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   LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06   

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LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06 (https://dejure.org/2007,5618)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.05.2007 - 7 Sa 103/06 (https://dejure.org/2007,5618)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 7 Sa 103/06 (https://dejure.org/2007,5618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Tatkündigung wegen versuchten Prozessbetrugs; Nachschieben eines vor Ausspruch der Kündigung entstandenen Sachverhaltes und Beteiligung des Betriebsrates

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten sowohl als Tat- als auch als Verdachtskündigung ausgesprochenen Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten sowohl als Tatkündigung als auch als Verdachtskündigung ausgesprochenen Kündigung; Bloße Änderung der Entscheidungsgründe einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung als Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot; Zum ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatkündigung ohne Abmahnung bei versuchtem Prozessbetrug zum Nachteil der Arbeitgeberin - wahrheitswidrige Begründung einer Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage durch bewusstes Verschweigen der Tatumstände - kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot bei bloßer ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    Entscheidend ist, ob eine Wiederholungsgefahr besteht oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirkt (BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP Nr. 54 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 2 b aa der Gründe mit zahlreichen Nachweisen; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts, 1987, 454 f.).

    Auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB, zu II 1 d der Gründe; BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - a. a. O., zu III 2 b aa der Gründe) ist eine Abmahnung bei schweren Vertragsverletzungen, wenn dem Arbeitnehmer die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens ohne Weiteres erkennbar war und er mit der Billigung seines Verhaltens durch den Arbeitgeber nicht rechnen konnte, entbehrlich (zum Beispiel BAG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 - AP Nr. 150 zu § 626 BGB, zu B II 1 c der Gründe).

    Nichts anderes ergibt sich aus der Regelung des § 314 Absatz 2 BGB, die lediglich eine gesetzgeberische Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darstellt (BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - a. a. O., zu III 2 b aa der Gründe; Stahlhacke/ Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Auflage, Randnummer 1172; Gotthardt, Arbeitrecht nach der Schuldrechtsreform, 1. Auflage, Randnummer 304 ff.; Schlachter, NZA 2005, 433, 437).

    Eine vorherige Abmahnung ist auch danach gemäß § 314 Absatz 2 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 323 Absatz 2 BGB entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt bzw. eine Kündigung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - a. a. O., zu III 2 b aa der Gründe; Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Auflage, § 314 Randnummer 8).

    Dieser Gesichtspunkt hat durch die Regelung des § 314 Absatz 2 BGB eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - a. a. O., zu III 2 b aa der Gründe mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 2 b ee der Gründe), von der abzuweichen die Kammer keine Veranlassung hat, können betriebsverfassungsrechtlich Kündigungsgründe, die bei Ausspruch der Kündigung bereits entstanden waren, dem Arbeitgeber aber erst später bekannt geworden sind, im Kündigungsschutzprozess nachgeschoben werden, wenn der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat hierzu erneut angehört hat.

    Dagegen ist der Arbeitgeber nicht gehindert, im Kündigungsschutzprozess Tatsachen nachzuschieben, die ohne wesentliche Veränderung des Kündigungssachverhaltes lediglich der Erläuterung und Konkretisierung der dem Betriebsrat mitgeteilten Kündigungsgründe dienen (BAG, Urteil vom 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - a. a. O., zu B II der Gründe).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist seit der Entscheidung vom 11.04.1985 (2 AZR 239/84, AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe) die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und herrschender Meinung in der Literatur ist die Anhörung des Gekündigten vor dem Ausspruch einer Kündigung keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung, sofern es nicht um eine so genannte Verdachtskündigung geht (BAG, Urteil vom 11.04.1985 - 2 AZR 239/84 - a. a. O., zu III 3 der Gründe; KR/ Fischermeier, 8. Auflage, § 626 BGB Randnummer 31; Stahlhacke/Preis/ Vossen-Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Auflage, Randnummer 596).

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    Auch die Anhörung des Klägers am 13.10.2005 vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung, die sowohl Wirksamkeitsvoraussetzung für die Verdachtskündigung, aber auch entsprechend der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 02.02.2006 (2 AZR 57/05) für die Tatkündigung geboten sei, sei von Rechts wegen insofern zu beanstanden, als die Beklagte der Behauptung des Klägers, für den Vorwurf betreffend den Komplex "Bootsanhänger" stünden ihm Zeugen und für den Vorwurf betreffend den Komplex "Brillen" stünden ihm Belege zur Verfügung, nicht nachgegangen sei.

    Hierfür beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 02.02.2006 (2 AZR 57/05, AP Nr. 204 zu § 626 BGB, zu II 2 c aa (2) der Gründe).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 02.02.2006 (2 AZR 57/05 - a. a. O., zu II 2 c aa (2) der Gründe).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    Konkrete Anhaltspunkte, welche hiernach die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhaltes unterlaufen sind, ergeben (vergleiche Begründung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucksache 14/4722, Seite 100; BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 1876 ff., zu II 2 a der Gründe).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 11.02.1987 - IV b ZR 23/86 - NJW 1987, 1587, zu 2 a der Gründe; BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 257/03 - a. a. O., zu II 2 a aa der Gründe).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    Auch sie sind vom Sonderkündigungsschutz ausgeschlossen, wenn sie den Gleichstellungsantrag nicht mindestens drei Wochen vor der Kündigung gestellt haben (BAG, Urteil vom 01.03.2007 - 2 AZR 217/06 - Pressemitteilung Nr. 17/07).

    bb) Die sonderkündigungsschutzrechtliche Unerheblichkeit für die streitgegenständliche außerordentliche Kündigung ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.03.2007 (2 AZR 217/06 - a. a. O.), wonach vom Zustimmungserfordernis nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern erfasst werden, die bei Zugang der Kündigung bereits als Schwerbehinderte anerkannt sind oder den Antrag auf Anerkennung mindestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung gestellt haben (§ 90 Absatz 2a SGB IX).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    Zwar hat das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage des Klägers mit der Begründung abgewiesen, die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 18.10.2005 sei als Verdachtskündigung rechtswirksam; nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt der Verdacht einer strafbaren Handlung gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar, der in dem Tatvorwurf nicht enthalten ist (zum Beispiel Urteil vom 13.09.1995 - 2 AZR 587/94 - AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 3 der Gründe).

    In seiner Entscheidung vom 13.09.1995 (2 AZR 587/94, AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 5 der Gründe), Gegenstand war eine Verdachtskündigung, hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich offen gelassen, ob vor dem Nachschieben eines Kündigungsgrundes eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers erforderlich war, obgleich die Arbeitgeberin die streitigen Kündigungen bereits ausgesprochen hatte.

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    Beide Voraussetzungen, selbstständige Stellung des Dritten im Betrieb und Verzögerung der Kenntniserlangung des Kündigungsberechtigten durch eine schuldhaft fehlerhafte Organisation des Betriebes, müssen also kumulativ vorliegen (BAG, Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 930/93 - AP Nr. 33 zu § 626 BGB Ausschlussfrist, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Kündigungsberechtigte für die Einhaltung der Ausschlussfristen darlegungs- und beweispflichtig (vergleiche zum Beispiel BAG, Urteil vom 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - AP Nr. 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 12.09.2006 - 6 AZN 491/06

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    bb) Danach war es von Rechts wegen nicht geboten, den Zeugen W. erneut zu vernehmen (vergleiche auch zu den diesbezüglichen Grundsätzen BAG, Beschluss vom 12.09.2006 - 6 AZN 491/06 - nicht amtlich veröffentlicht, juris-Zitat, zu II 2 b der Gründe mit zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine Kündigung nicht nur unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat überhaupt zu beteiligen, sondern auch dann, wenn er ihn nicht richtig beteiligt hat, vor allem seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Absatz 1 BetrVG nicht ausführlich genug nachgekommen ist (BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 461/03 - AP Nr. 22 zu § 620 BGB Kündigungserklärung, zu B II 1 a der Gründe).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 99/01

    Rechtsfolgen des Verschlechterungsverbots im Berufungsverfahren bei Abrechnung

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    Auch ein zu Lasten des Arbeitgebers begangener versuchter Prozessbetrug ist ein Vermögensdelikt und kann einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB bilden (vgl. LAG Baden-Württemberg 25. Mai 2007 - 7 Sa 103/06 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 6 Sa 348/07

    Außerordentliche Kündigung - Erheblichkeit der Pflichtverletzung - versuchte

    Selbst wenn man im vorliegenden Fall die Auffassung der Berufung übernähme, dass ein Versuch eines Arbeitnehmers zur Anstiftung zu einer gemeinschaftlichen Unterschlagung und Veruntreuung und man eine solche Verhaltensweise zum Nachteil des Arbeitgebers für geeignet hielte, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2007 - 7 Sa 103/06), fehlt es im vorliegenden Fall - insoweit an Übereinstimmung der Vorinstanz - an der für eine fristlose Kündigung nötigen Erheblichkeit einer Pflichtverletzung des Klägers.
  • ArbG Bocholt, 05.01.2023 - 1 Ca 1159/21

    Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen bewusst unwahren Prozessvortrags

    Ein zu Lasten des Arbeitgebers begangener versuchter Prozessbetrug ist ein Vermögensdelikt und kann einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB bilden (vgl. LAG Baden-Württemberg 25. Mai 2007 - 7 Sa 103/06 -) Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
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