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   LSG Hessen, 03.03.2006 - L 7 SO 38/05 ER   

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https://dejure.org/2006,14931
LSG Hessen, 03.03.2006 - L 7 SO 38/05 ER (https://dejure.org/2006,14931)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03.03.2006 - L 7 SO 38/05 ER (https://dejure.org/2006,14931)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03. März 2006 - L 7 SO 38/05 ER (https://dejure.org/2006,14931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfe zur Rückführung des Ehegatten; Nachrangigkeit der Sozialhilfe hinter Spezialregelungen; Voraussetzungen für Hilfeleistungen nach dem Konsulargesetz (KonsG); ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Leistungsempfängers nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Rückführung des Ehegatten aus Wladiwostok; Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Russin kehrt während Untersuchungshaft ihres Ehemanns Deutschland den Rücken

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Russin kehrt während Untersuchungshaft ihres Ehemanns Deutschland den Rücken

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - 8 B 7/92

    Ausländer; Familienangehörige; Sozialhilfe; Auslandsvertretung;

    Auszug aus LSG Hessen, 03.03.2006 - L 7 SO 38/05
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob nicht - wie die Antragsgegnerin meint - eine generelle Unzuständigkeit des Sozialhilfeträgers und damit ein Verbot für die Antragsgegnerin besteht, Leistungen zur Rückführung von Personen aus dem Ausland zu erbringen (so für das BSHG das Oberverwaltungsgericht - OVG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 8 B 7/92 - FEVS 42, 292 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand -

    Dies ergibt sich aus dem Nachranggrundsatz des § 24 Abs. 2 SGB XII, der greift, solange und soweit etwa auch vorrangige Leistungen nach § 5 KG (in der Fassung des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 a.a.O.) in Betracht kommen (vgl. Schlette in Hauck/Noftz, a.a.O., Rdnr. 12; Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a.a.O:, Rdnr. 24; Schoenfeld in Grube/Wahrendorf, a.a.O., Rdnr. 32; Baur in Mergler/Zink, a.a.O. Rdnrn. 10 f.; ferner Hess. LSG, Beschluss vom 3. März 2006 - L 7 SO 38/05 ER - ).
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