Rechtsprechung
LG Darmstadt, 03.11.2010 - 7 S 58/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
EGV 261/2004
Abflugverspätung wegen winterlicher Witterung und Enteisung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abflugverspätung wegen winterlicher Witterung und Enteisung
- reise-recht-wiki.de
Verspätung wegen Flugzeugenteisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 24.03.2010 - 3 C 1467/09
- LG Darmstadt, 03.11.2010 - 7 S 58/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Frankfurt/Main, 03.02.2010 - 29 C 2088/09
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Außergewöhnlicher Umstand" / Technisches Problem …
Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.2010 - 7 S 58/10
Mithin ist die Beherrschbarkeit an die Verantwortung für den Vorgang zu knüpfen, weshalb es unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der fraglichen EG-VO maßgeblich darauf ankommt, in wessen Verantwortungsbereich dieser Vorgang fällt ( so auch AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2010, 29 C 2088/09, abgedruckt in BeckRS 2010, 11001). - EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.2010 - 7 S 58/10
An ihr fehlt es, wenn der Fehler oder das Problem aus einer völlig anderen und deshalb von dem Unternehmen selbst nicht beherrschbaren Sphäre stammt (EuGH-Urteil vom 22.12.2008, C-549/07, Tz. 26). - EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.2010 - 7 S 58/10
Für die von der Klägerin geltend gemachten Ausgleichsansprüche nach Art. 7 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 kommt es nach den insoweit maßgeblichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 (C-402/07 und C-432/07) sowie des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2010 ( Xa ZR 95/06) angesichts des Umfangs der eingetretenen Verzögerung nicht darauf an, ob es sich vorliegend sogar um eine Annullierung handelte (wobei diese Frage eindeutig zu verneinen ist). - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
Auszug aus LG Darmstadt, 03.11.2010 - 7 S 58/10
Für die von der Klägerin geltend gemachten Ausgleichsansprüche nach Art. 7 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 kommt es nach den insoweit maßgeblichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 (C-402/07 und C-432/07) sowie des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2010 ( Xa ZR 95/06) angesichts des Umfangs der eingetretenen Verzögerung nicht darauf an, ob es sich vorliegend sogar um eine Annullierung handelte (wobei diese Frage eindeutig zu verneinen ist).
- LG Köln, 09.04.2013 - 11 S 241/12
Ausgleichsanspruch und Schadensersatzanspruch wegen Flugannullierung auf Grund …
Der gegenteiligen Auffassung (vgl LG Darmstadt, Urteil vom 3.11.2010 - 7 S 58/10 - ; AG Frankfurt, Urteil vom 17.7.2007 - 31 C 1093/07 - beide zit. n. Juris) vermag die Kammer nicht zu folgen. - AG Rüsselsheim, 28.03.2013 - 3 C 661/12 Vielmehr stellt das Bereitstellen einer Fluggasttreppe - ebenso wie etwa die Betankung oder Enteisung (hierzu i. E. wie hier Landgericht Darmstadt, Urteil vom 03.11.2010, Az. 7 S 58/10) des Flugzeugs und letztlich auch dessen Herstellung - eine Vorleistung dar, die zwar im Hinblick auf den Flug selbst erforderlich sein mag, aber gerade nicht gegenüber dem Fluggast geschuldet ist.
Die Berufung war gemäß § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, da der Kläger mit nicht mehr als EUR 600, 00 beschwert ist, die Rechtssache aber insbesondere mit Blick auf divergierende Entscheidungen im Bezirk grundsätzliche Bedeutung hat (wie hier Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 16.01.2013, Az. 3 C 1879/12 (36), im Ergebnis auch Landgericht Darmstadt, Urteil vom 03.11.2010, Az. 7 S 58/10, für den Fall einer vom Flughafenbetreiber verspätet durchgeführten Enteisung, sowie Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 01.10.2012, Az. 3 C 2648/11 (35); a. A. Landgericht Darmstadt, Urteil vom 26.03.2010, Az. 7 S 201/09, für den Fall eines Treppenfahrzeugs; Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 03.02.2010, Az. 29 C 2088/09, Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 27.07.2012, Az. 3 C 468/12 (37), AG Rüsselsheim, Urteil vom 12.12.2012, Az. 3 C 581/12 (31)).
- AG Rüsselsheim, 24.07.2013 - 3 C 2159/12
Biene im Pitot-Rohr - außergewöhnlicher Umstand
Ein Wiederaufleben der Haftung kommt nach Auffassung des erkennenden Gerichts nicht in Betracht (so auch LG Darmstadt, Urt. v. 3.11.2010 - 7 S 58/10).