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   VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89   

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https://dejure.org/1989,5021
VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89 (https://dejure.org/1989,5021)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.1989 - 7 S 2344/89 (https://dejure.org/1989,5021)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 1989 - 7 S 2344/89 (https://dejure.org/1989,5021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sorgfaltspflichten eines Ausbildungsförderungsempfängers bei plötzlicher, erheblicher Erhöhung der Förderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 19.86

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89
    Im zuletzt genannten Fall ist er gehalten, sich durch Rückfrage bei der Behörde Klarheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 -- BVerwG 5 C 54.82 --, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24, Urteil vom 17.9.1987 -- BVerwG 5 C 19.86 --).

    An der im Urteil vom 9.6.1982 -- 7 S 235/82 -- vertretenen Auffassung "grobe" Fahrlässigkeit sei eine dem Vorsatz in der Bewertung jedenfalls nahekommende Fahrlässigkeit, hält der Senat im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17.9.1987 -- 5 C 19.86 -- so nicht fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1982 - 7 S 235/82

    Ausbildungsförderung; zur Kenntnis von der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89
    An der im Urteil vom 9.6.1982 -- 7 S 235/82 -- vertretenen Auffassung "grobe" Fahrlässigkeit sei eine dem Vorsatz in der Bewertung jedenfalls nahekommende Fahrlässigkeit, hält der Senat im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17.9.1987 -- 5 C 19.86 -- so nicht fest.
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89
    Und im "Normalfall" führt nach der Intention des Gesetzgebers die Ermessensbetätigung der Behörde bei Vorliegen eines der in § 45 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 1 -- 3 SGB-X normierten Sachverhalte zur Rückgängigmachung des Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.1987 -- 5 C 26.84 --).
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89
    Sinn dieser Vorschrift ist es, dem Auszubildenden die behördliche Entscheidung einsichtig zu machen und eine Nachprüfung der Berechnung zu ermöglichen (s. BT-Drucks. VI/1975 S. 40 zu § 50 und BT-Drucks. 8/2467 S. 18 f. zu Nr. 37).
  • BVerwG, 21.01.1987 - 5 C 54.82

    Bafög - Ausbildungsförderung - Erstattungspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89
    Im zuletzt genannten Fall ist er gehalten, sich durch Rückfrage bei der Behörde Klarheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 -- BVerwG 5 C 54.82 --, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24, Urteil vom 17.9.1987 -- BVerwG 5 C 19.86 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 1697/02

    Rückwirkende Rücknahme bewilligter Vorausleistungen

    Atypische Umstände, welche die Annahme eines Regelfalles in Frage stellen würden, sind dem Senat nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch das Urt. des Senats vom 27.11.1989 - 7 S 2344/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 7 S 2275/95

    Rückforderung von überzahlter Ausbildungsförderung - grobe Fahrlässigkeit des

    Im zuletzt genannten Fall ist er gehalten, sich durch Rücksprache bei der Behörde Klarheit zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.1987, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; Urt. v. 17.9.1987 - 5 C 19.86 -, Urt. des Senats vom 27.11.1989 - 7 S 2344/89 -, Urt. v. 28.2.1994 - 7 S 2946/93 - Urt. v. 16.10.1995 - 7 S 319/95 -).
  • VG Hannover, 25.08.2010 - 9 A 2230/08

    Ausbildung; Ausbildungsförderung; Bescheid; Bruder; Ermessen; Exmatrikulation;

    Besteht jedoch offensichtlich Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit des Bewilligungsbescheides, etwa weil der bewilligte Betrag ungewöhnlich hoch ist (vgl. hierzu etwa VGH Ba-Wü, U. v. 27.11.1989 - 7 S 2344/89 - zur Erhörung der bisherigen Förderung auf das Dreifache), ist der Empfänger des Bescheides zur Überprüfung des Verwaltungsaktes anhand der beigefügten Begründung und ggf. unter Verwendung zusätzlicher Erkenntnismittel verpflichtet.
  • VG Schwerin, 11.12.2008 - 6 A 636/08

    Teilweise Rücknahme der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Rechtswidrigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1987, Az. 5 C 54/82, Buchholz 436.36 zu § 20 BAföG Nr. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2005, Az. 6 M 145/04; VGH Mannheim, Urteile vom 04.03.1996, Az. 7 S 2275/95, FamRZ 1996, 1243, und vom 27.11.1989, Az. 7 S 2344/89; VGH Kassel, Urteil vom 04.10.1988, Az. 9 UE 735/87; jeweils zitiert nach Juris) ist der Auszubildende gehalten, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistung von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden.
  • VG Frankfurt/Oder, 22.09.2009 - 3 K 280/06

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Als andere Umstände, die beim Empfänger unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung eines Bescheides Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit hervorrufen müssen, sind insbesondere unverhältnismäßig hohe Leistungsbewilligungen anzusehen, die der Empfänger ohne Weiteres erkennen muss wegen früherer, unter vergleichbaren Umständen wesentlich niedrigerer gewährten Bewilligungen oder wegen nachweislich erhaltener Informationen zur ungefähren Leistungshöhe bzw. zu den Bewilligungsparametern oder wegen sonstiger besonderer Umstände (vgl. BSG, Urteil vom 08. Februar 2001, a. a. O., zitiert nach Juris Rdnr. 28; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 27. November 1989 - 7 S 2344/89 -, zitiert nach Juris Rdnr. 31 und vom 04. März 1996, a. a. O., zitiert nach Juris, Rdnr. 32).     .
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