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   VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 7 S 458/99   

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VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 7 S 458/99 (https://dejure.org/1999,3198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.1999 - 7 S 458/99 (https://dejure.org/1999,3198)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 7 S 458/99 (https://dejure.org/1999,3198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - doppelte Mietzahlung bei Umzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Umzugsbedingte doppelte Mietaufwendungen als Kosten der Unterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3068
  • NVwZ 1999, 1252 (Ls.)
  • VBlBW 2000, 35
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 9 SO 6/08

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen für die Unterkunft, Übernahme

    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, wozu etwa die Suche nach einem Nachmieter gehört (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.1999, Az.: 7 S 458/99; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.10.2001, Az.: 4 MA 2598/01).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 2 SO 2078/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, wozu etwa die Suche nach einem Nachmieter gehört (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18.02.2010 - L 9 SO 6/08 mit Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.1999, Az.: 7 S 458/99; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.10.2001, Az.: 4 MA 2598/01; s.a. hinsichtlich der Kosten einer Auszugsrenovierung bei notwendig gewordenem Umzug LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 23/09

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Übernahme doppelter Kosten für

    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, wozu etwa die Suche nach einem Nachmieter gehört (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. Juni 1999, Az.: 7 S 458/99; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25. Oktober 2001, Az.: 4 MA 2598/01, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 9 SO 185/13

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rückforderung eines Mietkautionsdarlehens durch den

    Ebenfalls war auch unter der Geltung des BSHG anerkannt, dass bei einem Umzug entstehende unvermeidbare doppelte Mietaufwendungen von dem Sozialhilfeträger zu übernehmen sind (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.06.1999 - 7 S 458/99 -, juris Rn. 7).
  • SG Dresden, 15.08.2005 - S 23 AS 692/05

    Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten sowie Wohnungsbeschaffungskosten

    Der Umzug muss - auch zur Vermeidung weiterer doppelter Mietzinszahlungen, die die Antragstellerin nicht aufbringen kann, die letztlich die Antragsgegnerin zu verantworten hat und von denen ungeklärt ist, ob sie die Antragsgegnerin erstatten wird, obwohl sie hierzu nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II verpflichtet ist, weil die durch einen Umzug übergangsweise entstandenen doppelten Mietbelastungen zu den Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II zählen (vgl. dazu bspw.: Herold-Tews in: Löns/Herold-Tews, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2004, § 22, Rn. 22; Lang in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 22, Rn. 83; Kalhorn in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, K § 22, Rn. 26; Wieland in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Februar 2005, § 22, Rn. 46; Berlit in: Münder, Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 22, Rn. 61; Schmidt in: Oestrei-cher, Kommentar zum SGB II, Stand: Juni 2005, § 22, Rn. 85; im Bereich des BSHG so auch ausdrücklich: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.1999, Az: 7 S 458/99, NJW 1999, 3068 und OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.10.2001, Az: 4 MA 2958/01, NJW 2002, 841, 842) - umgehend durchgeführt werden, weil der Mietvertrag für die von der Antragstellerin derzeit bewohnte Wohnung bereits seit einem Monat beendet ist.
  • SG Berlin, 31.05.2012 - S 150 AS 25169/09

    Hartz IV: Kein Anspruch auf vermeidbare Doppelmieten - Leistungsberechtigte

    Zudem muss der Hilfeempfänger alles ihm Mögliche und Zumutbare getan haben, die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, wozu etwa die Suche nach einem Nachmieter gehört (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. Juni 1999, Az.: 7 S 458/99; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25. Oktober 2001, Az.: 4 MA 2598/01, zitiert nach juris)." (Rz. 23 bei juris).
  • LSG Hessen, 28.03.2006 - L 7 AS 122/05

    Arbeitslosengeld II - Sozialhilfe - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Der Antragsgegner wird nämlich zu prüfen haben, ob nach der auch insoweit heranzuziehenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte die bei einem notwendigen Umzug in eine kostengünstigere Wohnung entstehenden doppelten Mietaufwendungen zu den Kosten der Unterkunft gehören und möglicherweise als Wohnungsbeschaffungskosten vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 7 S 458/99 - info also 1999, 201 f.).
  • VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01

    Übernahme von Mietkosten aus Sozialhilfemitteln für eine Wohnung in einem

    Ähnlich auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 MA 2958/01 - FEVS 53, 247 m.w.N. ("?Die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses für die bereits geräumte Wohnung - neben der für die neu bezogene Wohnung - geschuldete Miete kann als Unterkunftsbedarf anerkannt werden, wenn es notwendig gewesen ist, dass der Hilfeempfänger gerade diese neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat, und wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten.") und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1999 - 7 S 458/99 - FEVS 51, 127 ("?Zu den Kosten der Unterkunft im Sinne von § 12 Abs. 1 BSHG können grundsätzlich auch die durch einen notwendigen Umzug entstehenden doppelten Mietbelastungen rechnen...).
  • SG Nordhausen, 18.09.2013 - S 11 AS 3700/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Bei den geltend gemachten Kosten handelt es sich weiterhin um angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Bereits unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) war anerkannt, dass bei einem Umzug entstehende unvermeidbare doppelte Mietaufwendungen von dem Sozialhilfeträger zu übernehmen sind (vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juni 1999, Az. 7 S 458/99; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 26. September 2007, Az. M 18 K 05.5481).
  • VG Gelsenkirchen, 27.08.2004 - 3 K 3745/03

    Anspruch auf Übernahme von Umzugskosten ; Anspruch auf die Gewährung der Miete

    Als Anspruchsgrundlage kommt § 12 BSHG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Sätze 5 und 6 der Verordnung zur Durchführung des § 22 des Bundessozialhilfegesetzes (Regelsatzverordnung) in Betracht, vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 7 S 458/99 - in: Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) 51, 127.
  • SG Oldenburg, 20.06.2007 - S 44 AS 909/07
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