Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3545
VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02 (https://dejure.org/2003,3545)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.2003 - 7 S 1895/02 (https://dejure.org/2003,3545)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 (https://dejure.org/2003,3545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schüler-BAföG - auswärtige Unterbringung aus sozialen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderungsleistungen bei auswärtiger Unterbringung eines Schülers; Zumutbarkeit der Rückkehr in die elterliche Wohnung

  • Judicialis

    BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BAföG § 2 Abs. 1 a; ; BSHG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung: auswärtige Unterbringung; Wohnung der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schüler-Bafög - nicht immer!

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Frage, ob bei auswärtiger Unterbringung eines Schülers Anspruch auf BAföG zu gewähren ist, wenn die auswärtige Unterbringung aus schwerwiegenden sozialen Gründen erfolgt ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 230
  • DVBl 2003, 1011 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02
    Habe das BVerwG im Urteil vom 12.6.1986, BVerwGE 24, 260, noch offen gelassen, ob eine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 a BAföG (bzw. früher: § 68 Abs. 2) vorhanden sei, wenn das Wohnen des Auszubildenden bei seinen Eltern an rechtlichen Hindernissen scheitere, wie sie in Tz 12.2.6 BaföGVwV F. 1980 angeführt seien, gehe es in seinem Urteil vom 27.2.1992, NVwZ 1992, 887, davon aus, dass eine Wohnung der Eltern in diesem Verständnis nicht angenommen werden könne, wenn die Eltern/der Elternteil des Auszubildenden aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeiten hätten/habe, über ihre/seine Wohnverhältnisse frei zu bestimmen, und wenn das Wohnen des Auszubildenden bei seinen Eltern an solchen oder anderen rechtlichen Hindernissen scheitere, wie sie in Tz 12.2.6 BAföGVwV angeführt seien.

    Einen derartigen zwingenden persönlichen Grund habe das BVerwG für den Fall anerkannt, dass der Vater des Auszubildenden als maßgeblicher Elternteil nach Scheidung seiner mit der Mutter des Auszubildenden geschlossenen Ehe eine neue Ehe eingehe, die Stiefmutter des Auszubildenden dessen Aufnahme in ihre Wohnung berechtigt ablehne und dem Vater des Auszubildenden im Hinblick auf die mit der neuen Ehe verbundene Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft die Möglichkeit fehle, über seine Wohnverhältnisse frei zu entscheiden (Urt. v. 27.2.1992, aaO).

    b) Nach der Rechtsprechung des BVerwG sind unter dem Begriff "Wohnung der Eltern" im Ausbildungsförderungsrecht grundsätzlich die Räumlichkeiten zu verstehen, in denen die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, unabhängig davon, ob sie Willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen, oder ob zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern noch ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (BVerwGE 74, 260; Urt. v. 27.2.1992, NVwZ 1992, 887).

  • BVerwG, 28.04.1993 - 11 B 43.93

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02
    Einen solchen zwingenden persönlichen Grund habe das Bundesverwaltungsgericht weiterhin für den Fall anerkannt, in welchem der Lebenspartner des Elternteils des Auszubildenden, von dessen Wohnung aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte zu erreichen wäre, die Aufnahme des Auszubildenden in diese Wohnung berechtigt abgelehnt habe und dieser Elternteil aufgrund der familiären Verhältnisse - die Mutter des Auszubildenden habe mit ihrem neuen Lebenspartner und einem gemeinsamen Kind in nichtehelicher Lebensgemeinschaft gelebt - gehindert gewesen sei, über seine Wohnverhältnisse frei zu bestimmen, da eine möglichst optimale Betreuung und Erziehung des minderjährigen Kindes eine häusliche Gemeinschaft der nichtehelichen Eltern mit diesem und vor dessen Geburt auch das Zusammenleben der Eltern erfordert habe (Beschluss vom 28.4.1993, FamRZ 1993, 1378).

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das BVerwG in dem Beschluss vom 28.4.1993, FamRZ 1993, 1378, entschieden: Wohnt die Mutter des Auszubildenden, dessen Vater nicht bekannt ist, mit einem nichtehelichen Lebenspartner und einem gemeinsamen Kind in der Wohnung des Lebenspartners, so kann diese Wohnung jedenfalls dann nicht als "Wohnung der Eltern" angesehen werden, wenn der Partner die Aufnahme des Auszubildenden in die Wohnung berechtigt ablehnt.

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02
    b) Nach der Rechtsprechung des BVerwG sind unter dem Begriff "Wohnung der Eltern" im Ausbildungsförderungsrecht grundsätzlich die Räumlichkeiten zu verstehen, in denen die Eltern des Auszubildenden ihre nicht nur vorübergehende, sondern auf eine gewisse Dauer abzielende Unterkunft nehmen, unabhängig davon, ob sie Willens sowie tatsächlich und rechtlich in der Lage sind, den Auszubildenden bei sich aufzunehmen, oder ob zwischen dem Auszubildenden und seinen Eltern noch ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (BVerwGE 74, 260; Urt. v. 27.2.1992, NVwZ 1992, 887).
  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 8.65

    Verfahrensrechtliche Behandlung von wiedergutmachungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2003 - 7 S 1895/02
    Habe das BVerwG im Urteil vom 12.6.1986, BVerwGE 24, 260, noch offen gelassen, ob eine Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 a BAföG (bzw. früher: § 68 Abs. 2) vorhanden sei, wenn das Wohnen des Auszubildenden bei seinen Eltern an rechtlichen Hindernissen scheitere, wie sie in Tz 12.2.6 BaföGVwV F. 1980 angeführt seien, gehe es in seinem Urteil vom 27.2.1992, NVwZ 1992, 887, davon aus, dass eine Wohnung der Eltern in diesem Verständnis nicht angenommen werden könne, wenn die Eltern/der Elternteil des Auszubildenden aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeiten hätten/habe, über ihre/seine Wohnverhältnisse frei zu bestimmen, und wenn das Wohnen des Auszubildenden bei seinen Eltern an solchen oder anderen rechtlichen Hindernissen scheitere, wie sie in Tz 12.2.6 BAföGVwV angeführt seien.
  • VGH Bayern, 01.04.2016 - 12 CE 16.478

    Ausbildungsförderung für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen

    Denn nach ständiger Rechtsprechung stehen beengte Wohnverhältnisse ebenso wie eine nicht mehr bestehende Eltern-Kind-Bindung dem ausbildungsförderungsrechtlichen Verweis auf die Wohnungnahme bei einem Elternteil nicht entgegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 15.10.2014 - 12 B 1098/14 - juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris Rn. 35).

    Von der Möglichkeit in § 2 Abs. 1a Satz 2 BAföG, mittels Rechtsverordnung Fallgruppen zu bestimmen, bei deren Vorliegen Förderung auch dann zu leisten ist, wenn dem Auszubildenden die Wohnungnahme bei seinen Eltern "aus schwerwiegenden sozialen Gründen unzumutbar ist", hat der Verordnungsgeber bislang keinen Gebrauch gemacht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 17.9.2008 - 6 B 2.08 - juris; Niedersächsisches OVG, B.v. 28.4.2009 - 4 LB 317/08 - juris; BayVGH, B.v. 5.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.3.2013 - 12 A 2601/11 - juris Rn. 32 f. mit weiteren Nachweisen aus der Rspr.; Fischer in Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, § 2 Rn. 19).

    Die Antragstellerin muss sich daher zur Deckung des Lebensunterhalts auf die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. der Sozialhilfe verweisen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 17.2.2003 - 7 S 1895/02 - juris Rn. 47 zur Rechtslage nach dem BSHG).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 4 LB 317/08

    Anspruch eines wegen unzumutbarer schwerwiegender sozialer Gründe nicht bei

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 17. Februar 2003 (- 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409) in einem vergleichbaren Fall Folgendes zur Rechtslage ausgeführt:.
  • VG Aachen, 07.06.2010 - 5 K 2268/09

    Kein Anspruch einer allein wohnenden Schülerin auf BAföG-Leistungen

    Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409, in einem vergleichbaren Fall Folgendes zur Rechtslage ausgeführt:.

    Für sie kommt die Gewährung von Grundsicherungsleistungen gemäß §§ 19, 20 Abs. 2, 22 Abs. 1 SGB II nach den allgemeinen Voraussetzungen in Betracht, also nicht nur in Fällen besonderer Härte gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II, vgl. hierzu ausführlich: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Februar 2006 - L 9 AS 16/06 ER -, zitiert nach juris; vgl. auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08-, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, a.a.O., zur Vorläufervorschrift des § 7 Abs. 5 und 6 SGB II, nämlich § 26 BSHG.

  • VG Düsseldorf, 09.08.2010 - 19 K 2087/10

    Maßgeblichkeit der Wohnverhältnisse der Eltern i.R.d. § 2 Abs. 1a

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Regelung des § 2 Abs. 1 a BAföG und der Entstehungsgeschichte der Norm sind derartige Gründe erst dann zu berücksichtigten, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung erlassen worden ist, was bisher nicht geschehen ist, vgl. eingehend m.w.N. VGH Mannheim, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FamRZ 2004, 230, Rothe/Blanke a.a.O.

    Der Gesetzgeber durfte berücksichtigen, dass ein Ausgleich von Härten für solche Ausnahmefälle im System des gesamten sozialen Leistungsrechts gesetzlich vorgesehen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - a.a.O. -, VGH Mannheim, Urteil vom 17. Februar 2003 - a.a.O.-, Beschluss der 11. Kammer des Gerichts vom 4. April 2002 - 11 K 844/00 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2013 - 12 A 1898/11

    Bewilligung und Gewährung von Leistungen der Ausbildungsförderung für einen

    vgl. unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409, juris; auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, NJW 2009, 3670, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 20/09 -, juris; Bayer. VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2012 - 12 C 12.2665 -, juris, und vom 5. Dezember 2012 - 12 BV 11.1377 -, juris, sowie Urteil vom 26. Januar 2011 - 12 B 10.2406 -, BayVBl 2011, 474, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 2 E 1244/08 -, vom 21. Mai 2010 - 12 E 1362/09 -, vom 7. Juli 2010 - 12 E 707/10 -, vom 21. April 2011 - 12 E 474/11-, und vom 3. Februar 2012 - 12 A 1088/11 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 6 B 2.08

    Keine erweiternde Auslegungsmöglichkeit von BAföG § 2 Abs. 1 a S. 1 Nr. 1;

    Angesichts dieser Entscheidung können soziale Gründe, die ein Zusammenwohnen mit den Eltern als unzumutbar erscheinen lassen, nur nach Maßgabe der besagten Rechtsverordnung berücksichtigt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FamRZ 2004, 230).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2013 - 12 A 2601/11

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung für den Besuch der 12. Klasse

    vgl. unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409, juris; auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, NJW 2009, 3670, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 20/09 -, juris; Bayer. VGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2012 - 12 C 12.2665 -, juris, und vom 5. Dezember 2012 - 12 BV 11.1377 -, juris, sowie Urteil vom 26. Januar 2011 - 12 B 10.2406 -, BayVBl 2011, 474, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 2 E 1244/08 -, vom 21. Mai 2010 - 12 E 1362/09 -, vom 7. Juli 2010 - 12 E 707/10 -, vom 21. April 2011 - 12 E 474/11-, und vom 3. Februar 2012 - 12 A 1088/11 -.
  • VGH Bayern, 26.01.2011 - 12 B 10.2406

    Ausbildungsförderung für Besuch der 11. Klasse - elterliche Wohnung

    Die mit der Regelung des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG getroffene konzeptionelle Grundentscheidung kann mithin nach dem Willen des Gesetzgebers nur durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung beseitigt werden und ist einer allein auf Zumutbarkeitserwägungen gestützten Ausdehnung im Wege des Richterrechts nicht zugänglich (vgl. OVG SH vom 22.6.2009 Az. 2 LB 20/09; NdsOVG vom 28.4.2009 NJW 2009, 3670/3671 ff.; VGH BW vom 17.2.2003 FEVS 54, 409/412).
  • VG Köln, 05.03.2015 - 13 K 2667/14

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Besuch des Berufskollegs

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, juris, Rn. 36 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (NdsOVG), Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, juris, Rn. 31 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 19. März 2012 - 12 A 2601/11 -, juris, Rn. 7, und vom 20. März 2013 - 12 A 2601/11 -, juris, Rn. 32.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 12 A 1898/11

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung im Sinne des § 2 Abs.

    vgl. unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den Gesetzesmaterialen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2003 - 7 S 1895/02 -, FEVS 54, 409, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 LB 317/08 -, NJW 2009, 3670, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 20/09 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 2008 - 2 E 1244/08 -, vom 21. Mai 2010 - 12 E 1362/09 -, vom 7. Juli 2010 - 12 E 707/10 -, vom 21. April 2011 - 12 E 474/11-, und vom 3. Februar 2012 - 12 A 1088/11 -.
  • VG Düsseldorf, 04.05.2011 - 19 K 3002/10

    Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Hauptschule mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2601/11

    Erfolgsaussichten der Berufung bei Zweifeln an der erstinstanzlichen Entscheidung

  • SG Kassel, 08.05.2009 - S 6 AS 75/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss von Auszubildenden -

  • VG Bremen, 27.10.2005 - 1 V 2133/05
  • VG Schwerin, 26.02.2010 - 6 B 67/10

    Zum Begriff "Wohnung der Eltern" im Sinne des § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG

  • VG Münster, 28.10.2009 - 6 K 2424/08

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung zum Sozialhelfer am

  • VG Minden, 29.08.2007 - 6 K 414/07

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines

  • VG Sigmaringen, 26.01.2011 - 1 K 16/11

    Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten in Baden-Württemberg als

  • VG Oldenburg, 28.01.2005 - 13 A 107/05

    Auslegung; Bedarfssatz; Einzug; Eltern; Elternhaus; gestörte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht