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   OVG Berlin, 26.06.1996 - 7 S 144.96   

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https://dejure.org/1996,8685
OVG Berlin, 26.06.1996 - 7 S 144.96 (https://dejure.org/1996,8685)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.06.1996 - 7 S 144.96 (https://dejure.org/1996,8685)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 7 S 144.96 (https://dejure.org/1996,8685)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenhaus; Krankenhausplan; Aufnahme; Bedarfslage; Herzoperation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 41
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Düsseldorf, 21.06.2013 - 13 K 5565/12

    Genehmigung einer krankenhausrechtlichen Schiedsstellenvereinbarung in Bezug auf

    Ebenso im Ergebnis Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 26. Juni 1996 - 7 S 144.96 -, juris, Rdn. 17, das die Leistungsfähigkeit auch bei der Heranziehung von Ärzten aufgrund von Honorarverträgen mit der Begründung bejaht, maßgeblich sei allein der Umstand, dass die medizinisch notwendige (dort herzchirurgische) Versorgung der Patienten gewährleistet sei; wie hier auch Sozialgericht Fulda, Urteil vom 19. Januar 2010 - S 4 KR 495/06 -, juris, Rdn. 41 f., 50.
  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 1629/09

    Implantationen von Defibrillatoren im Erlösbudget berücksichtigungsfähig

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden soll, wird ebenfalls die Leistungsfähigkeit abgeprüft - § 1 Abs. 1 KHG - und bejaht unabhängig davon, ob der Krankenhausträger für die notwendige Versorgung fest angestellte Ärzte oder aufgrund von Honorarverträgen tätige Ärzte beschäftigt (OVG Berlin, Beschl. v. 26.06.1996 - 7 S 144/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 41 f.; zustimmend Thomae, Krankenhausplanungsrecht, 2006, S. 82).
  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 3146/08

    Arzt; Auftrag; Budget; Eingriff; Erlös; Erlösbudget; Honorararztvertragsmodell;

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden soll, wird ebenfalls die Leistungsfähigkeit abgeprüft - § 1 Abs. 1 KHG - und bejaht unabhängig davon, ob der Krankenhausträger für die notwendige Versorgung fest angestellte Ärzte oder aufgrund von Honorarverträgen tätige Ärzte beschäftigt (OVG Berlin, Beschl. v. 26.06.1996 - 7 S 144/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 41 f.; zustimmend Thomae, Krankenhausplanungsrecht, 2006, S. 82).
  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 3161/08

    Abrechnung; Arzt; Auftrag; Bestandteil; Budget; Eingriff; Erlös;

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden soll, wird ebenfalls die Leistungsfähigkeit abgeprüft - § 1 Abs. 1 KHG - und bejaht unabhängig davon, ob der Krankenhausträger für die notwendige Versorgung fest angestellte Ärzte oder aufgrund von Honorarverträgen tätige Ärzte beschäftigt (OVG Berlin, Beschl. v. 26.06.1996 - 7 S 144/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 41 f.; zustimmend Thomae, Krankenhausplanungsrecht, 2006, S. 82).
  • VG Saarlouis, 20.10.2011 - 5 L 510/11

    Anfechtung einer Nutzungsuntersagung (VR050); aufschiebende Wirkung; Versiegelung

    OVG Lüneburg, Urteil vom 21.06.2011 - 11 LC 348/10 -, ZfWG 2011, 349; OVG Berlin, Beschluss vom 14.05.1997 - 2 S 6.97 -, NVwZ-RR 1998, 41; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.08.1995 - 1 M 63/95 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.07.1994, - 3 M 12/94 -, DÖV 1996, 81 = NVwZ 1996, 488; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.1993 - 10 B 360/93 -, BauR 1994, 233 = BRS 55 Nr. 207 = NuR 1995, 89.
  • VG Köln, 31.03.2000 - 9 L 1957/99

    Anforderungen an die Durchsetzung des Anspruchs einer Trägerin einer staatlich

    Auch mit diesem eingeschränkten Begehren wird aber die Hauptsache teilweise vorweggenommen so auch OVG Berlin, Beschluss vom 26. Juni 1996, NVwZ-RR 1998, 41).
  • VG Hannover, 22.07.2010 - 7 A 1052/09

    Abrechnung; Arzt; Auftrag; Bestandteil; Budget; Eingriff; Erlös;

    Im Rahmen der Prüfung, ob ein Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen werden soll, wird ebenfalls die Leistungsfähigkeit abgeprüft - § 1 Abs. 1 KHG - und bejaht unabhängig davon, ob der Krankenhausträger für die notwendige Versorgung fest angestellte Ärzte oder aufgrund von Honorarverträgen tätige Ärzte beschäftigt (OVG Berlin, Beschl. v. 26.06.1996 - 7 S 144/96 -, NVwZ-RR 1998, S. 41 f.; zustimmend Thomae, Krankenhausplanungsrecht, 2006, S. 82).
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