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   VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97   

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VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97 (https://dejure.org/1998,3329)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 (https://dejure.org/1998,3329)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - 7 S 3117/97 (https://dejure.org/1998,3329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im Zulassungsantrag für das Rechtsmittel; Darlegung von Zulassungsgründen

  • verkehrslexikon.de

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im Zulassungsantrag für das Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 371
  • VBlBW 1998, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97
    Besondere Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind nur ausreichend dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer geltend macht, daß die von ihm aufgeworfene tatsächliche oder rechtliche Frage signifikant vom Spektrum der verwaltungsgerichtlichen Verfahren abweicht (vgl VGH Bad-Württ, Beschluß vom 22.4.1997 - 14 S 913/97 -, VBlBW 1997, 298).

    Wer sich auf diesen Zulassungsgrund beruft, muß geltend machen, daß die von ihm aufgeworfene entscheidungserhebliche tatsächliche oder rechtliche Frage signifikant vom Spektrum der verwaltungsgerichtlichen Verfahren abweicht (Bad.-Württ. VGH NVwZ 1997, 1230 = VBlBW 1997, 298).

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwGE 20, 146 ; Buchholz 310 § 161 Nr. 90), daß der Beklagte trotz Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache an seinem Klagabweisungsantrag festhalten kann, wenn ihm insoweit ein berechtigtes Interesse zur Seite steht.

    Schützenswert ist ein solches Interesse, wenn der Beklagte Amtshaftungsansprüche abwehren will oder wenn eine Wiederholungsgefahr besteht (BVerwGE 20, 146 ); hierbei muß sich die Rechtsfrage voraussichtlich wieder gerade im Verhältnis zum konkreten Kläger stellen (BVerwG Buchholz 310 § 161 Nr. 83; a.A. für das Wehrpflichtrecht BVerwG Buchholz 310 § 161 Nr. 78).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97
    Welche konkrete Ausgestaltung des Rechtsweges der Gesetzgeber wählt, unterliegt seinem Ermessen, wobei ihm eine weite Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerfGE 60, 253 ).

    Er kann insbesondere auch dem Ziel, Rechtssicherheit innerhalb angemessener Zeit herzustellen (vgl. hierzu BVerfGE 60, 253 ), dadurch Rechnung tragen, daß er das verwaltungsgerichtliche Verfahren grundsätzlich auf eine Instanz konzentriert und den Zugang zum Rechtsmittelgericht nur noch unter eingeschränkten Bedingungen eröffnet.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97

    Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97
    Unabhängig davon liegen besondere Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO grundsätzlich nicht vor, wenn keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils bestehen (Bad.-Württ. VGH VBlBW 1997, 219).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 5 S 2393/16

    Festsetzung des Mischgebietes im Bebauungsplan

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.4.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298, vom 7.1.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371 und vom 11.8.1999 - 6 S 969/99 - juris), das heißt, er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (vgl. W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 124, Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2019 - 1 S 500/19

    Autoposer-Fall: Rechtsmittel des Jaguar-Fahrers abgelehnt

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2015 - 1 S 570/14

    Erstattungspflicht einer Gemeinde bezüglich der Kosten eines Tierschutzvereins

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).
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