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   VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 7 S 998/01   

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https://dejure.org/2003,4364
VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 7 S 998/01 (https://dejure.org/2003,4364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 (https://dejure.org/2003,4364)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 7 S 998/01 (https://dejure.org/2003,4364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslandsausbildung: Leistungsnachweis; Fristversäumnis - Vorlage des Eignungsnachweises - keine Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für einen Studienaufenthalt im Ausland; Verspätete Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung; Keine Weiterförderung einer Auslandsausbildung ohne rechtzeitige Vorlage eines Leistungsnachweises; Keine ...

  • Judicialis

    BAföG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; BAföG § 48 Abs. 1 Satz 1; ; BAföG § 48 Abs. 1 Satz 3; ; BAföG § 48 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung - Auslandsausbildung, Leistungsnachweis, Versäumnis der Vorlagefrist, Keine Wiedereinsetzung, Treuwidrige Berufung auf Fristversäumnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 37 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2004, 37 WissR 2004, 181 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1070
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.07.1959 - V C 80.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 7 S 998/01
    Allerdings kann nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles es dem Beklagten ausnahmsweise nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Viermonatsfrist zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf das Verhalten des Beklagten zurückginge, ohne dass die Klägerin in diesem Zusammenhang ein Verschulden träfe (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.7.1959, BVerwGE 9, 89, 91; Senatsurteile vom 18.11.1985, a.a.O., und vom 18.11.1997 - 7 S 3306/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20

    Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der

    Neben dem Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG, der keine nähere Spezifizierung enthält, sprechen insbesondere Sinn und Zweck der § 48 Abs. 2, § 15 Abs. 3 BAföG - die zum einen darin bestehen, eine sparsame und sinnvolle Verwendung der von der Allgemeinheit für die Ausbildungsförderung aufzubringenden Mittel zu gewährleisten, und zum anderen darin, gerade auch bei zeitlichem Verzug in der regelhaften Ausbildung zumindest im Ausnahmefall eine weitergehende Förderung der auszubildenden Person zu ermöglichen (BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 - 5 C 50.88 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.10.2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 10, und Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 23; OVG Saarland, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 189/19 -, juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2019 - 12 A 1076/17 -, juris Rn. 52) - gegen die Annahme des Beklagten, dass im Rahmen des schwerwiegenden Grundes nur bestimmte Prüfungskonstellationen zu würdigen sind.

    a) Der vom 5. Fachsemester an vorzulegende Eignungsnachweis im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG verkörpert nach ständiger Rechtsprechung nicht eine bloße Mitwirkungspflicht der auszubildenden Person, wie sie in den §§ 60 ff. SGB I normiert wird, sondern ist unerlässliche konstitutive Förderungsvoraussetzung, die neben den sonstigen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sein muss, um einen weiteren Förderungsanspruch zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.07.1986 - 5 B 138.85 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 26.07.1984 - 5 C 130.81 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 22 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.10.2011 - 3 L 12/11 - Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Auflage 2020, § 48 Rn. 3 m.w.N.).

    Denn es handelt sich bei der gesetzlichen Regelung um eine Ausschlussfrist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 24; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 3 L 12/11 - OVG Bremen, Beschluss vom 01.12.1994 - 2 B 265/94 -, juris Rn. 15; VG Ansbach, Urteil vom 19.02.2003 - AN 2 K 12.00636 -, juris Rn. 24; VG Freiburg, Urteil vom 18.06.2012 - 6 K 1211/09 -, juris Rn. 37; Fischer in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 48 Rn. 9 ).

    c) Nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles kann es dem Ausbildungsförderungsamt aber - in Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht schon früh entwickelten Gedankens (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1959 - V C 80.57 -, juris Rn. 13) - ausnahmsweise nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Viermonatsfrist zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf sein Verhalten zurückgeht, ohne dass die auszubildende Person in diesem Zusammenhang ein eigenes Verschulden trifft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 -, juris Rn. 24, m. w. N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 3 L 12/11 - VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2012 - 11 K 1347/12 -, juris Rn. 31; VG Freiburg, Urteil vom 18.06.2012 - 6 K 1211/09 -, juris Rn. 38).

  • VG Stuttgart, 26.07.2012 - 11 K 1347/12

    Ausbildungsförderung; Leistungsnachweis; Bescheinigung; Vorlagezeitpunkt;

    Nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles kann es dem Förderungsamt aber ausnahmsweise nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Viermonatsfrist zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf das Verhalten des Amtes zurückgeht, ohne dass dem Auszubildenden in diesem Zusammenhang ein Verschulden vorzuwerfen ist (VGH Ba.-Wü., Urt. v. 18.07.2003, a.a.O. und vom 18.11.1997 - 7 S 3306/95 - vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 15.7.1959, BVerwGE 9, 89).

    Der VGH Baden-Württemberg habe mit Entscheidung vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 - entschieden, dass Auszubildenden, die in dem maßgeblichen Zeitpunkt eine ausländische Ausbildungsstätte besucht haben, hinsichtlich des Zeitpunktes der Vorlage ihres Leistungsnachweises Entgegenkommen gezeigt werden müsse.

    Nach der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., (Urt. v. 18.07.2003 - 7 S 998/01 -, FamR. 2004, 1070) gilt der Verzicht auf einen Leistungsnachweis zur Eignungskontrolle i.S.v. § 9 BAföG im Falle einer Auslandsausbildung nämlich dann nicht, wenn der Auszubildende - wie gerade auch hier der Kläger - erstmals an eine Ausbildungsstätte ins Ausland wechselt, nachdem er bereits vorlagepflichtig hinsichtlich eines Leistungsnachweises nach § 48 Abs. 1 BAföG geworden ist.

    Allerdings kann nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles es dem Förderungsamt ausnahmsweise nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Viermonatsfrist zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf das Verhalten des Amtes zurückgeht, ohne dass dem Auszubildenden in diesem Zusammenhang ein Verschulden vorzuwerfen ist (VGH Ba.-Wü., Urt. v. 18.07.2003, a.a.O. und vom 18.11.1997 - 7 S 3306/95 - vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 15.7.1959, BVerwGE 9, 89).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 12 A 1085/13

    Bewilligung von Ausbildungsförderung trotz verspäteter Vorlage einer

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 1986 - 5 B 138.85 -, juris; Urteil vom 26. Juli 1984 - 5 C 130.81 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2003 - 7 S 998/01 -, FamRZ 2004, 1070, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - 3 L 12/11 - VG Ansbach, Urteil vom 19. Februar 2003 - AN 2 K 12.00636 -, juris; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Kommentar, 4. Auflage 2005, § 48 Rdnr. 3 m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 5 B 175.07 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 20, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2003, a.a.O.; Rothe/Blanke a.a.O., § 5 Rdnr. 114 und § 48 Rdnr. 47 m.w.N.

    So: VGH Mannheim, Urteil vom 18. Juli 2003, a.a.O., m. w. N.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Oktober 2011, a.a.O.; vergl. auch: VG Stuttgart, Urteil vom 26. Juli 2012 - 11 K 1347/12 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 18. Juni 2012 - 6 K 1211/09 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17

    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem

    Nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalles kann es dem Amt für Ausbildungsförderung ausnahmsweise nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf das Versäumnis der Frist des § 48 Abs. 1 Satz 2 BAföG zu berufen, wenn die Fristversäumnis maßgeblich auf sein Verhalten zurückgeht, ohne dass den Auszubildenden ein Verschulden daran trifft (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 7.9.2015 - 12 A 411/14 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.7.2003 - 7 S 998/01 -, FamRZ 2004, 1070).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2018 - 2 S 1860/17

    Beihilfeanspruch; Berufung auf den Ablauf der materiellen Ausschlussfrist bei

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn nach Maßgabe der besonderen Umstände des Einzelfalls die Fristversäumnis maßgeblich auf das Verhalten der Behörde zurückgeht, ohne dass den Betroffenen in diesem Zusammenhang ein Verschulden trifft (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 -, juris, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 19.02.2014 - 5 K 1132/13

    ECTS-Kontostand als Leistungsnachweis nach BAföG § 48 Abs 1

    Jedoch kommt es auf das mangelnde Verschulden des Klägers in diesem Zusammenhang nicht an, weil die Frist des § 48 Abs. 1 Satz 3 BAföG verschuldensunabhängig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.07.2003 - 7 S 998/01 - juris; kritisch hierzu VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2012 - 11 K 1347/12 - juris).

    Dies gilt auch für die Frist des § 48 Abs. 1 Satz 3 BAföG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.07.2003 - 7 S 998/01 - juris; VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2012 - 11 K 1347/12 - juris; VG Freiburg, Urt. v. 18.06.2012 - 6 K 1211/09 - juris).

  • VG Sigmaringen, 08.12.2009 - 1 K 2146/09

    Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BAföG; Studium im Ausland

    Da der Kläger vor dem Beginn seines Studienaufenthalts in Z (Italien) bereits vier Semester Architektur an der Universität ... studiert hatte, wäre sein Studium in Z nur dann vollständig förderungsfähig gewesen, wenn er den erforderlichen Leistungsnachweis nach § 48 Abs. 1 BAföG rechtzeitig vorgelegt hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 - juris).

    Eine Wiedereinsetzung wegen unverschuldeter Versäumnis der Frist zur Vorlage des Eignungsnachweises nach § 48 Abs. 1 Satz 3 BAföG ist nicht möglich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 - juris).

  • OVG Sachsen, 29.03.2021 - 6 D 79/20

    Ausbildungsförderung; Prozesskostenhilfe; Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung; Treu

    Im Klageverfahren wird aber zu klären sein, ob es sich bei der Frist in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG um eine Ausschlussfrist handelt (überwiegende Auffassung, vgl. z. B. OVG NRW, Beschl. v. 7. September 2015 - 12 A 411/14 -, juris Rn. 16 ff.; VGH BW, Urt. v. 18. Juli 2003 - 7 S 998/01 -, FamRZ 2004, 1070, 1072; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand: 46. Egl.

    Ein solcher Fall wird von der Rechtsprechung in Fällen angenommen, in denen die Fristversäumnis maßgeblich auf das Verhalten des Amtes für Ausbildungsforderung zurückgeht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 7. September 2015 a. a. O. Rn. 14; VGH BW, Urt. v. 18. Juli 2003 a. a. O.).

  • VG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - 3 K 913/08

    Frist bei Eingang des Eignungsnachweises zur Bewilligung von Förderungsleistungen

    Bei der Regelung in § 48 Abs. 1 S. 3 BAföG handelt es sich um eine materiellrechtliche Ausschlussfrist (übereinstimmende Rechtsprechung: vgl. etwa Sächsisches OVG, Beschluss v. 10.01.2006 - 5 BS 143/05 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2003 - 7 S 998/01 - ; OVG Bremen, Beschluss vom 01.12.1994 - 2 B 265/94 - , sämtlich Juris Rechtsprechung; vgl. auch Rothe/Blanke, BAföG 5. Aufl., § 48 Rdnr. 8 ff., 30), hinsichtlich der eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB 10 nicht in Betracht kommen kann, weshalb auch unerheblich ist, ob der Auszubildende, der für die Vorlage der Eignungsbescheinigung allein verantwortlich ist (so schon OVG Münster, Urteil v.11.11.1975 -VIII A 899/75- zit. nach Juris Rspr.), ein Verschulden an der Fristversäumnis trägt.

    Zwar wird in der Rechtsprechung für materielle Ausschlussfristen die Auffassung vertreten, dass es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben dem Leistungsträger verwehrt sein könne, sich auf die Fristversäumnis zu berufen, falls besondere Umstände des Einzelfalles - wenn die Fristversäumnis etwa maßgeblich auf das Verhalten des Beklagten zurückgehe, ohne dass dem Kläger in diesem Zusammenhang ein Verschulden träfe (vgl. Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2003, a. a. O) - dies geböten.

  • VG Augsburg, 08.06.2010 - Au 3 K 09.1066

    Vorlage einer Eignungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG; Fiktion

    Sinn der Regelung ist es, es dem Auszubildenden zu ermöglichen, ohne Gefahr für den Förderungsanspruch den erforderlichen Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen (Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, 5. Aufl., § 48, RdNr. 27; VGH Mannheim, FamRZ 2004, 1070).

    Selbst wenn die Klägerin die Frist unverschuldet versäumt hätte, käme eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht, weil es sich bei der in § 48 Abs. 1 Satz 3 BAföG genannten Ausschlussfrist um eine objektive gesetzliche Regelung im Sinne einer Fiktion handelt, die unabhängig von der Frage des Verschuldens anzuwenden ist (VGH BW, Urteil vom 18.7.2003, Az. 7 S 998/01 - juris -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 7 A 11613/06

    Zur Vorlage eines Leistungsnachweises im Falle einer Auslandsausbildung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2006 - 7 E 10746/06
  • VG Freiburg, 18.06.2012 - 6 K 1211/09

    Ausländischer Studienabschluss als Erstausbildung i.S.d. § 7 Abs. 1 BaföG;

  • VG Frankfurt/Main, 07.08.2013 - 3 K 2118/12

    Ausbildungsförderung

  • VG Gera, 03.08.2022 - 6 K 1474/21

    Versagungsgegenklage auf BAföG-Leistungen bei Vorlage eines geeigneten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - 12 A 2781/11

    Antrag auf Zulassung der Berufung bei Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils

  • VG Kassel, 19.12.2022 - 1 K 1874/21

    Keine Anfechtung wegen Irrtums über Rechtsfolgen einer negativen Erklärung gem. §

  • VG Augsburg, 16.07.2015 - Au 3 K 15.385

    Prozesskostenhilfe

  • VG Augsburg, 15.01.2015 - Au 3 K 14.1776

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 3 K 11.382

    Vorlage einer Eignungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG

  • VG Ansbach, 19.02.2013 - AN 2 K 12.00636

    Rechtzeitigkeit der Vorlage einer Leistungsbescheinigung bei einem

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