Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012

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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12   

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https://dejure.org/2013,12
LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 (https://dejure.org/2013,12)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 (https://dejure.org/2013,12)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 (https://dejure.org/2013,12)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen dem Entleiher und dem entliehenen Arbeitnehmer auf Grund des Rechtsinstituts des institutionellen Rechtsmissbrauchs bei der Arbeitnehmerüberlassung; Vorliegen von Rechtsmissbrauch bei einem konzerninternen Verleih zwecks ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtsmissbrauch bei nicht nur vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitnehmern im Rahmen eines konzerninternen Verleihs

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung - Institutioneller Rechtsmissbrauch - Dauerverleih

  • Betriebs-Berater

    Institutioneller Missbrauch bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung - Institutioneller Rechtsmissbrauch - Dauerverleih

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung, Rechtsmissbrauch

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung, Rechtsmissbrauch

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung, Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei dauerhafter konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung in Klinikverbund; Bestandsklage einer Krankenschwester

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nach langer Beschäftigung muss Leiharbeiter fest angestellt werden

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Werden Leiharbeitnehmer bei dauerhafter Überlassung Arbeitnehmer des Entleihers?

  • faz.net (Pressebericht, 10.01.2013)

    Unternehmen muss Leiharbeiter übernehmen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entleiher werden bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung zu Arbeitgebern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu langes Leiharbeitsverhältnis führt zur Festanstellung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zu den Voraussetzungen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • reuter-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ab nach Erfurt. Aber schnell…

  • poko.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Rechtsmißbrauch bei konzerninterner Überlassungsgesellschaft führt zu Arbeitsverhältnis zum Entleiher

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung führt zum Arbeitsverhältnis zum Entleiherbetrieb

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung kann Arbeitsverhältnis zum Entleiher begründen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung - Wann entsteht ein Arbeitsverhältnis?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitsverhältnis beim Entleiher

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Institutioneller Missbrauch bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Auf Dauer angelegter Arbeitnehmerüberlassung begründet ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung kann zu Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher führen

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Dauernde Arbeitnehmerüberlassung begründet Arbeitsverhältnis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Leiharbeit führt zu Festanstellung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung - Zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer entsteht ein Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Auf Dauer angelegter Arbeitnehmerüberlassung begründet ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Streit um Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplätzen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmern eine Höchstdauer? // Wann liegt durch Beschäftigung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen eine Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor?

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beim Teutates! Berliner Rechtsprechungsdurcheinander zur Zeitarbeit

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Können Leiharbeiter einen Arbeitsvertrag mit dem Entleiher verlangen?

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Enge Grenzen für Leiharbeit

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Führt dauerhafte Leiharbeit zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 840
  • NZA-RR 2013, 234
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Ob ein nicht gebilligtes Umgehungsgeschäft vorliege, lasse sich jedoch nur nach der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris Rdnr. 45f).

    Ist - wie hier - schon vor den obigen Stichtag einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt worden, so ist im Hinblick auf die Sanktionen gem. §§ 9 Ziff. 1, 10 I AÜG nicht nur zu prüfen, ob eine Erlaubnis vorliegt (so LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris Rdnr. 27), sondern es ist auch festzustellen, welchen Inhalt sie nunmehr hat.

    Andere gehen davon aus, dass mangels ausdrücklicher Sanktion die §§ 9, 10 AÜG analog heranzuziehen sind (Düwell dbr 7/2011, 10, 12; Bartl/Romanowski NZA 2012, 845, 846; ablehnend LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Eine dauerhafte Überlassung ist damit unzulässig geworden, denn die Richtlinie geht davon aus, dass eine Dauerüberlassung unzulässig ist (Schüren/Wank RdA 2011, 1, 3; Hamann NZA 2011, 70, 72; Düwell ZESAR, 2011, 449, 450; Sansone, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, S. 462; Zimmer AuR 2012, 422, 424; Bartl/Romanowski NZA 2012, 845; Böhm DB 2012, 918, 919; ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris Rdnr. 30 mit Anm. Hamann jurisPR-ArbR 40/2012 Anm.1; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris Rdnr. 45; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris Rdnr. 30; zuletzt LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 zu B I 1a, bb mit ausführlicher Begründung; a. A. ArbG Leipzig 15.02.2012 - 11 BV 79/11 - Juris Rdnr. 46f).

    Zwar gehen die Arbeitsgerichte zunehmend davon aus, dass bei einem Dauerverleih der Betriebsrat des Entleiherbetriebes der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG widersprechen kann (ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris ; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris ; LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12), doch wäre eine solche Sanktion nur lückenhaft.

    Insofern ist das Merkmal "vorübergehend" arbeitsplatz- und nicht personenbezogen (LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12).

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11

    Zulässigkeit und Sanktionierung der unbefristeten Beschäftigung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Dies ist zu bejahen, wenn Leiharbeitnehmer nur noch eingestellt werden, um eine Senkung der Personalkosten zu erreichen (LAG Niedersachsen 19.9.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris Rn 38).

    Eine dauerhafte Überlassung ist damit unzulässig geworden, denn die Richtlinie geht davon aus, dass eine Dauerüberlassung unzulässig ist (Schüren/Wank RdA 2011, 1, 3; Hamann NZA 2011, 70, 72; Düwell ZESAR, 2011, 449, 450; Sansone, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, S. 462; Zimmer AuR 2012, 422, 424; Bartl/Romanowski NZA 2012, 845; Böhm DB 2012, 918, 919; ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris Rdnr. 30 mit Anm. Hamann jurisPR-ArbR 40/2012 Anm.1; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris Rdnr. 45; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris Rdnr. 30; zuletzt LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 zu B I 1a, bb mit ausführlicher Begründung; a. A. ArbG Leipzig 15.02.2012 - 11 BV 79/11 - Juris Rdnr. 46f).

    Zwar gehen die Arbeitsgerichte zunehmend davon aus, dass bei einem Dauerverleih der Betriebsrat des Entleiherbetriebes der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG widersprechen kann (ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris ; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris ; LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12), doch wäre eine solche Sanktion nur lückenhaft.

  • ArbG Cottbus, 25.04.2012 - 2 BV 8/12

    Zustimmungsersetzung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern als Verstoß gegen das AÜG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Eine dauerhafte Überlassung ist damit unzulässig geworden, denn die Richtlinie geht davon aus, dass eine Dauerüberlassung unzulässig ist (Schüren/Wank RdA 2011, 1, 3; Hamann NZA 2011, 70, 72; Düwell ZESAR, 2011, 449, 450; Sansone, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, S. 462; Zimmer AuR 2012, 422, 424; Bartl/Romanowski NZA 2012, 845; Böhm DB 2012, 918, 919; ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris Rdnr. 30 mit Anm. Hamann jurisPR-ArbR 40/2012 Anm.1; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris Rdnr. 45; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris Rdnr. 30; zuletzt LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 zu B I 1a, bb mit ausführlicher Begründung; a. A. ArbG Leipzig 15.02.2012 - 11 BV 79/11 - Juris Rdnr. 46f).

    Zwar gehen die Arbeitsgerichte zunehmend davon aus, dass bei einem Dauerverleih der Betriebsrat des Entleiherbetriebes der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG widersprechen kann (ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris ; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris ; LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12), doch wäre eine solche Sanktion nur lückenhaft.

  • ArbG Cottbus, 22.08.2012 - 4 BV 2/12

    Zustimmungsersetzung zur befristeten Einstellung von Leiharbeitnehmern - Begriff

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Eine dauerhafte Überlassung ist damit unzulässig geworden, denn die Richtlinie geht davon aus, dass eine Dauerüberlassung unzulässig ist (Schüren/Wank RdA 2011, 1, 3; Hamann NZA 2011, 70, 72; Düwell ZESAR, 2011, 449, 450; Sansone, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, S. 462; Zimmer AuR 2012, 422, 424; Bartl/Romanowski NZA 2012, 845; Böhm DB 2012, 918, 919; ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris Rdnr. 30 mit Anm. Hamann jurisPR-ArbR 40/2012 Anm.1; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris Rdnr. 45; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris Rdnr. 30; zuletzt LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 zu B I 1a, bb mit ausführlicher Begründung; a. A. ArbG Leipzig 15.02.2012 - 11 BV 79/11 - Juris Rdnr. 46f).

    Zwar gehen die Arbeitsgerichte zunehmend davon aus, dass bei einem Dauerverleih der Betriebsrat des Entleiherbetriebes der Einstellung von Leiharbeitnehmern nach § 99 BetrVG widersprechen kann (ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris ; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris ; LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12), doch wäre eine solche Sanktion nur lückenhaft.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Die institutionelle Rechtsmissbrauchskontrolle verlangt daher weder ein subjektives Element noch eine Umgehungsabsicht (BAG 18.07.2002 - 7 AZR 443/09 - NZA 2012, 1351 Rdnr. 38).

    Nach den vom BAG aufgestellten Kriterien verwendet ein Vertragspartner gerade eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung (18.07.2002 - 7 AZR 443/09 - NZA 2012, 1351 Rdnr. 38).

  • ArbG Leipzig, 15.02.2012 - 11 BV 79/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Eine dauerhafte Überlassung ist damit unzulässig geworden, denn die Richtlinie geht davon aus, dass eine Dauerüberlassung unzulässig ist (Schüren/Wank RdA 2011, 1, 3; Hamann NZA 2011, 70, 72; Düwell ZESAR, 2011, 449, 450; Sansone, Gleichstellung von Leiharbeitnehmern nach deutschem und Unionsrecht, S. 462; Zimmer AuR 2012, 422, 424; Bartl/Romanowski NZA 2012, 845; Böhm DB 2012, 918, 919; ArbG Cottbus 25.04.2012 - 2 BV 8/12 - Juris Rdnr. 30 mit Anm. Hamann jurisPR-ArbR 40/2012 Anm.1; ArbG Cottbus 22.08.2012 - 4 BV 2/12 - Juris Rdnr. 45; LAG Niedersachsen 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - Juris Rdnr. 30; zuletzt LAG Berlin-Brandenburg 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 zu B I 1a, bb mit ausführlicher Begründung; a. A. ArbG Leipzig 15.02.2012 - 11 BV 79/11 - Juris Rdnr. 46f).
  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Aus der Regelung des § 13 AÜG a. F., der nach Auffassung des BAG vom Wortlaut her nur den Entgeltschutz gegenüber dem Entleiher regelte, hat die Rechtsprechung abgeleitet, dass in den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung ein Arbeitsverhältnis ausschließlich mit dem Entleiher zustande kommt (BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 - NJW 1977, 1413 zu II 2b der Gründe).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (BAG GS 27.02.1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12
    Gerade weil das Verleihunternehmen über keine anderen Auftraggeber verfüge, sei im Hinblick auf die Rechtsprechung des BAG (18.5.2006 - 2 AZR 412/05 - DB 2006, 1962) eine betriebsbedingte Kündigung unter vereinfachten Bedingungen möglich.
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

  • VG Münster, 04.02.2005 - 10 K 3931/03

    Zur Pflicht des Fahrerlaubnisinhabers zur Umschreibung alter Fahrerlaubnisse der

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 8/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

  • LAG Bremen, 11.06.2008 - 2 Sa 111/07
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei

  • LAG Niedersachsen, 26.11.2007 - 6 TaBV 32/07

    Zulässigkeit einer Arbeitnehmerüberlassung durch eine

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    aa) Freilich soll nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung angesichts der Neuregelungen des Missbrauchsverhinderungsgesetzes bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG in unmittelbarer, analoger oder richtlinienkonformer Anwendung des § 10 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher zustande kommen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - LAGE AÜG § 10 Nr. 8; Brors AuR 2013, 108, 113; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 15. Aufl. § 120 Rn. 12c; Ulber/J. Ulber AÜG 4. Aufl. § 1 Rn. 231d; ErfK/Wank 14. Aufl. § 1 AÜG Rn. 37d; wohl auch Zimmer AuR 2012, 422, 425) .

    (2) Eine einem Verleiher vor dem 1. Dezember 2011 erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG war auch nicht auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern beschränkt (aA LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - zu II 1.2.1 der Gründe, LAGE AÜG § 10 Nr. 8; Gusssen FA 2013, 134, 136; wie hier im Ergebnis Hamann jurisPR-ArbR 10/2013 Anm. 1) .

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    (cc) Unerheblich ist, ob in Fällen der nicht mehr nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer entsteht (bejahend insoweit zB LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -; verneinend zB LAG Berlin-Brandenburg 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -) .
  • LAG Hamburg, 23.09.2014 - 2 TaBV 6/14

    Nicht nur vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern - befristete

    Überwiegend finden sich allerdings Entscheidungen, wonach dieses Merkmal arbeitsplatzbezogen und nicht personenbezogen auszulegen ist (so z.B.: LAG Niedersachsen vom 19. September 2012, 17 TaBV 124/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 19. Dezember 2012, 4 TaBV 1163/12; LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, 15 Sa 1635/12; LAG Hamburg vom 29. August 2013, 1 TaBV 3/13; LAG Baden-Württemberg vom 31. Juli 2013, 4 Sa 18/13; LAG Schleswig-Holstein vom 8. Januar 2014, 3 TaBV 43/13).

    Eine Überlassung von Leiharbeitnehmern an Entleiher erfolgt nicht vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, wenn durch die Arbeitnehmerüberlassung ein Dauerbeschäftigungsbedarf abgedeckt wird und diese Art der Personalbedarfsdeckung zum Zwecke der Personalkostenreduzierung erfolgt (LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, aaO.).

    Der Richtlinie 2008/104/EG lässt sich mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen nach dem Willen des Richtliniengebers unzulässig sein soll (LAG Niedersachsen vom 19. September 2012, aaO., LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, aaO.; Fitting u.a., BetrVG, 27 Aufl., § 99 Rn. 192a f.).

    Die Leiharbeit darf jedoch gerade nicht zur Umgehung tariflicher Arbeitsbedingungen missbraucht werden (LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, aa O.).

    Daraus ergibt sich, dass nach dem Willen des Richtliniengebers freiwerdende unbefristete Dauerarbeitsplätze regelmäßig mit eigenen Arbeitnehmern und nicht mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen (LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, aaO.).

    Eine Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt damit nicht vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, wenn durch die Arbeitnehmerüberlassung ein reiner Dauerbeschäftigungsbedarf abgedeckt wird (LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, aaO.).

    Wird ein Dauerarbeitsplatz mit Leiharbeitnehmern besetzt, so ist nämlich nicht maßgeblich, für welchen Zeitraum der jeweilige Leiharbeitnehmer eingesetzt wird (LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, aaO.).

    Denn es wäre der Arbeitgeberin ohne weiteres möglich gewesen, die Beschäftigte als eigene Mitarbeiterin - ggf. auch befristet - einzustellen (LAG Niedersachsen vom 19. September 2012, aaO.; LAG Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2013, aaO.).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12

    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

    Denn wenn schon der Überlassungsvertrag bei an sich zulässiger vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung unwirksam ist, wenn der Verleiher über keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt, muss dies erst recht gelten, wenn schon die Arbeitnehmerüberlassung selbst wegen ihrer Dauerhaftigkeit unzulässig ist und deshalb schon gar keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erteilt werden kann (mit ähnlichem Ergebnis zu § 9 Nr. 1 2. Alt. in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG: LAG Baden-Württemberg 22. November 2012 aaO; LAG Berlin-Brandenburg 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 - juris; Ulmer AÜG 4. Aufl. § 4 Rn 231d).

    Zwar haben die 11. Kammer des LAG Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg 22. November 2012 aaO) sowie das LAG Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg 09. Januar 2013 aaO) zu Recht erkannt, dass wenn eine Servicegesellschaft Arbeitnehmer einstellt zum Zwecke der dauerhaften Überlassung an eine (konzernzugehörige) Krankenhausgesellschaft, der Arbeitsvertrag zwischen der Servicegesellschaft und den Arbeitnehmern gemäß § 9 Nr. 1 2. Alt. AÜG unwirksam wäre und deshalb zwischen dem Arbeitnehmer und der Krankenhausgesellschaft über § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen gölte.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung

    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer ist die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls seit in Kraft treten der Regelungen im Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - vom 28.04.2011 (BGBl. I, S. 642 f.) mit Wirkung zum 01.12.2011 unzulässig (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Ulber, AuR 2012, S. 422 ff.; Düwell, ZESAR 2011, S. 449 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.; a.A. Thüsing/Stiebert, Der Betrieb 2012, S. 632 ff.; Lembke, BB 2012, S. 2497 ff.).

    Nach der Auffassung der erkennenden Kammer liegt eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls dann vor, wenn der Entleiher einen bestimmten Leiharbeitnehmer ohne zeitliche Begrenzung entleiht und auf einem Arbeitsplatz, für den ein dauernder Beschäftigungsbedarf besteht, einsetzt bzw. einsetzen will (vgl. auch BAG, Pressemitteilung Nr. 46/13 vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - zitiert nach juris sowie jeweils mit weiteren Nachweisen auch zum Meinungsstand LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - 11 Sa 84/12 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - zitiert nach juris; Brors, AuR 2013, S. 108 ff.; Bartl/Romanowski, NZA 2012, S. 845 ff.).

    Nach einer Auffassung (vgl. ArbG Cottbus, Teilurteil vom 24.04.2013 - 2 Ca 424/12 - zitiert nach juris sowie im Rahmen von Hilfserwägungen mit Verweis auf weitere Lösungsansätze LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris) soll sich die erteilte Erlaubnis nach § 1 AÜG ab dem 01.12.2011 nur auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern beschränken und soll im Fall der unzulässigen, weil nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 10 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zustande kommen.

    Nach einer dritten Auffassung ( vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - zitiert nach juris ), der sich die erkennende Kammer für Streitfälle, auf die - wie hier - die ab dem 01.12.2011 geltende Fassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Anwendung findet, anschließt, ist der Fall der unzulässigen, weil nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach dem Grundsatz des institutionellen Rechtsmissbrauchs zu überprüfen.

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12

    Kettenbefristung und Leiharbeit im Konzern

    Jedenfalls für Verträge, die vor Änderung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG abgeschlossen wurden, kann auch kein nach § 242 BGB rechtsmissbräuchliches Schein- oder Strohmanngeschäft angenommen werden (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris und entgegen LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -, juris).

    Der Standpunkt des Klägers sei inzwischen durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 (15 Sa 1635/12) eindrucksvoll bestätigt worden, dessen Erwägungen der Kläger sich zu eigen mache.

    bb) Die erkennende Kammer vermag sich nicht der Auffassung der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg anzuschließen, wonach der gemäß § 1 AÜG erforderlichen - und hier auch vorliegenden - Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung eine zeitliche Beschränkung auf lediglich "vorübergehende" Zeiträume i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit der Folge inne wohnt, dass eine darüber hinausgehende Überlassung "ohne Erlaubnis" erfolgt wäre und deshalb die Fiktion der §§ 10 Abs. 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG ausgelöst hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -, juris).

    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen und gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen Divergenz zur Entscheidung der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 zuzulassen.

  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum

    Der Kläger meint, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (nachfolgend: AÜG) fingiere den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu der Beklagten, zumindest sei diese Rechtsfolge aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) herzuleiten und bezieht sich hierzu ausdrücklich auf die Entscheidungsgründe des Teilurteils des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 (15 Sa 1635/12).

    Die Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes und die Deckung eines dauerhaften Beschäftigungsbedarfs mittels eines Leiharbeitnehmers ist damit seit dem 01.12.2011 nicht mehr nur "vorübergehend" und dadurch nicht mehr erlaubnisfähig i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG (str., wie hier: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - a. a. O., m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - Juris, nicht rechtskräftig, Revision beim BAG anhängig unter dem Aktenzeichen 9 AZR 268/13; in diese Richtung weisend wohl auch BAG, Beschluss vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - Pressemitteilung Nr. 46/13).

    Denn die der Fa. T. nach altem Recht erteilte behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird durch Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit Wirkung zum 01.12.2011 ohne ein Handeln der Erlaubnisbehörde nicht automatisch auf eine nur "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung beschränkt (für eine automatische Beschränkung der behördlichen Erlaubnis durch Änderung des § 1 AÜG zum 01.12.2011 in seiner Hilfsbegründung in Anlehnung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Fahrerlaubnis-Verordnung unter Verweis auf ein Urteil des VG Münster vom 04.02.2005 - 10 K 3931/03 - Juris: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.; ablehnend bereits Urteil der hiesigen Kammer vom 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12 - Juris, nicht rechtskräftig, Berufung eingelegt beim LAG Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 3 Sa 1092/13).

    Es ist anerkannt, dass aus § 242 BGB als Rechtsfolge der Bestand eines Arbeitsverhältnisses hergeleitet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2013 - 7 AZR 225/11 - NZA 2013, 777 ff., m. w. N.; BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - NZA 2012, 1351 ff.; für das Recht der Arbeitnehmerüberlassung i. d. F. vom 01.12.2011: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O., m. w. N.).

    Ein Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise ausschließlich dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ("institutioneller Rechtsmissbrauch", vgl. zu dieser Problematik: BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - a. a. O., m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.) oder wenn ein sog. Strohmanngeschäft vorliegt, nach dem der Verleiher lediglich als Scheinverleiher auftritt, weil das Einsatzunternehmen ausschließlicher Empfänger der Arbeitsleistung ist und sich des Verleihers als Strohmann bedient, um geltende Gesetze umgehen zu können (vgl. zu dieser Problematik: Schüren, AÜG, 4. Auflage 2010, § 1 Rnrn. 369 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

  • ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12

    "Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum

    Die Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes und die Deckung eines dauerhaften Beschäftigungsbedarfs mittels eines Leiharbeitnehmers ist damit seit dem 01.12.2011 nicht mehr nur "vorübergehend" und dadurch nicht mehr erlaubnisfähig i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG ist (str., wie hier: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - a. a. O., m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - Juris, nicht rechtskräftig, Revision beim BAG anhängig unter dem Aktenzeichen 9 AZR 268/13).

    Die Fa. T. ist ab diesem Zeitpunkt nicht so zu behandeln, als sei sie nicht mehr im Besitz der behördlichen Erlaubnis, wenn der Einsatz der Klägerin bei der Beklagten der Deckung eines Dauerbeschäftigungsbedarfs diente (für eine automatische Beschränkung der behördlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung durch Änderung des § 1 AÜG zum 01.12.2011 in seiner Hilfsbegründung: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O. ).

    Es kann im Ergebnis für die Entscheidung des Rechtsstreits dahinstehen, ob aus § 242 BGB überhaupt eine derartige Rechtsfolge hergeleitet werden kann (bejahend: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O., m. w. N.).

    Ein Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise ausschließlich dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ("institutioneller Rechtsmissbrauch", vgl. zu dieser Problematik: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.) oder wenn ein sog. Strohmanngeschäft vorliegt, nach dem der Verleiher lediglich als Scheinverleiher auftritt, weil das Einsatzunternehmen ausschließlicher Empfänger der Arbeitsleistung ist und sich des Verleihers als Strohmann bedient, um geltende Gesetze umgehen zu können (vgl. zu dieser Problematik: Schüren, AÜG, 4. Auflage 2010, § 1 Rnrn. 369 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 424/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

    bb) Ein anderer Teil der Rechtsprechung und der Literatur ist dagegen der Auffassung, die Richtlinie und eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung des § 1 AÜG enthalte ein Verbot der Dauerüberlassung auf einem Dauerarbeitsplatz beim Entleiher, Hamann, EuZA 2009, S. 287, Ulber AuR 2010, S. 10, Brors, AuR 2013, S. 108ff. und LAG Berlin-Brandenburg vom 9.1.2013 - 15 Sa 1635/12 und LAG Baden-Württemberg vom 22.11.2012, 11 Sa 84/12.

    Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, entsprechenden Missbrauch zu verhindern, vergleiche ausführlich zur Auslegung der Richtlinie Brors, AuR 2013, S. 108ff. Ein solcher Missbrauch liegt aber vor, wenn das verleihende Konzernunternehmen nur an einen oder mehrere Konzernunternehmen Arbeitnehmer verleiht, eine verleihfreie Zeit von vornherein nicht angedacht ist und die Einschaltung dieses verleihenden Unternehmens nur dazu dient, Lohnkosten zu senken oder kündigungsschutzrechtliche Wertungen ins Leere laufen zu lassen, vergleiche LAG Berlin-Brandenburg vom 9.1.2013 - 15 Sa 1635/12.

    Hier folgt die Kammer der ausführlichen Begründung des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12, Juris, die hier wie folgt wörtlich wiedergegeben wird:.

    Die Auskunftsklage ist auch bestimmt genug im Sinne des § 253 Absatz 2 Nr. 2 ZPO, denn die Formulierung entspricht § 13 AÜG, so auch LAG Berlin-Brandenburg vom 9.1.2013 - 15 Sa 1635/12 in der Parallelentscheidung.

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1513/12

    Auch bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kein

    Jedenfalls für Verträge, die vor Änderung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG abgeschlossen wurden, kann auch kein nach § 242 BGB rechtsmissbräuchliches Schein- oder Strohmanngeschäft angenommen werden (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris und entgegen LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -, juris).

    Der Standpunkt des Klägers sei inzwischen durch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 (15 Sa 1635/12) eindrucksvoll bestätigt worden, dessen Erwägungen der Kläger sich zu eigen mache.

    bb) Die erkennende Kammer vermag sich nicht der Auffassung der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg anzuschließen, wonach der gemäß § 1 AÜG erforderlichen - und hier auch vorliegenden - Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung eine zeitliche Beschränkung auf lediglich "vorübergehende" Zeiträume i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG mit der Folge inne wohnt, dass eine darüber hinausgehende Überlassung "ohne Erlaubnis" erfolgt wäre und deshalb die Fiktion der §§ 10 Abs. 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG ausgelöst hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -, juris).

    Die Revision an das Bundesarbeitsgericht war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Rechtsfragen und gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG wegen Divergenz zur Entscheidung der 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 zuzulassen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

  • LAG Baden-Württemberg, 31.07.2013 - 4 Sa 18/13

    Unzulässigkeit dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung - Streikbruch durch

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13

    Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2013 - 3 TaBV 6/12

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Einstellung, Fremdpersonal, Drittfirma, Werkvertrag,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 21 Sa 2326/14

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei fehlender Erlaubnis zur

  • ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13

    Rechtsfolgen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs bei Dauerleihe im Konzern

  • LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12

    Einstellung Leiharbeitnehmer, Beteiligung Betriebsrat

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur

  • ArbG Berlin, 05.09.2013 - 33 Ca 5347/13

    Abgrenzung einer Arbeitnehmerüberlassung von Werk- bzw. Dienstvertrag bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12

    Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung

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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30807
LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 (https://dejure.org/2012,30807)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 (https://dejure.org/2012,30807)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 (https://dejure.org/2012,30807)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfügen eines Verleihers über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung i.R.d. Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Entleiher auch bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • zip-online.de

    Kein Rechtsmissbrauch bei nicht nur vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitnehmern im Rahmen eines konzerninternen Verleihs

  • Betriebs-Berater

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu einem AV mit dem Entleiher

  • Betriebs-Berater

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

  • rechtsportal.de

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigenes Personaldienstleistungsunternehmen; unbegründete Beschäftigungsklage einer Krankenschwester bei fehlendem Arbeitsverhältnis mit Entleiherin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswirkungen nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Brandenburg zu den Konsequenzen nicht nur "vorübergehender" Arbeitnehmerüberlassung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorübergehend unklar - Folgen einer nicht mehr vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Werden Leiharbeitnehmer bei dauerhafter Überlassung Arbeitnehmer des Entleihers?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht nur vorrübergehende Arbeitnehmerüberlassung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Leiharbeitnehmern - Längere Überlassung führt nicht zu Arbeitsverhältnis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer werden auch bei dauerhafter Überlassung keine Arbeitnehmer des Entleihers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

  • taz.de (Pressebericht, 18.10.2012)

    Musterprozess um Festanstellung: "Vorübergehend" darf Jahre dauern

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter auch bei dauerhafter Überlassung keine Arbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Vier Jahre in einem Betrieb und trotzdem kein Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsverhältnis auch bei 4-jähriger Arbeitnehmerüberlassung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmern eine Höchstdauer? // Wann liegt durch Beschäftigung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen eine Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor?

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beim Teutates! Berliner Rechtsprechungsdurcheinander zur Zeitarbeit

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Können Leiharbeiter einen Arbeitsvertrag mit dem Entleiher verlangen?

  • vdkp.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Vorübergehend" unklar - Folgen einer nicht mehr vorüber-gehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung hat kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zur Folge

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 10.01.2013)

    Unternehmen muss Leiharbeiter übernehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 844
  • BB 2013, 251
  • DB 2012, 25
  • DB 2013, 293
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Auch wenn in diesen Fällen Arbeitsvermittlung zu vermuten wäre, fehlt es nach Wegfall von § 13 AÜG sowie der Vermutungswirkung in § 1 Abs. 2 2. Alt. an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage (vgl. BAG v. 28.6.2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 - 170; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 1. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (vgl. dazu ausführlich BAG v. 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165-170; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Dagegen wird in den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam, noch wird es durch die Überschreitung der zulässigen Höchstdauer beendet (vgl. BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - a.a.O.).

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Auch wenn in diesen Fällen Arbeitsvermittlung zu vermuten wäre, fehlt es nach Wegfall von § 13 AÜG sowie der Vermutungswirkung in § 1 Abs. 2 2. Alt. an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage (vgl. BAG v. 28.6.2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 - 170; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 1. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (vgl. dazu ausführlich BAG v. 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165-170; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Dagegen wird in den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam, noch wird es durch die Überschreitung der zulässigen Höchstdauer beendet (vgl. BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - a.a.O.).

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Die Überlassung auf unbestimmte Dauer stand nach der Aufhebung der Höchstüberlassungsgrenze in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. dem Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich nicht entgegen (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    2.1.2.1 Zum Teil wird in der Literatur und in der Rechtsprechung u.a. zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern vertreten, der Verleiher, der nicht nur vorübergehend verleihe, trete nur als Strohmann bzw. Scheinverleiher auf (vgl. Schüren, AÜG 4. Aufl. 2010 § 1 Rd.-Ziffer 369 ff; LAG Schleswig-Holstein v. 18.06.2008 - DB 2008, 2428; Däubler AiB 2008, 524).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung besteht mit Inkrafttreten des die Richtlinie umsetzenden Gesetzes oder aber mit Ablauf der Umsetzungsfrist (BAG v. 2.4.1996 - 1 ABR 47/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5).
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Der Gehalt einer nach Wortsinn, Systematik und Zweck eindeutigen Regelung kann nicht im Wege der richtlinienkonformen Auslegung in sein Gegenteil verkehrt werden (BAG v. 30.03.2004 - 1 AZR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 47).
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG vom 13.12.2006 - 10 AZR 674/05; BGH 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG vom 13.12.2006 - 10 AZR 674/05; BGH 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    (cc) Unerheblich ist, ob in Fällen der nicht mehr nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer entsteht (bejahend insoweit zB LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -; verneinend zB LAG Berlin-Brandenburg 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -) .
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Zu Recht ist jedoch ein anderer Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums der Ansicht, dass eine nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer führt (LAG Düsseldorf 21. Juni 2013 - 10 Sa 1747/12 -; LAG Berlin-Brandenburg 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 - sowie 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -; Bissels jurisPR-ArbR 32/2013 Anm. 3; Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 1 Rn. 115; Giesen FA 2012, 66, 68; Hamann RdA 2011, 321, 327; ders. jurisPR-ArbR 10/2013 Anm. 1; Kielkowski/Krannich jurisPR-ArbR 46/2013 Anm. 2; Krannich/Simon BB 2012, 1414, 1418) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Ob ein nicht gebilligtes Umgehungsgeschäft vorliege, lasse sich jedoch nur nach der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris Rdnr. 45f).

    Ist - wie hier - schon vor den obigen Stichtag einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt worden, so ist im Hinblick auf die Sanktionen gem. §§ 9 Ziff. 1, 10 I AÜG nicht nur zu prüfen, ob eine Erlaubnis vorliegt (so LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris Rdnr. 27), sondern es ist auch festzustellen, welchen Inhalt sie nunmehr hat.

    Andere gehen davon aus, dass mangels ausdrücklicher Sanktion die §§ 9, 10 AÜG analog heranzuziehen sind (Düwell dbr 7/2011, 10, 12; Bartl/Romanowski NZA 2012, 845, 846; ablehnend LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris).

  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum

    Eine gesetzliche Regelung, nach der in den Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung auch ohne Vertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis entsteht, gibt es nicht (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O., m. w. N.; bestätigt wohl durch BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, m. w. N., nicht rechtskräftig, Revision beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 111/13; LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O., m. w. N. auf die Rechtsprechung des BAG, so u. a. Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02 - EzA § 1 AÜG Nr. 12).

    Im Hinblick auf die ihm bekannte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, mit der eine solche Sanktion mehrfach verneint wurde, ist davon auszugehen, dass sich der Gesetzgeber bei der letzten Änderung des AÜG mit Wirkung zum 01.12.2011 bewusst gegen eine entsprechende Sanktion entschieden hat (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG dagegen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher gerade nicht unwirksam, weshalb es eines weiterreichenden Schutzes des Leiharbeitnehmers nicht bedarf (BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O.; so wohl auch BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Ein Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise ausschließlich dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ("institutioneller Rechtsmissbrauch", vgl. zu dieser Problematik: BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - a. a. O., m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.) oder wenn ein sog. Strohmanngeschäft vorliegt, nach dem der Verleiher lediglich als Scheinverleiher auftritt, weil das Einsatzunternehmen ausschließlicher Empfänger der Arbeitsleistung ist und sich des Verleihers als Strohmann bedient, um geltende Gesetze umgehen zu können (vgl. zu dieser Problematik: Schüren, AÜG, 4. Auflage 2010, § 1 Rnrn. 369 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Der Überlassung auf unbestimmte Dauer stand nach der Aufhebung der Höchstüberlassungsgrenze in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a. F. zunächst kein Verbot entgegen (vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218 ff.; wohl auch BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O., m. w. N.).

    Selbst wenn dem so wäre, erlaubte dieser Umstand der rein konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung für sich allein noch nicht die Annahme, der Fa. T. sei es als eigenständige Gesellschaft gleichgültig, welche Gewinne und Verluste entstünden, auch wenn letztere möglicherweise durch Gewinn- und Verlustübernahmen innerhalb des Konzerns abgemildert würden (eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung für zulässig erachtend: LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O., m. w. N.; dies bestätigend wohl BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur am Maßstab der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, a. a. O., m. w. N. und wohl auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O. und BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.).

  • ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12

    "Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum

    Eine gesetzliche Regelung, nach der in den Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung auch ohne Vertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis entsteht, gibt es nicht (vgl. zu dieser Problematik: BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O., m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, m. w. N., nicht rechtskräftig, Revision beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 111/13).

    In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG dagegen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher gerade nicht unwirksam, weshalb es eines weiterreichenden Schutzes des Leiharbeitnehmers nicht bedarf (BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Ein Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise ausschließlich dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ("institutioneller Rechtsmissbrauch", vgl. zu dieser Problematik: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.) oder wenn ein sog. Strohmanngeschäft vorliegt, nach dem der Verleiher lediglich als Scheinverleiher auftritt, weil das Einsatzunternehmen ausschließlicher Empfänger der Arbeitsleistung ist und sich des Verleihers als Strohmann bedient, um geltende Gesetze umgehen zu können (vgl. zu dieser Problematik: Schüren, AÜG, 4. Auflage 2010, § 1 Rnrn. 369 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Der Überlassung auf unbestimmte Dauer stand nach der Aufhebung der Höchstüberlassungsgrenze in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a. F. mit Wirkung zum 01.04.1997 zunächst kein Verbot entgegen (vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O., m. w. N.).

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur am Maßstab der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, a. a. O., m. w. N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    Insbesondere kommt bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer zustande ( LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - nv.; Krannich/Simon BB 2012, 1414, 1418; a.A. Bartl/Romanowski, a.a.O. S. 846) .

    Eine analoge Anwendung des § 10 Abs. 1 S.1 AÜG kommt ebenfalls nicht in Betracht, da es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt ( LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - nv .) Denn obwohl bereits während des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen wurde, dass § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG keine Rechtsfolge für den Fall einer nicht nur vorübergehenden Überlassung anordnet ( vgl. Hamann, a.a.O., S. 74 f.; Krannich/Simon, a.a.O., S. 1418 ), hat der Gesetzgeber von einer entsprechenden Regelung abgesehen.

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12

    Kettenbefristung und Leiharbeit im Konzern

    Jedenfalls für Verträge, die vor Änderung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG abgeschlossen wurden, kann auch kein nach § 242 BGB rechtsmissbräuchliches Schein- oder Strohmanngeschäft angenommen werden (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris und entgegen LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -, juris).

    Wie die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in ihrer Entscheidung vom 16. Oktober 2012 zutreffend herausgearbeitet hat, lässt sich die für eine analoge Anwendung erforderliche planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes insbesondere deshalb bejahen, weil der Gesetzgeber § 1 AÜG und die folgenden Normen seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 28. Juni 2000 mehrmals geändert hat, ohne die vom Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung (BAG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 -, juris) vermisste, für die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses aber ausdrücklich für erforderlich erachtete gesetzliche Grundlage zu schaffen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris, Rn. 21).

    Das hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zutreffend herausgearbeitet (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris, Rn. 46).

  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

    Denn mittlerweile ist nicht nur § 13 AÜG, der früher die Arbeitsvermittlung geregelt hat, weggefallen, sondern auch die Vermutungswirkung bei Überschreiten der Höchstdauer, ohne dass der Gesetzgeber diese Vermutung wieder auf die nicht "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung erstreckt hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 33).

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Urteil vom 16. Oktober 2012 (- 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 35 ff.) ausgeführt:.

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur anhand der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 46) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 2355/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

    Denn mittlerweile ist nicht nur § 13 AÜG, der früher die Arbeitsvermittlung geregelt hat, weggefallen, sondern auch die Vermutungswirkung bei Überschreiten der Höchstdauer, ohne dass der Gesetzgeber diese Vermutung wieder auf die nicht "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung erstreckt hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 33) .

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Urteil vom 16. Oktober 2012 (7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 35 ff.) ausgeführt:.

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur anhand der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 46) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12

    Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1513/12

    Auch bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kein

  • LAG Saarland, 18.12.2013 - 2 TaBV 2/13

    Rechtsfolgen bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2112/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2113/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1868/12

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1869/12

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 18 TaBV 2150/12

    Einstellung von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 424/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

  • ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15

    Annahme eines Arbeitsvertragsangebots als Pflicht i.R.e. Schadensersatzanspruchs;

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur vorübergehende

  • LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12

    Einstellung Leiharbeitnehmer, Beteiligung Betriebsrat

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