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   VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 7 S 348/99   

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https://dejure.org/2000,3019
VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 7 S 348/99 (https://dejure.org/2000,3019)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.12.2000 - 7 S 348/99 (https://dejure.org/2000,3019)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - 7 S 348/99 (https://dejure.org/2000,3019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit bei Schwerbehinderten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung eines Freibetrages für Erwerbstätige; Beschränktes Leistungsvermögen eines Schwerbehinderten; Bemessung des Leistungsvermögens eines Behinderten am Maßstab des Grades der Behinderung; Angemessener ...

  • Judicialis

    BSHG § 76 Abs. 2 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 76 Abs. 2a
    Sozialhilfe - Freibeträge wegen Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 126 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1082 (Ls.)
  • DÖV 2001, 1009
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Freiburg, 21.05.1997 - 8 K 1753/96

    Zum erhöhten Absetzungsbetrag gem BSHG § 76 Abs 2a Nr 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 7 S 348/99
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Mai 1997 - 8 K 1753/96 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Mai 1997 - 8 K 1753/96 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OVG Sachsen, 22.11.1994 - 2 S 256/94

    Sozialhilfe; Erwerbstätigkeit; Fortbildungsmaßnahme; Angemessenheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 7 S 348/99
    Die Begriffe des "Erwerbstätigen" bzw. der "Person, die trotz beschränkten Leistungsvermögens einem Erwerb nachgeht" haben durch die gesetzliche Umstellung im System der Sozialhilfe keine inhaltliche Änderung erfahren und können daher grundsätzlich nicht anders verstanden werden als die in § 23 Abs. 4 Nr. 1 BSHG a.F. verwendeten Begriffe; denn der nach neuem Recht bei der Ermittlung des einzusetzenden Einkommens abzusetzende Freibetrag entspricht im Ergebnis dem nach altem Recht bei der Ermittlung des sozialhilferechtlichen Bedarfs zu berücksichtigenden Mehrbedarf wegen Erwerbstätigkeit (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 22.11.1994 - 2 S 256/94 -, FEVS 45, 95; Mergler/Zink, BSHG, § 76 BSHG RdNr. 111 b).

    In welcher Höhe ein derartiger Absetzungsbetrag im Einzelfall als angemessen anzuerkennen ist, unterliegt, da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der unbeschränkten Nachprüfung der Verwaltungsgerichte, die sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles am Sinn und Zweck der Regelung zu orientieren hat (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 22.11.1994 - 2 S 256/94 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 L 3278/98

    Kostenerstattung; Sozialhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 7 S 348/99
    Sein diesbezügliches Unterlassen rechtfertigt die Schlussfolgerung, dass der Begriff "Person, die trotz beschränkten Leistungsvermögens einem Erwerb nachgeht" nicht anderes verstanden werden kann als in § 24 Abs. 4 Nr. 1 BSHG a.F. (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.7.1998 - 4 L 3278/98 -, FEVS 49, 272 und Mergler/Zink BSHG, § 76 RdNr. 111 b).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.09.1987 - 4 A 26/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 7 S 348/99
    Insoweit sei statt aller auf das Urteil des OVG Lüneburg vom 8.9.1997 - 4 A 26/87 - (FEVS 39, 108) verwiesen, in dem es unter anderem wörtlich heißt:.
  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74

    Hilfeempfänger - Raubbau an Gesundheit - Bemessung der Sozialhilfe -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 7 S 348/99
    Denn im Hinblick auf die Tatsache, dass der Kläger wöchentlich unstreitig durchschnittlich lediglich nur 5, 83 Stunden gearbeitet hat, bietet in seinem Fall auch ein Freibetrag in der vom Beklagten zugebilligten Höhe einen anrechenbaren Anreiz zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, ohne dass dabei andererseits das Gebot sparsamer Verwendung öffentlicher Mittel bzw. der Nachranggrundsatz vernachlässigt würde (vgl. insoweit BVerwG, Urt. 24.6.1976 - V C 39.74 -, FEVS 24, 441).
  • VG Düsseldorf, 22.03.2004 - 13 K 353/01

    Rechtmäßgkeit der Rücknahme der Bewilligung von Sozialhilfe; Anforderungen an den

    vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27. Dezember 2000 - 7 S 348/99 -, FEVS 52, 425.
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