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   VGH Baden-Württemberg, 10.09.2002 - 7 S 1890/01   

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https://dejure.org/2002,6602
VGH Baden-Württemberg, 10.09.2002 - 7 S 1890/01 (https://dejure.org/2002,6602)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.09.2002 - 7 S 1890/01 (https://dejure.org/2002,6602)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. September 2002 - 7 S 1890/01 (https://dejure.org/2002,6602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Postulationsfähigkeit von Verbandsvertretern im sozialhilferechtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungserfordernis für Antrag auf Zulassung der Berufung; Postulationsfähigkeit für Angelegenheit der Kriegsopferfürsorge und des Schwerbehindertenrechts; Postulationsfähigkeit für Rechtsstreitigkeiten über laufende Hilfe zum Lebensunterhalt; Vertretungsbefugnis von ...

  • Judicialis

    VwGO § 67 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 1 Satz 4
    Vertreter - Vertretungszwang, Postulationsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    VwGO § 67 Abs. 1 Satz 4
    Vertreter - Vertretungszwang, Postulationsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 315
  • FamRZ 2002, 1751 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 1751 RdLH 2003, 77 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 12.02.1999 - 4 Bf 104/98

    Zusammenhang SchwbG-BSHG, Vertretungsbefugnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2002 - 7 S 1890/01
    Zwar ist die Vertretungsbefugnis von Mitgliedern und Angestellten der Verbände und Vereinigungen von Behinderten nicht auf die Prozessvertretung in Angelegenheiten beschränkt, die behindertenspezifische Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz betreffen, mit der Folge, dass eine Vertretung in Verfahren um die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß §§ 11 f. BSHG bereits von vornherein unzulässig wäre (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.2.1999 - 4 Bf 104/98 -, NDV-RD 1999, 77).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1998 - 7 S 2091/98

    Vertretungszwang nach VwGO § 67 Abs 1 S 4

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2002 - 7 S 1890/01
    Die Vertretungsbefugnis von Mitgliedern und Angestellten der Verbände und Vereinigungen von Behinderten nach § 67 Abs. 1 Satz 4 VwGO erstreckt sich nur dann auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt betreffende Rechtsstreitigkeiten, wenn der geltend gemachte Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt insofern mit der Schwerbehinderteneigenschaft des Hilfesuchenden in Zusammenhang steht, als dieser gerade wegen seiner Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht in vollem Umfang aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten kann (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 21.9.1998 - 7 S 2091/98 -).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.09.2002 - 7 S 1890/01
    Ein Gericht verletzt die Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweisaufnahme absieht, die eine sachkundig vertretene Partei - wie vorliegend - nicht beantragt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.11.2001 - 9 B 50.01 -, Bay. VBl. 2002, 343 m.N.).
  • VGH Hessen, 14.01.2020 - 7 A 1948/14

    Vertretungsbefugnis des VdK

    Auch die Tatsache, dass der Kläger mit Bescheid des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Gießen vom 4. Januar 2013 mit dem Hinweis, dass die Anerkennungsvoraussetzungen bereits seit Februar 2007 vorlägen, als schwerbehindert anerkannt wurde (vgl. Bl. 2 der Gerichtsakte), stellt einen Zusammenhang zwischen dem hier vorliegenden schulrechtlichen Streit und seiner Schwerbehinderteneigenschaft nicht her (wie hier zur Vorgängerregelung des § 67 Abs. 1 Satz 4 VwGO a. F.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. September 2002 - 7 S 1890/01 -, juris, Rdnr. 4).
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