Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8023
VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95 (https://dejure.org/1996,8023)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.11.1996 - 7 S 3056/95 (https://dejure.org/1996,8023)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. November 1996 - 7 S 3056/95 (https://dejure.org/1996,8023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen hochschulintern bedingter Verzögerung - Vorrangigkeit der Verlängerung vor einer Studienabschlußförderung; Möglichkeit des Studienabschlusses innerhalb der Verlängerungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 72 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95
    Ist bei der Entscheidung über die Verlängerung der Förderungshöchstdauer auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen (BVerwG, Urt v 07.02.1980, FamRZ 1980, 730), kommt es nicht darauf an, ob der Auszubildende innerhalb der Verlängerungszeit den berufsqualifizierenden Abschluß tatsächlich erreicht hat, sondern darauf, ob er innerhalb dieser Zeit die Abschlußprüfung abgelegt, an dieser teilgenommen hat (im Anschl an BVerwGE 80, 290).

    Wie das BVerwG in dem Urt. v. 13.10.1988, BVerwGE 80, 290, klargestellt hat, könnte die Formulierung in den vorstehend genannten Entscheidungen insofern mißverstanden werden, als der Begriff des berufsqualifizierenden Abschlusses - wie er in § 7 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 BAföG verwendet wird - jedenfalls dann, wenn der berufsqualifizierende Abschluß durch eine Abschlußprüfung vermittelt wird, auch das Bestehen der Abschlußprüfung einschließt (aaO, S. 293).

    Gemeint war damit aber, wie das BVerwG in dem angesprochenen Urt. v. 13.10.1988, aaO S. 293, weiter dargelegt hat, nur das Ablegen der Prüfung, die Teilnahme an einem Prüfungsverfahren, nicht jedoch das Bestehen der Abschlußprüfung.

    Auf die Entscheidung BVerwGE 80, 290, 292ff. wird im übrigen auch in dem vom Beklagten im Schriftsatz vom 10.4.1996 zitierten Urteil des BVerwG vom 25.1.1995, FamRZ 1995, 767, Bezug genommen.

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95
    Ist bei der Entscheidung über die Verlängerung der Förderungshöchstdauer auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen (BVerwG, Urt v 07.02.1980, FamRZ 1980, 730), kommt es nicht darauf an, ob der Auszubildende innerhalb der Verlängerungszeit den berufsqualifizierenden Abschluß tatsächlich erreicht hat, sondern darauf, ob er innerhalb dieser Zeit die Abschlußprüfung abgelegt, an dieser teilgenommen hat (im Anschl an BVerwGE 80, 290).

    Mit Urteil vom 7.2.1980, FamRZ 1980, 730, ist dies für Förderungsanträge, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraumes entschieden wird, dahin modifiziert worden, daß dann nicht rückwirkend auf eine Prognose, sondern auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen ist.

    Zwar ist es zutreffend, wenn der Beklagte ausführt, werde über den Förderungsantrag erst nach Ablauf des Zeitraums entschieden, für den trotz abgelaufener Förderungshöchstdauer (noch) Förderung begehrt werde, müsse auf die tatsächliche Entwicklung des Ausbildungsganges abgestellt werden (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, FamRZ 1980, 730; BVerwGE 68, 20).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95
    Nach der Einfügung des § 15 Abs. 3a durch das 12. BAföG-ÄndG ist, wie das BVerwG in dem Urt. v. 25.1.1995, FamRZ 1995, 767, 768, dargelegt hat, diese Rechtsprechung dahin zu verändern, daß in die Prognose über den voraussichtlichen weiteren Ausbildungsbedarf oder die Feststellung des konkreten Ausbildungsgeschehens die Möglichkeit der Studienabschlußförderung einzubeziehen ist.

    Auf die Entscheidung BVerwGE 80, 290, 292ff. wird im übrigen auch in dem vom Beklagten im Schriftsatz vom 10.4.1996 zitierten Urteil des BVerwG vom 25.1.1995, FamRZ 1995, 767, Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95

    Grundsätzlich kein Nacheinander von Studienabschlußförderung und Weiterförderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95
    Wird der berufsqualifizierende Abschluß durch eine Prüfung vermittelt, muß nach alledem die Prüfung innerhalb der verlängerten Förderungsdauer zwar abgelegt, nicht aber auch bestanden werden (BVerwG, aaO, S. 290; vgl. auch den Beschl. des Senats vom 7.3.1996 - 7 S 2149/95).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81

    Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95
    Zwar ist es zutreffend, wenn der Beklagte ausführt, werde über den Förderungsantrag erst nach Ablauf des Zeitraums entschieden, für den trotz abgelaufener Förderungshöchstdauer (noch) Förderung begehrt werde, müsse auf die tatsächliche Entwicklung des Ausbildungsganges abgestellt werden (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urt. v. 7.2.1980, FamRZ 1980, 730; BVerwGE 68, 20).
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG ist die Verlängerung der Förderungshöchstdauer von der Prognose abhängig gemacht, daß der Auszubildende die Ausbildung in der verlängerten Förderungshöchstdauer berufsqualifizierend abschließen könne (vgl. bereits BVerwGE 57, 75).
  • BVerwG, 30.06.1999 - 5 C 40.97

    Ausbildungsförderung über Förderungshöchstdauer hinaus; Förderungshöchstdauer,

    BVerwG 5 C 40.97 VGH 7 S 3056/95.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht