Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2751
VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99 (https://dejure.org/2001,2751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.2001 - 7 S 2689/99 (https://dejure.org/2001,2751)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 7 S 2689/99 (https://dejure.org/2001,2751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattungsanspruch des erstleistenden Sozialleistungsträgers

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des erstleistenden Sozialleistungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für stationäre Behandlung nach § 102 Abs. 1 2. HS Sozialgesetzbuch (SGB X); Erstattung der Kosten für eine Rehabilitationsbehandlung; Fehlender Versorgungsvertrag i.S.d. § 111 SGB V ; Verpflichtung zur Leistung der medizinischen ...

  • Judicialis

    BSHG § 44 Abs. 2; ; SGB X § 102; ; SGB V § 27 Abs. 1; ; SGB V § 40 Abs. 2 und Abs. 4; ; SGB V § 107 Abs. 1; ; SGB V § 111 Abs. 1; ; SGB VI § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X; Medizinische Rehabilitation; Versorgungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 180 (Ls.)
  • DVBl 2002, 926 (Ls.)
  • DVBl 2002, 926 DÖV 2003, 303 (Ls.)
  • DÖV 2003, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 17/89

    Leistungspflicht der Krankenkasse bei Behandlung in einer Kur- oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Maßgeblich für diese Differenzierung ist vor allem der unterschiedliche Zweck der Leistungen: Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit in der Rentenversicherung einerseits, Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit in der Krankenversicherung andererseits, die primär den Ärzten zugewiesen ist (vgl. BSG, Urt. v. 10.8.1989 - 4 RK 1/88 -, USK 89146 und Urt. v. 27.11.1990, BSGE 68, 17 = USK 9067).

    Auch das Bundessozialgericht hat in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt die ambulante Versorgung durch frei praktizierende Ärzte und Beratung durch Psychiater auf Honorarbasis als nicht ausreichend erachtet (vgl. Urt. v. 27.11.1990, aaO).

    Insbesondere handelt es sich bei der Behandlung von Frau S. in der Rehabilitationseinrichtung nicht um ein "Heilmittel" i.S.d. § 27 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Unter den Begriff des Heilmittels fallen nur einzelne gezielte Dienstleistungen, nicht jedoch die stationäre Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung (vgl. BSG, Urt. v. 27.11.1990, aaO).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Im Verhältnis zur Krankenhausbehandlung kommt den Funktionen des Arztes bei Maßnahmen in Rehabilitationseinrichtungen allerdings eine geringere Bedeutung zu; es genügt, wenn die nicht-ärztliche Behandlung eher gleichwertig neben der ärztlichen steht (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 197).

    Die Regelung soll es der für den Erfolg der Rehabilitation verantwortlichen Krankenkasse besser als bisher ermöglichen, auf die Leistungsanbieter und die Qualität ihrer Leistungen Einfluss nehmen zu können (vgl. BT-Drucks. 11/2237 S. 179).

  • BSG, 27.11.1980 - 8a/3 RK 60/78

    Psychotherapeutische Behandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 27.11.1980 (BSGE 51, 44) ebenso wie das Landessozialgericht Niedersachsen in seinem Urteil vom 29.6.1994, das vom Kläger im Berufungsverfahren vorgelegt worden ist, zwar entschieden, dass die Übernahme der Behandlungskosten in einer psychotherapeutischen Rehabilitationseinrichtung nicht von dem Abschluss einer Belegungsvereinbarung abhängig gemacht werden dürfe.
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - sozialpädiatrische Betreuung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Die Krankenkassen haben grundsätzlich nicht die Aufgabe, sonstige, wegen einer Krankheit notwendig werdende "nicht-medizinische" Hilfe im Bereich der Lebensführung zu bieten (vgl. BSG Urt. v. 31.3.1998 - B 1 KR 12/96 R -, FEVS 49, 184).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 49/93

    Erstattung von Kosten der Nachbetreuung nach einer medizinischen Maßnahme zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Es kommt auch nicht darauf an, wo der Schwergewicht der Maßnahme liegt, sofern die Maßnahme in ihrer konkreten Gestalt der Besserung der Erwerbsfähigkeit dient und Kriterien einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation erfüllt (vgl. BSG, Urt. v. 16.6.1994 - 13 RJ 49/93 -, SozR 3 - 2200 § 1237 Nr. 4).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Inhalt-lich wird auch der Erstattungsanspruch aus § 102 SGB X mithin von dem Leistungsanspruch des Berechtigten bestimmt, er hängt deshalb auch davon ab, ob der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger überhaupt Leistungen zu erbringen hat (oder hatte), ob demnach die Grundvoraussetzungen für die Leistungserbringung vorliegen bzw. vorlagen (vgl. BSG, Urt. v. 28.9.1999 - B 2 U 36/98 R -, SozR 3 - 5670 § 3 Nr. 4; Kasseler Komm., Sozialversicherungsrecht, § 102 SGB X RdNrn. 27 und 32; Gesamtkommentar Sozialversicherung, Band 4, SGB X, § 102 RdNr. 6; Pappai, BG 1983, 712, 714).
  • BSG, 09.05.1984 - 4 RJ 44/83

    Zulässigkeit des Rechtswegs bei Rechtsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Für die rechtliche Beurteilung muss dabei auf die konkret durchgeführte Maßnahme abgestellt werden, nicht auf andere, möglicherweise angezeigte bzw. angezeigt gewesene Maßnahmen (vgl. BSG, Urt. v. 9.5.1984 - 4 RJ 44/83 -, SozR 1500 § 141 Nr. 13 und Urt. v. 22.7.1987 - 1 RA 63/85 -, SozR 1300 § 105 Nr. 5).
  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 21/84

    Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Die Erstattungsansprüche nach den §§ 102 ff. SGB X sind keine von der Rechtsposition des Leistungsberechtigten abgeleiteten, sondern eigenständige Ansprüche (von Wulffen/Wiesner, SGB X, vor § 102 RdNr. 4; BSG, Urt. v. 14.5.1985 - 4 a RJ 21/84 -, FEVS 35, 207).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Wegen der Eigenständigkeit der Erstattungsansprüche aus den §§ 102 ff. SGB X steht diesen selbst die bindende Ablehnung des Leistungsanspruchs des Berechtigten durch den mit dem Erstattungsverfahren überzogenen Träger nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1992 - 5 C 33.90 -, BVerwGE 91, 177; BSG, Urt. v. 22.5.1985 - 1 RA 33/84 -, BSGE 58, 119; a.A. BSG Urt. v. 12.5.1999 - B 7 AL 74/98 R -, BSGE 84, 80).
  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90

    Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2001 - 7 S 2689/99
    Wegen der Eigenständigkeit der Erstattungsansprüche aus den §§ 102 ff. SGB X steht diesen selbst die bindende Ablehnung des Leistungsanspruchs des Berechtigten durch den mit dem Erstattungsverfahren überzogenen Träger nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.11.1992 - 5 C 33.90 -, BVerwGE 91, 177; BSG, Urt. v. 22.5.1985 - 1 RA 33/84 -, BSGE 58, 119; a.A. BSG Urt. v. 12.5.1999 - B 7 AL 74/98 R -, BSGE 84, 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.01.1997 - 6 S 2985/96

    Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger untereinander - vorläufige

  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger -

  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 63/85

    Erstattungsanspruch - Fehlen einer Leistungsverpflichtung - Unzuständigkeit eines

  • BSG, 10.08.1989 - 4 RK 1/88
  • VG Karlsruhe, 30.10.2002 - 5 K 279/00

    Erstattung der Kosten eines Heimarbeitsplatzes

    Das genügt für die Annahme einer vorläufigen Leistungsgewährung i. S. des § 31 Abs. 5 Satz 1 SchwbG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 -).

    Für die rechtliche Beurteilung muss dabei auf die konkret durchgeführte Maßnahme abgestellt werden, nicht auf andere, möglicherweise angezeigte bzw. angezeigt gewesene Maßnahmen (vgl. zu § 102 SGB X: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 - m. w. Nachw. aus der Rspr. des BSG), so dass die Leistungspflicht der Beklagten auch nicht bereits aus einer Bindung an die Bewilligungsentscheidung der Hauptfürsorgestelle folgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 - m. w. Nachw. aus der Rspr. des BSG).

    An der in dem vom Kläger zitierten Urteil eines Berichterstatters der Kammer vom 11.08.1998 - 5 K 4218/96 - vertretenen Rechtsauffassung, dass es für Bestand und Umfang eines Erstattungsanspruchs nach § 31 Abs. 5 Satz 2 SchwbG rechtlich unerheblich sei, an wen die Hauptfürsorgestelle eine Leistung vorläufig erbracht habe, hält die Kammer nicht fest, da auf die konkret durchgeführte Maßnahme abzustellen ist (vgl. zu § 102 SGB X: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.2001 - 7 S 2689/99 - m. w. Nachw. aus der Rspr. des BSG).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht