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   VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 7 S 2589/00   

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https://dejure.org/2001,3815
VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 7 S 2589/00 (https://dejure.org/2001,3815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2001 - 7 S 2589/00 (https://dejure.org/2001,3815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 7 S 2589/00 (https://dejure.org/2001,3815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verhinderung des kurzfristig mit der Vertretung beauftragten Rechtsanwaltes - fehlerhaft abgelehnter Vertagungsantrag - Geltendmachung der Gehörsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch einen nicht entsprochenem Antrag auf Terminsverlegung; Ablehnung eines Antrags auf Vertagung ; Bedeutung rechtskundiger Beratung und Vertretung in der mündlichen Verhandlung

  • Judicialis

    VwGO § 104 Abs. 3 Satz 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 138 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag - Abkürzung der Ladungsfrist, Anwaltliche Vertretung, Mitwirkungspflichten, Mündliche Verhandlung, Rechtliches Gehör, Vertagung, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 127 (Ls.)
  • NJW 2002, 1516 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 233
  • VBlBW 2001, 453
  • DVBl 2001, 938 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 7 S 2589/00
    (vgl. insbesondere auch BVerfG NJW 1997, 2103).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 7 S 2589/00
    Hierzu kann insbesondere auch ein Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gehören (BVerwG Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 = NJW 1992, 3185).
  • VGH Bayern, 10.01.2020 - 15 ZB 19.425

    Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Abstandsflächen

    Das Fehlen einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminänderung sein, wobei sich dann angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Verlegungsermessen nach § 173 Satz 1 VwGO i.V. mit § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts verdichtet (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, U.v. 27.3.1985 - 4 C 79.84 - BayVBl. 1985, 508 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 5 ZB 19.33789 - juris Rn. 8; SächsOVG, B.v. 11.9.2019 - 2 A 1424/18 - juris Rn. 63; VGH BW, B.v. 23.1.2001 - 7 S 2589/00 - NVwZ 2002, 233 = juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2017 - A 11 S 2526/17

    Bedeutung des Konzepts der Glaubwürdigkeit im Asylprozess; keine Abweichung im

    Nimmt ein Beteiligter nicht alle ihm zumutbaren Möglichkeiten, sich zu äußern wahr, so ist er in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs auch nicht verletzt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.01.2001 - 7 S 2589/00 -, NVwZ 2002, 233; Eichberger/Buchheister, in: Schoch / Schneider/Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 138 Rn. 79).
  • VG Köln, 27.01.2023 - 18 K 6721/19
    vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 7 S 2589/00 - juris Rn. 5.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - 11 N 12.07

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einem Gerichtsbescheid

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem vom VGH Mannheim entschiedenen Fall (Beschluss vom 23. Januar 2001 - 7 S 2589/00 -, NvWZ 2002, 233), in dem es um die Frage ging, ob es einem anwaltlich nicht vertretenen Prozessbeteiligten zuzumuten sei, von sich aus die Wiedereröffnung der bereits geschlossen mündlichen Verhandlung zu beantragen.
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