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   VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96   

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https://dejure.org/1996,5347
VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96 (https://dejure.org/1996,5347)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.1996 - 7 S 389/96 (https://dejure.org/1996,5347)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 1996 - 7 S 389/96 (https://dejure.org/1996,5347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachweis des Elterneinkommens - Auskunftsverweigerung der Eltern - Folge der Verletzung der Mitwirkungspflicht für die weitere Antragsbehandlung; Vorausleistung wegen Gefährdung der Ausbildung - freiwillige Leistungen eines Stiefelternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1309
  • VBlBW 1997, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96
    Immerhin sind die Eltern der Klägerin nach § 1610 Abs. 2 BGB grundsätzlich verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf aufzubringen (vgl. hierzu etwa BGHZ 69, 190 sowie BGH, Urt. v. 7.6.1989, FamRZ 1989, 853).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96
    Immerhin sind die Eltern der Klägerin nach § 1610 Abs. 2 BGB grundsätzlich verpflichtet, die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf aufzubringen (vgl. hierzu etwa BGHZ 69, 190 sowie BGH, Urt. v. 7.6.1989, FamRZ 1989, 853).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 1308/95

    Ausbildungsförderung: Antrag auf Aktualisierung des anzurechnenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96
    Dies muß in einem Fall wie dem hier vorliegenden genügen (zum Begründungserfordernis in einem Falle, in welchem neben der Versagung nach § 66 SGB-I noch weitere - erfolgversprechende - Entscheidungsalternativen in Betracht gekommen wären, vgl. das Urteil des Senats vom heutigen Tage im Verfahren 7 S 1308/95).
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96
    Dies aber genügt regelmäßig nicht den Anforderungen nach § 35 Abs. 1 S. 3 SGB-X, wonach die Begründung nicht nur erkennen lassen muß, daß die Behörde eine Ermessensentscheidung hat treffen wollen und getroffen hat, sondern auch diejenigen Gesichtspunkte, von denen sie bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. BVerwGE 68, 91, 93; 71, 139, 148; BVerwG, Urt. v. 8.6.1989, BayVBl 1989, 726, 728; Urt. des Senats vom 11.10.1993 - 7 S 1923/92).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96
    Dies aber genügt regelmäßig nicht den Anforderungen nach § 35 Abs. 1 S. 3 SGB-X, wonach die Begründung nicht nur erkennen lassen muß, daß die Behörde eine Ermessensentscheidung hat treffen wollen und getroffen hat, sondern auch diejenigen Gesichtspunkte, von denen sie bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. BVerwGE 68, 91, 93; 71, 139, 148; BVerwG, Urt. v. 8.6.1989, BayVBl 1989, 726, 728; Urt. des Senats vom 11.10.1993 - 7 S 1923/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1993 - 7 S 1923/92

    Anforderungen an die Begründung eines Bescheides, der einen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96
    Dies aber genügt regelmäßig nicht den Anforderungen nach § 35 Abs. 1 S. 3 SGB-X, wonach die Begründung nicht nur erkennen lassen muß, daß die Behörde eine Ermessensentscheidung hat treffen wollen und getroffen hat, sondern auch diejenigen Gesichtspunkte, von denen sie bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist (vgl. BVerwGE 68, 91, 93; 71, 139, 148; BVerwG, Urt. v. 8.6.1989, BayVBl 1989, 726, 728; Urt. des Senats vom 11.10.1993 - 7 S 1923/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 1697/02

    Rückwirkende Rücknahme bewilligter Vorausleistungen

    Im letzteren Falle wird angenommen, so lange ein Auszubildender mit einem bloßen Überbrückungsdarlehen nur vorläufige Leistungen erhalte, stehe er objektiv in dem erheblichen Risiko, dass er die betreffenden Mittel in Kürze in vollem Umfang zurückzahlen müsse, ohne dies wirtschaftlich durch Förderungsmittel nach dem BAföG ausgleichen zu können (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 9.12.1996, FamRZ 1997, 1309 sowie Ramsauer/Stallbaum, a.a.O., § 36 RdNr. 6).

    Doch darf andererseits die Begründungspflicht nicht zum "Selbstzweck" werden (vgl. hierzu das Urt. des Senats vom 9.12.1996 - 7 S 389/96 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2005 - L 3 AL 2967/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessunfähigkeit - Prozessführung - besonderer

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob § 66 Abs. 1 SGB I eine Versagung von Alg auch in Bezug auf den letztgenannten Zeitraum zu tragen vermag (bejahend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.06.1996 - L 13 Ar 1580/95 - sowie zu Förderungsleistungen nach dem BAföG VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.12.1996 - 7 S 389/96 - FamRZ 1997, 1309-1312), oder ob die vom SG zitierten Entscheidungen des BSG (Urteil vom 26.05.1983 - 10 RKg 13/82 - SozR 1200 § 66 Nr. 10; Urteil vom 28. Februar 1990 - 10 RKg 17/89 - SozR 3-5870 § 11 Nr. 1), denen allerdings nicht die hier in Rede stehende Versagung begehrter Leistungen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern die hiervon abweichende Fallgestaltung einer rückwirkenden Entziehung bereits bewilligter Leistungen zu Grunde lag, insoweit einer Anwendung dieser Vorschrift entgegenstehen.
  • VG Düsseldorf, 02.11.2012 - 1 K 2105/12

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung in

    Als solche Einnahmen kommen u.U. sogar "freiwillige, aber doch endgültige Leistungen, die seinen Bedarf decken," des Stiefvaters (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 1996 - 7 S 389/96 - , FamRZ 1997, 1309) und sogar ein langfristiges Darlehen der Großmutter (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2003 - 7 S 1697/02 - , Juris, Rdnr. 42 f.) in Betracht.
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