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VGH Baden-Württemberg, 18.11.1985 - 7 S 1981/85 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. November 1985 - 7 S 1981/85 (https://dejure.org/1985,24762)
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Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1985 - 7 S 1981/85
- BVerwG, 14.10.1987 - 5 B 21.86
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 7 S 998/01
Auslandsausbildung: Leistungsnachweis; Fristversäumnis - Vorlage des …
Selbst wenn die Klägerin die Frist unverschuldet versäumt hätte, käme eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht, weil es sich bei der in § 48 Abs. 1 Satz 3 BAföG genannten Ausschlussfrist um eine objektive gesetzliche Regelung im Sinne einer Fiktion handelt, die unabhängig von der Frage des Verschuldens anzuwenden ist (vgl. Senatsurteil vom 18.11.1985 - 7 S 1981/85 -).Allerdings kann nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles es dem Beklagten ausnahmsweise nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Viermonatsfrist zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf das Verhalten des Beklagten zurückginge, ohne dass die Klägerin in diesem Zusammenhang ein Verschulden träfe (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.7.1959, BVerwGE 9, 89, 91; Senatsurteile vom 18.11.1985, a.a.O., und vom 18.11.1997 - 7 S 3306/95 -).
- VG Freiburg, 18.06.2012 - 6 K 1211/09
Ausländischer Studienabschluss als Erstausbildung i.S.d. § 7 Abs. 1 BaföG; …
Zwar kommt eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist selbst bei unverschuldeter Fristversäumnis nicht in Betracht, weil diese Regelung eine gesetzliche Ausschlussfrist mit einer objektiven gesetzlichen Fiktion beinhaltet, die unabhängig von der Frage des Verschuldens anzuwenden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 18.11.1985 - 7 S 1981/85 -).