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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 7 Sa 108/07   

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https://dejure.org/2007,11353
LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 7 Sa 108/07 (https://dejure.org/2007,11353)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.04.2007 - 7 Sa 108/07 (https://dejure.org/2007,11353)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. April 2007 - 7 Sa 108/07 (https://dejure.org/2007,11353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche und verhaltensbedingte Kündigung wegen Verstoßes gegen die gesetzlich vorgeschriebene Anzeigepflicht und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit; Verstoß gegen die Anzeigepflicht und Nachweispflicht trotz vorausgegangener Abmahnungen; Schutz des ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; KSchG § 1; ; EFZG § 5 Abs. 1; ; EFZG § 5 Abs. 1 S. 2; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BGB § 612 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1 Satz 1; EFZG § 5 Abs. 1
    Ordentliche Kündigung bei wiederholten Verstöße gegen Anzeige- und Nachweispflichten zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht

    Der behandelnde Arzt wird deshalb in aller Regel auf entsprechende Anforderung und gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten eine zusätzliche ärztliche Bescheinigung über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit ausstellen, die der Arbeitnehmer dann - seinerseits gegen Kostenerstattung - seinem Arbeitgeber vorlegen kann (vgl. zu alledem LAG Niedersachen 4. Dezember 2008 - 7 Sa 866/08 - juris Rn. 90 f. und LAG Rheinland-Pfalz 4. April 2007 - 7 Sa 108/07 - juris) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2015 - 8 Sa 373/14

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit - Beweiswert einer

    Der von einem Arzt zur Vorlage bei der Krankenkasse ausgestellte "Krankengeldauszahlschein" kann, wenn sich hieraus das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit ergibt, sogar selbst als ordnungsgemäßer Nachweis der Arbeitsunfähigkeit iSd. § 5 Abs. 1 EFZG anzusehen sein (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 04. April 2007 - 7 Sa 108/07 - Rn. 37, juris).

    Wegen der Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht des § 5 Abs. 1 S. 1- 4 EFZG kann auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums eine Kündigung berechtigt sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 04. April 2007 - 7 Sa 108/07 - Rn. 32 ff., juris; LAG Sachsen-Anhalt 24. April 1996 - 3 Sa 449/95 - NZA 1997, 772).

  • LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach

    Zunächst ist die Pflicht, auch nach Ablauf des Anspruchszeitraums für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dem Arbeitgeber eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen, nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und Literatur aus § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG, herzuleiten (z. B. LAG Rheinland-Pfalz vom 03.04.2014, 3 Sa 423/13; LAG Hamm vom 22.02.2013, 10 Sa 960/12; LAG Rheinland-Pfalz vom 04.04.2007, 7 Sa 108/07, Erfurter Kommentar/Reinhard, § 5 EFZG Rdnr. 19; vgl. jetzt auch BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12, Rdnr. 29 m. w. N.).
  • ArbG Köln, 28.06.2011 - 14 Ca 9350/10

    Geltendmachung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen angeblicher

    Wie oben bereits ausgeführt, war der Kläger auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums zur weiteren Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verpflichtet (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 4. April 2007 - 7 Sa 108/07 - juris).
  • ArbG Köln, 16.08.2017 - 19 Ca 2264/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass neben der Anzeigepflicht auch die Nachweispflicht weiterhin fortbesteht (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Februar 2014 - 3 Sa 423/13; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 22. Februar 2013 - 10 Sa 960/12; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. April 2007 - 7 Sa 108/07 - juris).
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