Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996

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   VGH Baden-Württemberg, 25.04.1996 - 7 S 3234/95   

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https://dejure.org/1996,9434
VGH Baden-Württemberg, 25.04.1996 - 7 S 3234/95 (https://dejure.org/1996,9434)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.1996 - 7 S 3234/95 (https://dejure.org/1996,9434)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 1996 - 7 S 3234/95 (https://dejure.org/1996,9434)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1307
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 7 S 355/97

    Ausbildungsförderung für Studium: Studiengang Pädagogik/Diplom an der Universität

    Doch wird dadurch der Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Tübingen weder zu einem Aufbaustudiengang (vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 25.4.1996, FamRZ 1996, 1307) noch kann davon die Rede sein, das Studium in dem Studiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Tübingen bilde eine "untrennbare Einheit" mit dem vorangegangenen Studium der Sozialarbeit, wie der Kläger vorträgt.

    In dem dem o.a. Beschluß vom 25.4.1996 zugrundeliegenden Verfahren 7 S 3234/95 hat der Senat eine Auskunft der Universität Tübingen - Zentrale Verwaltung - vom 12.3.1996 eingeholt (vgl. die Kopie VGH Bl. 45ff.), in welcher u.a. ausgeführt worden ist, ein Aufbaustudiengang in dem hier fraglichen Bereich Erziehungswissenschaft sei "bisher zulassungsrechtlich nicht eingerichtet" worden (vgl. hierzu auch § 42 des Universitätsgesetzes i.d.F. vom 10.1.1995).

  • VGH Bayern, 08.09.2008 - 12 BV 07.1138

    Ausbildungsförderung; Ausnahmeregelung; Abkömmling eines Spätaussiedlers

    Folgerichtig erhält die Klägerin dort aufgrund ihrer Vorbildung auch kein einziges Fachsemester angerechnet (siehe im Übrigen auch VGH BW vom 25.4.1996 FamRZ 1996, 1307).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 M 56.06

    Magisterstudiengänge sind von BAföG § 7 Abs 1 a nicht erfasst.

    Der einheitliche, zu einem ersten Hochschulabschluss führende Magisterstudiengang wird auch nicht dadurch zu einem Ergänzungs- oder Aufbaustudium im Sinne von § 7 Abs. 1 a 2 bzw. Abs. 2 BAföG, dass ein Studierender im Hinblick auf seine Vorbildung (hier: Erwerb des Bachelorgrades) nicht mehr das gesamte Studium durchlaufen muss, sondern wie die Klägerin sogleich zum Hauptstudium zugelassen wird (ebenso zum Diplomstudiengang Pädagogik an der Universität Tübingen VGH Mannheim, Beschluss vom 25. April 1996 - 7 S 3234/95 -, FamRZ 1996, 1307).
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   VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 7 S 3234/95   

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https://dejure.org/1996,20732
VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 7 S 3234/95 (https://dejure.org/1996,20732)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.1996 - 7 S 3234/95 (https://dejure.org/1996,20732)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 1996 - 7 S 3234/95 (https://dejure.org/1996,20732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung für Studium: Studiengang Pädagogik/Diplom an der Universität Tübingen ist ein selbständiger Studiengang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1307
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 7 S 355/97

    Ausbildungsförderung für Studium: Studiengang Pädagogik/Diplom an der Universität

    Auf die Gründe dieser - wie dargestellt - in FamRZ 1996, S. 1307 veröffentlichten Entscheidung des Senats ist der Kläger bereits in dem Beschluß vom 9.12.1996 in dem Beschwerdeverfahren 7 S 2706/96 hingewiesen worden.
  • VG Münster, 08.02.2011 - 6 K 2151/10

    Gewährung von Ausbildungsförderung i.R.e. Aufnahme eines rechtswissenschaftlichen

    und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. April 1996 - 7 S 3234/95 -, juris.
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