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   VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97   

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VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97 (https://dejure.org/1998,5361)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.1998 - 7 S 3090/97 (https://dejure.org/1998,5361)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 7 S 3090/97 (https://dejure.org/1998,5361)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beurteilungszeitpunkt für die Erfolgsaussichten eines Prozeßkostenhilfeantrages - Verzögerung der Sachentscheidung durch das Gericht

  • openjur.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1098
  • VBlBW 1998, 381
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1988 - 6 S 866/88

    Prozeßkostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Erfolgsaussichten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97
    Der Beurteilung der Erfolgsaussichten ist hier der Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozeßkostenhilfeantrags zugrunde zu legen, die schon bei dessen vollständiger Einreichung am 22.5.1990 gegeben war, und nicht der hier vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Erkenntnisstand bei der tatsächlichen Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nach Durchführung einer Beweisaufnahme zur Hauptsache und des darauf beruhenden Erlasses eines klagabweisenden Urteils (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 20.2.1995 - 6 S 139/95 -, vom 9.2.1988, VBlBW 1988, 189 und vom 13.2.1997 - 2 S 116/97).

    Trägt ein Gericht, das über einen Prozeßkostenhilfeantrag zu entscheiden hat, dem Beschleunigungsgebot - und sei es auch aus Gründen der Überlastung - nicht hinreichend Rechnung, so kann dies keinen sachlichen Grund bilden, um den Anspruch des Antragstellers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.) zu schmälern und ihn schlechter zu stellen als im Falle einer rechtzeitigen Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.12.1990, DVBl. 1991, 1322, m. zahlreichen Nachweisen auf die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen unterschiedlichen Auffassungen).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97
    Die verfassungsrechtlich fundierte (vgl. BVerfGE 78, 88, 90; 78, 104, 117f.; vgl. ferner Kammerbeschluß vom 17.2.1997, NJW 1997, 2103) Funktion der Prozeßkostenhilfe macht nicht nur die Beschleunigung des Prozeßkostenhilfeverfahrens durch das Gericht notwendig (vgl. Senatsbeschluß vom 30.3.1998 - 7 S 376/98), sondern ist auch bei der Beantwortung der Frage von Bedeutung, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung durch das Gericht maßgebend ist.
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1440/96

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97
    Die verfassungsrechtlich fundierte (vgl. BVerfGE 78, 88, 90; 78, 104, 117f.; vgl. ferner Kammerbeschluß vom 17.2.1997, NJW 1997, 2103) Funktion der Prozeßkostenhilfe macht nicht nur die Beschleunigung des Prozeßkostenhilfeverfahrens durch das Gericht notwendig (vgl. Senatsbeschluß vom 30.3.1998 - 7 S 376/98), sondern ist auch bei der Beantwortung der Frage von Bedeutung, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung durch das Gericht maßgebend ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97

    Beurteilungszeitpunkt für Erfolgsaussichten in der Hauptsache im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97
    Der Beurteilung der Erfolgsaussichten ist hier der Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozeßkostenhilfeantrags zugrunde zu legen, die schon bei dessen vollständiger Einreichung am 22.5.1990 gegeben war, und nicht der hier vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte Erkenntnisstand bei der tatsächlichen Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag nach Durchführung einer Beweisaufnahme zur Hauptsache und des darauf beruhenden Erlasses eines klagabweisenden Urteils (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 20.2.1995 - 6 S 139/95 -, vom 9.2.1988, VBlBW 1988, 189 und vom 13.2.1997 - 2 S 116/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1998 - 7 S 376/98

    Vertretungszwang für den Antrag auf Zulassung der Beschwerde im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97
    Die verfassungsrechtlich fundierte (vgl. BVerfGE 78, 88, 90; 78, 104, 117f.; vgl. ferner Kammerbeschluß vom 17.2.1997, NJW 1997, 2103) Funktion der Prozeßkostenhilfe macht nicht nur die Beschleunigung des Prozeßkostenhilfeverfahrens durch das Gericht notwendig (vgl. Senatsbeschluß vom 30.3.1998 - 7 S 376/98), sondern ist auch bei der Beantwortung der Frage von Bedeutung, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung durch das Gericht maßgebend ist.
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97
    Die verfassungsrechtlich fundierte (vgl. BVerfGE 78, 88, 90; 78, 104, 117f.; vgl. ferner Kammerbeschluß vom 17.2.1997, NJW 1997, 2103) Funktion der Prozeßkostenhilfe macht nicht nur die Beschleunigung des Prozeßkostenhilfeverfahrens durch das Gericht notwendig (vgl. Senatsbeschluß vom 30.3.1998 - 7 S 376/98), sondern ist auch bei der Beantwortung der Frage von Bedeutung, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung durch das Gericht maßgebend ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 7 S 3090/97
    Trägt ein Gericht, das über einen Prozeßkostenhilfeantrag zu entscheiden hat, dem Beschleunigungsgebot - und sei es auch aus Gründen der Überlastung - nicht hinreichend Rechnung, so kann dies keinen sachlichen Grund bilden, um den Anspruch des Antragstellers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.2.1988 - 6 S 866/88 -, a.a.O.) zu schmälern und ihn schlechter zu stellen als im Falle einer rechtzeitigen Entscheidung über das Prozeßkostenhilfegesuch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.12.1990, DVBl. 1991, 1322, m. zahlreichen Nachweisen auf die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen unterschiedlichen Auffassungen).
  • VG Freiburg, 02.10.2013 - 4 K 1168/13

    Durchführung unangekündigter Hausbesuche

    Dies ist der Fall, wenn ein Erfolg der Klage jedenfalls ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen; die bloß theoretische Möglichkeit eines Klageerfolgs reicht nicht aus (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.05.1998 - 7 S 3090/97 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11

    Sozialhilfe

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (VGH BW NVwZ 98, 1098; OVG RP NVwZ 91, 595; OVG MV NVwZ-RR 96, 621; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 7a).
  • OVG Sachsen, 18.01.2001 - 5 BS 272/00
    Kommt es dessen ungeachtet zu in der Sphäre des Gerichts begründeten Verzögerungen, für die kein sachlicher Grund vorliegt, soll dies nicht zu Lasten des Antragstellers gehen (OVG Bremen, Beschl. v. 13.9.1988, NVwZ-RR 1989, 585 [586]; BSG, Beschl. v. 2.12.1987, aaO; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 7.11.1995, NVwZ-RR 1996, 621 [622] = DVBl 1996, 114 [115]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.5.1998, NVwZ 1998, 1098f.; BayVGH, Beschl. v. 6.8.1996, NVwZ-RR 1997, 500; jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage ist deshalb in diesen Fällen nicht der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, sondern der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrages (OVG Bremen, Beschl. v. 13.9.1988, aaO; VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 6.5.1998, aaO; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 7.11.1995; Eyermann, aaO, RdNr. 40).

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