungsgericht (in der vorliegenden Sache) durchgeführten Augenscheins" zu der Feststellung gelangt, dass "eine durchgängige Versorgung mit 'Amtspreisartikeln' nicht sichergestellt" und "der objektive Bekleidungsbedarf der Hilfeempfänger - insgesamt gesehen - durch das Verfahren des Beklagten nicht gedeckt werden" kann (S. 16 des Berufungsurteils in der Sache 7 S 1162/01).

    Dass das Berufungsgericht die ihm in dem Verfahren 7 S 1162/01 vorgelegten Untersuchungsberichte des Ingenieurbüros für Textilprüfungen vom 9. November 1998 und 25. Mai 1999 (auch) in dem vorliegenden Verfahren keiner Beweiswürdigung unterzogen hat, lässt nicht darauf schließen, dass das Gericht diese Berichte entgegen dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidung erwogen hat.

    Im Tatbestand des Berufungsurteils jenes Verfahrens (S. 6 Mitte des Urteils vom 3. November 2003 - 7 S 1162/01 -) sind diese Erkenntnismittel ausdrücklich erwähnt.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die angegriffene Berufungsentscheidung auf sein Urteil vom 3. November 2003 gestützt, dem tatsächliche Feststellungen unter Bezugnahme auf die vom Verwaltungsgericht in der vorliegenden Sache vorgenommene Augenscheinseinnahme zugrunde liegen, deren protokolliertes Ergebnis in das Berufungsverfahren 7 S 1162/01 durch Verlesung einzuführen das Berufungsgericht aufgrund entsprechenden Verzichts der Beteiligten (s. S. 2 Mitte der Sitzungsniederschrift über die Berufungsverhandlung vom 3. November 2003) unterlassen durfte.

    Stattdessen hat der Beklagte in Kenntnis des Urteils vom 3. November 2003 seinen unter dem 27. November 2003 "im Hinblick auf die mündliche Verhandlung (in dem Verfahren 7 S 1162/01) am 3. November 2003" erklärten Verzicht auf mündliche Verhandlung in vorliegender Sache aufrechterhalten.

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2005 - 12 LC 165/04

    Antrag eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung einer einmaligen Leistung zur

    Der Sozialhilfeträger ist deshalb auch durch die von ihm zu achtende Menschenwürde der Hilfeempfänger grundsätzlich nicht gehindert, diese - nicht zuletzt aus Gründen der Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Haushaltsmitteln - auf zumutbare Sachleistungen zu verweisen; dies gilt auch im Hinblick auf Oberbekleidung und Bettwäsche (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.3.1994 - 6 S 1591/92 -, FEVS 45, 258, 260; Urt. v. 3.11.2003 - 7 S 1162/01 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.9.2000 - 12 A 1192/00 -, FEVS 52, 109 ff., W. Schellhorn/ H. Schellhorn, a.a.O., § 12 Rn. 52, jeweils unter Berufung auf: BVerwG, Urt. v. 14.3.1991, a.a.O. - gebrauchte Matratze als Sachleistung -).

    Auch können, wie der Beklagte überzeugend dargelegt hat, die Hilfeempfänger und mit ihnen die Kläger die Kleiderkammer in zumutbarer Weise erreichen (vgl. zu einer Fallgestaltung, in der dies nicht gegeben war: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 3.11.2003 - 7 S 1162/01-).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2004 - 3 M 436/03

    Sozialhilfe, Rechtsschutz, vorläufiger, Beschwerdeverfahren, Streitgegenstand,

    Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich auch als zulässig zu betrachten, wenn der Träger der Sozialhilfe in Orientierung an entsprechenden Erfahrungswerten eine Pauschalierung der Leistungen für Bekleidung vornimmt, wobei es sich auch dann nicht um laufende, sondern um einmalige Leistungen im Sinne von § 21 Abs. 1a Nr. 1 BSHG handelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.12.1993 - 6 S 551/93 -, juris; Urt. v. 03.11.2003 - 7 S 1162/01 -, juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 31.07.2001 - 12 A 11032/01 -, FEVS 53, 178; Mergler/Zink, BSHG, Stand: 2003, § 12 Rn. 26 m. w. N.).
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