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   VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 7 S 2308/97   

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https://dejure.org/1998,3522
VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 7 S 2308/97 (https://dejure.org/1998,3522)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.1998 - 7 S 2308/97 (https://dejure.org/1998,3522)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 7 S 2308/97 (https://dejure.org/1998,3522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Hilfe zum Lebensunterhalt: Geldleistung - Sachleistung - Wertgutscheine bei einmaligen Hilfen; Anschaffung von Großgeräten - Zumutbarkeit gebrauchter Geräte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 4 Abs. 2
    Sozialhilferecht: Form der einmaliger Hilfen zum Lebensunterhalt, Beschaffung von Großgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 76 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 202 (Ls.)
  • VBlBW 1999, 34
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 7 S 2308/97
    Der Sozialhilfeträger kann dem Hilfeempfänger auch ohne das Vorliegen besonderer Umstände zumutbare Sachleistungen oder Wertgutscheine gewähren (im Anschluß an BVerwG, NDV 1991, 260).

    Das BVerwG hat aber auch klargestellt, daß diese Grundsätze nicht auf die Bewilligung von einmaligen Hilfen zum Lebensunterhalt übertragen werden können (Urt. v. 14.3.1991 - 5 C 70.86 -, NDV 1991, 260 (261)).

    Was jedermann als unzumutbar erscheint und was nach den allgemeinen Lebensgewohnheiten und Lebensumständen deshalb gemieden zu werden pflegt, darf auch einem Sozialhilfeempfänger nicht zugemutet werden (BVerwG NDV 1991, 260 (261)).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.1997 - 4 M 1686/97

    Sozialhilfe; Anschaffung eines Großgerätes; Verpflichtungsschein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 7 S 2308/97
    Bei der Anschaffung von Großgeräten ist die Ausgabe von Wertgutscheinen grundsätzlich zulässig (ebenso: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.4.1997 - 4 M 1686/97 -, FEVS 48, 121 (122)).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 7 S 2308/97
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 16.1.1986 - 5 C 72.84 -, BVerwGE 72, 354 (357)), der der Senat folgt, ist bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zu beachten, daß dem erwachsenen Menschen die Möglichkeit gelassen wird, im Rahmen der ihm nach dem Gesetz zustehenden Mittel seine Bedarfsdeckung frei zu gestalten.
  • VG Braunschweig, 11.04.2002 - 3 A 349/01

    Ermessen; Form; Gebrauchtmöbel; Gebrauchtmöbelbezug; gemeinnützige Einrichtung;

    Vielmehr darf der Hilfeempfänger in diesem Bereich auch auf ihm zumutbare Sachleistungen verwiesen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.1991 - 5 C 70.86 - in NDV 1991, 260; VGH Baden Württemberg, B. v. 23.06.1998 - 7 S 2308/97 - in FEVS 49, 168 ff.).

    Insbesondere in Zeiten anhaltender Belastung der kommunalen Haushalte kann allein dieser Sparsamkeitsgesichtspunkt ausschlaggebend für die Wahl der Leistungsform sein (vgl. Baden Württemberg, B. v. 23.06.1998 in FEVS 49, 168 ff.).

  • VG Sigmaringen, 05.06.2001 - 9 K 786/00

    Zumutbarkeit eines Verwendungsnachweises bei einmaliger Geldleistung, BSHG § 21,

    Da der Sozialhilfeträger gehalten ist, auf die Beseitigung ihm bekannter Notlagen hinzuwirken und für eine zweckentsprechende Verwendung von Sozialhilfemitteln Sorge zu tragen, kann er grundsätzlich von Sozialhilfeempfängern die Führung des Verwendungsnachweises hinsichtlich bewilligter Mittel, mithin die Vorlage entsprechender Rechnungen verlangen, ohne dass Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung der Mittel vorliegen müssen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.1998 - 7 S 2308/97 -, VBlBW 1999, 34 und VIVS 49, 168 unter Hinweis auf einen Beschluss des OVG Berlin vom 27.08.1987 - 6 S 74.87 -, FEVS 37, 109).

    Was Jedermann als unzumutbar erscheint und was nach den allgemeinen Lebensgewohnheiten und Lebensumständen deshalb gemieden zu werden pflegt, darf auch einem Sozialhilfeempfänger nicht zugemutet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.1998 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2003 - 7 S 1162/01

    Form der pauschalierten Bekleidungshilfe

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG (Urt. vom 14.03.1991 - 5 C 70/86 - NJW 1991, 2305 = NDV 1991, 260) und des erkennenden Senats (Beschl. vom 23.06.1998 - 7 S 2308/97 - VBlBW 1999, 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 80/05

    Begehren einer einmaligen Leistung nach einem Umzug als Bargeld für die

    Demgemäß entsprach es der herrschenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass einmalige Leistungen als Sachleistung gewährt werden können (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2001 - 4 L 1030/00 - NDV - RD 2002, Seite 106; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juni 1998 - 7 S 2308/97 - FEVS 49, S 168).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2001 - 4 L 1030/00

    Angemessenheit; Barleistung; Beihilfe; Besonderheit; Betreuer; Betreuung;

    Was nämlich allgemein als unzumutbar erscheint und was nach den allgemeinen Lebensgewohnheiten und Lebensumständen deshalb gemieden zu werden pflegt, darf auch einem Sozialhilfeempfänger nicht zugemutet werden (BVerwG, Urt. v. 14.3.1991 - BVerwG 5 C 70.86 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.6.1998 - 7 S 2308/97 -, FEVS Bd. 49, 168 = NDV-RD 1998, 111 = ZfSH/SGB 1998, 730).
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