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   LG Hamburg, 13.07.1989 - 7 S 185/88   

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LG Hamburg, 13.07.1989 - 7 S 185/88 (https://dejure.org/1989,9847)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.1989 - 7 S 185/88 (https://dejure.org/1989,9847)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 7 S 185/88 (https://dejure.org/1989,9847)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Daher ist für die Dachrinnenreinigung zu unterscheiden, ob sie in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muß, etwa weil das fragliche Gebäude von einem hohen Baumbestand umgeben ist, oder ob eine einmalige Maßnahme aus bestimmtem Anlaß vorliegt oder gar eine bereits eingetretene Verstopfung beseitigt werden soll (so Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO Rdnr. 217; ebenso LG Hamburg WuM 1989, 640 und Beuermann, Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 3. Aufl., § 4 MHG Rdnr. 37; vgl. auch Sternel Mietrecht III Rdnr. 356; a.A. LG Berlin GE 1994, 1381 und GE 1999, 1428 sowie Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 49).
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Daher ist für die Dachrinnenreinigung zu unterscheiden, ob sie in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muß, etwa weil das fragliche Gebäude von einem hohen Baumbestand umgeben ist, oder ob eine einmalige Maßnahme aus bestimmten Anlaß vorliegt oder gar eine bereits eingetretene Verstopfung beseitigt werden soll (so Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO Rdnr. 217; ebenso LG Hamburg, WuM 1989, 640 und Beuermann, Miete und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 3. Aufl., § 4 MHG Rdnr. 37; vgl. auch Sternel, Mietrecht, III Rdnr. 356; a.A. LG Berlin, GE 1994, 1381 und GE 1999, 1428, sowie Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 49).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Ob Ziff. 11 der Anlage 2 oder § 2 Nr. 10 BetrKV - wie die Klägerin meint - auch im hier vorliegenden Fall der Einzelvermietung die die Kosten der Parkplatzreinigung erfassen, ist zweifelhaft (verneinend etwa LG Hamburg, Urteil vom 13.7.1989 - 7 S 185/88), bedarf aber keiner Entscheidung, weil die Mietvertragsparteien insoweit in der als Anlage K 13 vorgelegten und dem Mietvertrag vom 29.9.2005 als Anlage 6 beigefügten Urkunde eine gesonderte Abrede getroffen haben (Bl. 138 GA).
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   OLG Hamburg, 13.07.1989 - 7 S 185/88   

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    II. BV Anl. 3 zu § 27
    Positionen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Bergheim, 04.02.1977 - 3 C 528/76

    Umlagefähigkeit der in einer Nebenkostenabrechnung zu einem Mietvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.1989 - 7 S 185/88
    Dann ist es auch gerechtfertigt, wenn die Reparaturkosten mit berücksichtigt werden können, zumal auch bei einer - zulässigen und kostenmäßig umlagefähigen - Beauftragung von Fremdfirmen die normalen Reparaturkosten in deren Kalkulation und somit auch in deren Preisen einfließt (so im Ergebnis auch AG Bergheim, WuM 1985, 369; Fischer-Dieskau/Schwender, § 27 II. BV , Anm. 11).
  • VG Köln, 29.08.1985 - 16 K 5049/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.1989 - 7 S 185/88
    Bei der Anschaffung von Gartengeräten handelt es sich nicht um Betriebskosten, sondern um Baukosten im Sinne von Nr. 11 5 der Anlage 1 zu § 5 Abs. 5 der II. BV (Schmidt-Futterer/Blank, C 343 und C 355; im Ergebnis auch LG Hamburg, WuM 1985, 390; Fischer-Dieskau/Schwender, § 27 II. BV , Anm. 11; Sternel, III 350).
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