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   LG Braunschweig, 29.06.2010 - 7 S 490/09   

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https://dejure.org/2010,21547
LG Braunschweig, 29.06.2010 - 7 S 490/09 (https://dejure.org/2010,21547)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29.06.2010 - 7 S 490/09 (https://dejure.org/2010,21547)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 7 S 490/09 (https://dejure.org/2010,21547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftungsquote bei Kollision zweier Fahrzeuge anlässlich des rückwärtigen Ausparkvorgangs aus gegenüberliegenden Parkbuchten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB; § 9 Abs 2 StVO; § 9 Abs 5 StVO
    Anscheinsbeweis; Anstoßstelle; Ausparkversuch; Ausparkvorgang; Betriebsgefahr; Fahrbewegung; Fahrspur; Fahrtrichtung; Fahrzeugheck; Fahrzeugseite; Gegenüberliegend; Geradeausrichtung; Haftung; Haftungsminderung; Haftungsquote; Haftungsumfang; Herausfahrt; Kausalverlauf; ...

  • IWW
  • RA Kotz

    Parkplatzunfall beim Rückwärtsfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Abkehr von der üblichen Haftungsquote 50:50 bei doppelten Ausparkunfällen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts aus gegenüberliegenden Parkbuchten herausfahrenden Fahrzeugen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 17.05.2004 - 1 Ss 182/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Sorgfaltsmaßstab beim Ausparken aus einer Parkbucht

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.06.2010 - 7 S 490/09
    § 9 Abs. 5 StVO schützt im Übrigen den fließenden Verkehr und zielt jedenfalls nicht direkt auf andere parkende Fahrzeuge (vgl. OLG Stuttgart NJW 2004, 2255: Der in einer Parkbucht rückwärts rangierende Pkw-Fahrer hat gegenüber seitlich parkenden Fahrzeugen nur die jedem Verkehrsteilnehmer obliegende allgemeine Rücksichtnahmepflicht des § 1 Abs. 2 StVO zu beachten; OLG Jena NZV 2005, 432: § 9 Abs. 5 StVO ist i.V.m § 49 Abs. 1 Nr. 9 StVO, 24 StVG nicht verletzt, wenn beim Rückwärtsfahren auf der Fahrbahn ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug beschädigt wird; s. freilich auch OLG Köln VersR 1992, 332: § 9 Abs. 5 StVO schützt in Anbetracht der durch das Rückwärtsfahren geschaffenen besonderen Gefahrenlage den aus einem Grundstück auf die Straße einfahrenden Verkehrsteilnehmer).
  • OLG Jena, 01.02.2005 - 1 Ss 80/04

    Die Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs fällt nicht in den Schutzbereich des §

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.06.2010 - 7 S 490/09
    § 9 Abs. 5 StVO schützt im Übrigen den fließenden Verkehr und zielt jedenfalls nicht direkt auf andere parkende Fahrzeuge (vgl. OLG Stuttgart NJW 2004, 2255: Der in einer Parkbucht rückwärts rangierende Pkw-Fahrer hat gegenüber seitlich parkenden Fahrzeugen nur die jedem Verkehrsteilnehmer obliegende allgemeine Rücksichtnahmepflicht des § 1 Abs. 2 StVO zu beachten; OLG Jena NZV 2005, 432: § 9 Abs. 5 StVO ist i.V.m § 49 Abs. 1 Nr. 9 StVO, 24 StVG nicht verletzt, wenn beim Rückwärtsfahren auf der Fahrbahn ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug beschädigt wird; s. freilich auch OLG Köln VersR 1992, 332: § 9 Abs. 5 StVO schützt in Anbetracht der durch das Rückwärtsfahren geschaffenen besonderen Gefahrenlage den aus einem Grundstück auf die Straße einfahrenden Verkehrsteilnehmer).
  • LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 14/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision zweier

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.06.2010 - 7 S 490/09
    Mit gutem Grund kommt freilich das LG Saarbrücken im Urteil v. 7.05.2010, 13 S 14/10, zu dem Ergebnis, dass derjenige nur aufgrund mitwirkender Betriebsgefahr zu 20% (mit-) haftet, der sein Fahrzeug ein bis zwei Sekunden vor dem Zusammenstoß zum Stehen gebracht hat.
  • OLG Köln, 16.05.1991 - 7 U 170/90

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in der Einbahnstraße rückwärts

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.06.2010 - 7 S 490/09
    § 9 Abs. 5 StVO schützt im Übrigen den fließenden Verkehr und zielt jedenfalls nicht direkt auf andere parkende Fahrzeuge (vgl. OLG Stuttgart NJW 2004, 2255: Der in einer Parkbucht rückwärts rangierende Pkw-Fahrer hat gegenüber seitlich parkenden Fahrzeugen nur die jedem Verkehrsteilnehmer obliegende allgemeine Rücksichtnahmepflicht des § 1 Abs. 2 StVO zu beachten; OLG Jena NZV 2005, 432: § 9 Abs. 5 StVO ist i.V.m § 49 Abs. 1 Nr. 9 StVO, 24 StVG nicht verletzt, wenn beim Rückwärtsfahren auf der Fahrbahn ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug beschädigt wird; s. freilich auch OLG Köln VersR 1992, 332: § 9 Abs. 5 StVO schützt in Anbetracht der durch das Rückwärtsfahren geschaffenen besonderen Gefahrenlage den aus einem Grundstück auf die Straße einfahrenden Verkehrsteilnehmer).
  • KG, 25.01.2010 - 12 U 108/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis zu Lasten des Rückwärtsfahrers beim

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.06.2010 - 7 S 490/09
    So verhält es sich z.B., wenn der Anspruchsteller im Moment des Zusammenstoßes bereist angehalten (gehabt) hat, um einen Mitfahrer einsteigen zu lassen (KG MDR 2010, 503).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    bb) Teilweise werden diese Grundsätze auf Parkplätze übertragen, auf denen sich die Sorgfaltspflichten nach § 1 Abs. 2 StVO richten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. September 2012 aaO; LG Bad Kreuznach, zfs 2007, 559; LG Arnsburg, Urteil vom 27.9.2005 - 5 S 58/05, zit. nach juris; AG Herne, Urteil vom 17. Februar 2010 - 20 C 389/00, zit. nach juris; wohl auch KG, VRS 118, 354 ff.; LG Braunschweig, Urteil vom 29. Juni 2010 - 7 S 490/09, zit. nach juris).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    bb) Teilweise werden diese Grundsätze auf Parkplätze übertragen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2013, 33 m.w.N.; ebenso LG Bad Kreuznach, ZfS 2007, 559; LG Arnsburg, Urteil vom 27. September 2005 - 5 S 58/05, zit. nach juris; Heß/Burmann, NJW 2013, 1647, 1650; wohl auch KG, VRS 118, 354; ZfS 2011, 255; LG Braunschweig, Urteil vom 29. Juni 2010 - 7 S 490/09, zit. nach juris).
  • AG Darmstadt, 29.11.2012 - 316 C 140/11

    Hälftige Haftung beim beiderseitigen Rückwärtsfahren

    Soweit zum Teil in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass diese Vorschrift nicht dem Schutz des aus einer gegenüberliegenden Parklücke ausparkenden dient (LG Braunschweig, Urteil vom 29.06.2010, 7 S 490/09 juris Rdnr. 31; LG Saarbrücken, Urteil vom 09.07.2010, 13 S 61/10, LG Saarbrücken, Urteil vom 27.05.2011, 13 S 25/11, juris Rdnr. 12) schließt sich das Gericht dieser Auffassung nicht an (wie hier: AG Bad Segeberg, Urteil vom 06.10.2011, 17 C 100/11, juris Rdnr. 21, AG Kehl, Urteil vom 09.09.2011, 4 C 59/11 juris Rdnr. 17; LG Kleve, Urteil vom 11.11.2009, 5 S 88/09, juris Rdnr. 13; LG Bad Kreuznach, Urteil vom 25.07.2007, 1 S 29/07, juris Rdnr. 8).
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