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   VGH Baden-Württemberg, 11.06.1986 - 7 S 944/86   

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VGH Baden-Württemberg, 11.06.1986 - 7 S 944/86 (https://dejure.org/1986,6898)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.06.1986 - 7 S 944/86 (https://dejure.org/1986,6898)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - 7 S 944/86 (https://dejure.org/1986,6898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Gebühren; Widerspruch

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 1 S 1596/00

    Höhe der Widerspruchsgebühr

    Die Regelungen des Gerichtskostengesetzes stellen keine geeigneten Maßstäbe für die Bemessung der nach dem Landesgebührengesetz zu erhebenden Widerspruchsgebühren zur Verfügung, insbesondere muss die Widerspruchsgebühr nicht unter den Gebühren liegen, die in einem gerichtlichen Verfahren mit demselben Streitgegenstand bei Unterliegen vom Kläger erhoben werden könnten (Abgrenzung zu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.6.1986 - 7 S 944/86 -).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Verwaltungsgericht für die gegenteilige Ansicht ins Feld geführte Entscheidung des VGH Bad.-Württ. v. 11.6.1986 (7 S 944/86).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2010 - 7 S 3291/08

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit und den Pflichten des Teilnehmers eines

    Mit Blick darauf, dass nach § 104 FlurbG die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) vom Land zu tragen sind, müssen die im Widerspruchsverfahren erhobenen Kosten aber ganz erheblich unter den Vergleichskosten eines gerichtlichen Verfahrens liegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.1986 - 7 S 944/86 -, juris; Urt. v. 05.10.1998 - 7 S 1316/96 - juris Rdnr. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 7 S 1316/96

    Flurbereinigung: Bodenwert von Bauerwartungsland; Höhe der Widerspruchsgebühr

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 11.6.1986 - 7 S 944/86 -, RzF 147 IV 5 im einzelnen dargelegt hat und worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, darf für die Höhe der (Widerspruchs-)Gebühr nur der Streitgegenstand des Widerspruchsverfahrens maßgebend sein.
  • VG Neustadt, 12.04.2005 - 1 K 15/05

    Ermessensfehlerhafte Berechnung der Aufwandspauschale bei eigener

    Wenngleich somit die allgemeinen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Klägers auf die Entrichtung einer Widerspruchsgebühr vorliegen, hat der Beklagte im vorliegenden Verfahren das ihm eingeräumte Ermessen (vgl. hierzu OVG Niedersachsen, Urteil vom 24. März 2003 - 1 LB 152/02; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Dezember 1998 - 1 L 175/98; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 5. Oktober 1998 - 7 S 1316/96, vom 15. März 1991 - A 14 S 2616/90 und vom 11. Juni 1986 - 7 S 944/86; OVG Saarland, Urteil vom 24. März 1992 - 2 R 9/90) hinsichtlich der Ausgestaltung der in seiner Gebührentabelle vorgesehenen Rahmensätze fehlerhaft ausgeübt.
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